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184 nicht recht zu gefallen, denn er bekam zur Antwort: „das weiß ich schon", indem er das „ich" noch recht betonte. Der Heizer richtete es daher eines Tages so ein, daß er knapp vor dem Abstellen in das Maschinenhaus kam; er wollte sehen, ob sein Ablöser die Maschine reinigt oder nicht. Nach dem Abstellen rührte sein Ablöser die Maschine nicht an und der Heizer sagte daher: „er vergesse ganz die Maschine zu rei nigen" und bekam zur Antwort: „das weiß ich schon, aber eine Maschine am Abend abreiben, ist Putzfadenverschwendung, darum reinige er dieselbe am Morgen, wenn das auf der Maschine haftende Oel abgetropft ist!!" Auf alle weitern Einreden des Heizers erwiderte er nur: „das weiß ich schon". Auch bei der Bedienung des Kessels hatte er seine eigene Praxis: für das erste hielt er vorne an der Feuertüre immer einige Zentimeter Rostfläche frei, um Rauch zu verhüten; auf die Reklamation des Eigentümers, daß er deshalb zu viel Kohlen brauche, erwiderte er wie immer: „das weiß ich schon, dafür ist aber meine Feuerung rauchfrei", und feuerte trotz Befehl, diese Methode aufzugeben, ruhig weiter. Wäre er nicht Aus hilfsheizer gewesen, so würde diese Renitenz seine Entlassung nach sich gezogen haben, so aber mußte man sich gedulden, bis seine Zeit vorüber war. Gingen die Hahnen am Wasser stande schwer und sollten eingefettet werden, so wartete er nicht, bis der Kessel ohne Dampfdruck war, sondern schraubte die Reiber bei einem Dampfdruck von ein bis zwei Atmosphären los und schmierte sie ein. Was kümmerte es ihn, wenn die Transmission und die Pumpe im Kesselhaus rostig und von den Mauern die Tünche abgespült wurde! Denn weil er bei Dampfdruck die Reiber einschmierte, trat Dampf und Wasser aus und wusch die Wände ab. Noch bevor der Heizer wieder arbeitsfähig wurde, war es Zeit, den Kessel zu reinigen, welche Arbeit nun der Ablöser machen sollte. Auch hierin hatte er seine eigenen Ansichten und bestand darauf, den Kessel bei Dampfdruck abzulassen, wie man etwa Lokomotiv- und Lokomobilkessel entleert. Da zeigte es sich, daß der Schlammhahn verstopft war und weil bei 2 Atm. Druck, die der Kessel noch hatte, keine Aussicht vor handen war, daß der Ablaßhahn noch von selbst Luft bekam, machte er, wie wir es eingangs beschrieben haben: schraubte die Hahnflansche los, zog den Hahn heraus und war eben im Begriff, mit einem Draht in den Schlammzapfen hineinzu stoßen, stand deshalb bereits mit einem Bein in der Grube, als mit einem dumpfen Knall der Schlammzapfen durchgedrückt und der Hilfsheizer durch das nachfolgende heiße Wasser am Unter leibe und einem Bein schwer verbrüht wurde. Natürlich hatte er nun vorläufig auch Feierabend und der Heizer, dem die Fingerwunden so ziemlich gebessert waren, mußte nun angreifen, den Kessel reinigen und noch etliche Tage ange strengt arbeiten, bis er die Maschine wieder blank und die rostige Transmission und Pumpe wieder so weit hatte, daß er sie zeigen durfte. Unterdessen hatte der „Ablöser" als Folge seiner eigenen Ansichten furchtbare Schmerzen ausgestanden, aber von seiner Manie wurde er deshalb noch nicht geheilt, denn er pfuschte auch dem Arzte in seine Arbeit und behandelte die Brandwunde nach seinem Gutdünken, bis das Bein der „Brand" erfaßte und zum Teil abgenommen werden mußte. Dann hinkte der Mann auf einem hölzernen Beine noch eine Zeitlang im Orte herum, bis er plötzlich verschwand. Ob er nun von seinen eigenen An sichten geheilt ist, wissen wir nicht! („Dampf", Andelfingen.) Verschiedene Mitteilungen. Neue Schnellfahrversuche werden dem Vernehmen nach in diesem Monat aufderStaatsbahnstreckeBerlin-Sangerhausen stattfinden. Zu dem Behufe soll ein Schnellzug von 52 Achsen durch zwei zweifünftel -gekuppelte Heißdampf-Maschinen (Bauart Garbe mit Schmidtschem Ueberhitzer) mit Fahrgeschwindigkeiten bis zu 110 Kilometer die Stunde befördert werden. Daß dies betriebssicher durchgeführt werden kann, haben die Vorversuche erwiesen, bisher ließ nur noch die Bremsvorrichtung zu wünschen übrig, von der verlangt werden muß, daß sie den Zug möglichst innerhalb einer Wegstrecke von einem halben Kilometer zum Stehen bringt, ohne durch ihre Stoßwirkung die Reisenden zu geführten und den Oberbau übermäßig abzunutzen. Dies Ziel ist bei den jüngsten Probefahrten mit einem schnellfahrenden Güterzug von 150 Achsen auf der Strecke Grunewald—Güter glück erreicht worden. Die Eilgüterzüge sollen sämtlich mit durch gehenden Bremsen ausgerüstet werden. Der schwere Probezug ist wiederholt die etwa 95 Kilometer lange Strecke mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 55 Kilometer die Stunde gefahren worden, wobei die verbesserte Luftdruckbremse ihre Schuldigkeit voll getan hat. Es ist das ein sehr erfreuliches Ergebnis, wenn man das bedeutende Gewicht eines so langen Güterzuges bedenkt, der, von zwei schweren Güterzug-Lokomotiven gezogen, in den Stationen auf etwa 5 00 Meter Wegstrecke zum Halten gebracht werden konnte, ohne daß die der ungeheuren lebendigen Kraft entgegen wirkende Bremskraft irgend welchen Schaden an den Wagen insbesondere deren Kuppelungen oder am Oberbau anrichtete. Die gleichen Bremsversuche sollen nun an den Personen-Schnell- zügen gemacht werden, welche zwar erheblich leichter sind, aber mit der doppelten Geschwindigkeit gefahren werden. Das nächste Ziel, welches die Staatsbahnverwaltung im Auge hat, ist bekannt lich der Ausbau der Haupt-Schnellzugslinien für durchschnittliche Fahrgeschwindigkeiten von etwa 100 Kilometer die Stunde und etwas darüber. Schon bei dieser Schnelligkeit kommen dann gelegentliche Höchstgeschwindigkeiten von 120 Kilometer und darüber vor, die aber nur auf gerader übersichtlicher Strecke gefahren werden können, und diese Geschwindigkeit bezeichnet der Dezernent für das Lokomotivwesen, Geh. Baurat Garbe, als die äußerste Grenze für einen allseitig sicheren Betrieb. Sobald die demnächst stattfindenden Fahrversuche ihren befriedigenden Abschluß gefunden haben, dürste der allmählichen Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten auf den wichtigeren Schnellzugslinien nichts mehr im Wege stehen. - (Der höchste Schornstein der Welt.) Bislang war nach dem „Prometheus" (Verlag von Rudolf Mückenberger in Berlin 1L. 10) der 140 Meter hohe Schornstein der Hals- brückener Fiskalischen Hütte bei Freiberg in Sachsen, der im Jahre 1888 errichtet worden ist, um die schädlichen Gase des Kupfer- und Schwefelsäurewerkes abzuführen, der höchste der Welt; er wird aber demnächst von einem Schornstein übertrosfen werden, den die Boston and Montana Consolidated Copper and Silver Mining Co. errichten läßt, ebenfalls hauptsächlich zu dem Zwecke, die für die Vegetation schädlichen Gase der Verhüttungsprozesse so hoch zu führen, daß sie die umliegenden Ländereien nicht mehr gefährden. Der Schorstein wird 154,33 Meter hoch werden und an seiner Spitze einen Durchmesser von 15,25 Meter haben; er wird durch die Firma Alphons Custodis, Chimney Construktion Co. in Newhork, eine Tochtergesellschaft der A.-G. Alphons Custodis in Düsseldorf, gebaut werden. Gegen die Arbeiterverbände.*) Nachdruck verboten. kor. Der Gegenstand, der hier zur Sprache gebracht werden soll, ist in der Presse und auch in der Rechtsprechung schon viel fach erörtert worden, und zwar in den verschiedensten Zusammen hängen. Zunächst bot hierzu Anlaß die Tatsache, daß in zahl reichen Arbeitsordnungen dem Personal verboten wird, die Mit gliedschaft bei gewissen Verbänden zu erwerben oder aufrecht zu erhalten, und daß diejenigen Angestellten, die dieser Bestimmung zuwiderhandeln würden, mit sofortiger Entlassung bedroht werden. Der Zweck einer derartigen Bestimmung braucht kaum auch nur angedeutet zu werden, der Arbeitgeber will seinen Betrieb frei halten von Aufwieglern, die auf keine Weise zufriedenzustellen sind, sondern jede Gelegenheit wahrnehmen, um Zwietracht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu säen, und da nun gewisse Organisationen der Arbeiter einen solchen Kampf, man darf wohl sagen systematisch und grundsätzlich vorbereiten und schüren, so liegt es für den Betriebsinhaber nahe, die zugehörigen Elemente nach Kräften von sich fern zu halten. Nun haben aber vielfach die Verwaltungsbehörden solchen Vorschriften in der Arbeits- Anmerkung der Redaktion: Wenn wir auch dem geschätzten Ver fasser nicht voll beipflichten können, seien seine Ausführungen doch hier wiedergegeben. Wir meinen, der Standpunkt des Chemnitzer Gerichtes deckt sich mit dem 8 152 der Gewerbeordnung.