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— 105 beschäftigt, die auch während des regelmäßigen Betriebes getan werden können, und nur dann, wenn der Lhef deshalb angezeigt wird, was sehr selten geschieht. Gb derselbe Kenntnis vom Arbeiten des Heizers hat, ist nebensächlich. Er hat Anordnungen zu treffen, daß auch der Heizer während des Sonntags nicht arbeiten kann, wenn es nicht der Betrieb verlangt 52. Betriebsunfall oder nicht? Leistenbrüche, die sich nach und nach entwickeln werden leider nicht als Unfälle im Sinne des Unfallverficherungsgesetzes angesehen und entschädigt. Nur wenn die Plötzlichkeit eines Bruches einwandsfrei durch Zeugen wie auch durch das Niederstürzen des verletzten glaubhaft nachzuweisen ist, tritt Ent schädigung ein. Die Verjährungsfrist beträgt für Anmeldung eines Un falles nur 2 Jahre. 53. Anzeigepflicht bei Wiederinbetriebsetzung einer Lokomobile. Bewegliche Kessel bedürfen zur Inbetriebsetzung die Ge nehmigung der Mrtsbehörde, sobald seit ihrer letzten Untersuchung mehr als ein Jahr verflossen ist. 53. Die Inbetriebsetzung muß angemeldet werden. 54. Höhe der Wasserdruckprobe bei einem Dampfkessel von 8 Atm. Da die Wasserdruckprobe die Feststellung etwaiger bleibender Formveränderungen und Dichtigkeit des Kessels bezweckt, so erfolgt die selbe bei Kesseln, welche für nicht mehr als 5 Atm. Ueberdruck bestimmt sind, mit dem zweifachen, also doppelten Betrag des beabsichtigten Ueber- druckes, bei allen übrigen Dampfkesseln mit einem Drucke, welcher den beabsichtigten Ueberdruck um 5 Atm. übersteigt. Im vorliegenden Falle wird also die Drnckprobe auf 13 Atm. getrieben. Die weitere Frage, ob der Revisor verlangen kann, daß das Mauerwerk, soweit es nötig ist, abgetragen werde, muß mit ja beantwortet werden. 55. Prüfung als Heizer und Maschinenwärter in Böhmen. Die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Befähigung zur Bedienung und Ueberwachung von Dampfmaschinen (Lokomotiven und Dampfschiffmaschinen), schreiben vor, daß vom Wärter nachgewiesen wird, daß er die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in einem wenigstens 6 monatlichen Dienst bei einer Dampfmaschine bezw. Lokomotive oder Dampfschiffsmaschine sich erworben habe. Dispensation hiervon ist dem österreichischen Handelsministerium Vorbehalten. Die Taxe für die Prüfung als Maschinenwärter allein beträgt 10 Kronen; will sich ein solcher auch als Heizer mit prüfen lassen, ist der Betrag von 16 Kronen zu erlegen. Um das Zeugnis als Maschinenwärter zu er langen hat der Prüfling nachzuweisen, daß er vollkommene Kenntnis der Konstruktionsart der betreffenden Dampfmaschine, zu deren Wartung er befähigt erklärt werden will, besitzt, sowie auch der Folgen bewußt ist, die eine Vernachlässigung des Dienstes nach sich zieht. Die Prüfung findet statt vor oder bezw. auf einer in Betrieb gesetzten Maschine jener Gattung, zu deren Wartung oder Führung man sich für geeignet erklären lassen will. Ls werden sämtliche Funktionen seitens des Prüfungs kommissars durchgenommen, so Anlassen, Abstellen und Behandlungs weise der Maschine. Der zu Prüfende hat nachzuweisen, daß er sich alle Fähigkeiten, die sein Dienst erfordert, angeeignet hat. Doch ist zugelassen, daß Wärtern von Dampfmaschinen, wenn in dem Drte wo die Prüfung stattfindet, keine entsprechende Maschine steht, die praktische Verwendungs probe erlassen wird. In diesem Falle wird also nur theoretisch geprüft. Für Lokomotivführer und Wärter von Schiffsmaschinen ist letzteres aber ausgeschlossen. Wärter von Dampfmaschinen mit einer Volldruck-Leistungs fähigkeit bis zu 10 D8 bedürfen keiner Prüfung. 55. Das beste wäre, wenn sie sich an die Direktion der Fachschule zu Komotau wenden, dort werden sie Antwort erhalten und können dort auch die Prüfung durchmachen. I. Gr. i. A. 56. Reinigung des ausziehbaren Röhrensystems einer Lokomobile von Kesselstein. Diese Reinigung wird immer eine unvollkommene bleiben, solange nicht dafür gesorgt wird, daß das Speise wasser vor dem Eintritt in den Kessel gereinigt wird. Eine den Röhren unschädliche chemische Substanz, welche den Kesselstein beseitigt, gibt es nicht, versuchen sie es mit Petroleum. Dasselbe ist aufzupinseln, damit es in den trockenen Kesselstein eindringt, ist dies geschehen, wird der frisch gefüllte Kessel angeheizt. Das in den Kesselstein gedrungene Petroleum vergast unter dem Einfluß der Hitze, die Gase dehnen sich stark aus und sprengen den Kesselstein los. Sehr harter Kesselstein widersteht jedoch dem Eindringen des Petroleums. In diesem Falle empfiehlt es sich pro 1 gm Heizfläche V« Pfund Aetzsoda dem Wasser zuzusetzen und feuere man darnach den Kessel mehrere Stunden. Das Aetznatron wirkt ähnlich wie das Petroleum, macht ihn weich, sodaß er sich schließlich ablöst. Bei Verwendung von Petroleum ist Vorsicht nötig, da die entstehenden Petroleumdämpfe sich an offenem Lichte entzünden und dadurch Unglücks fälle herbeiführen können. 57. Brennstoffverbrauchskosten eines Dieselmotor-s. Der verbrauch an Brennstoff beträgt beim Dieselmotor pro Stunde und ge bremste Pferdekraft ungefähr 0,2 kx. Das Brennmaterial besteht haupt sächlich aus Paraffinöl, ein Destillationsprodukt aus asxhalthaltiger Braunkohle der Sächsisch-Thüringischen Braunkohlengruben. Preis 7 Ulk. 25 Pfg. für 100 icg ab Verladestation Weißenfels oder Zeitz. Auch aus ländisches Bel steht etwas teurer zur Verfügung. Näheres hierüber und über den Dieselmotor befindet sich im 15. Bande unserer Zeitschrift in Nr. 18 und 19 vom 10. und 25. Juni 1905. 57. Frage 57 kann ich dahin beantworten, daß an unserer großen Batterie mehrere Zellen mit dem Haufe'schen Apparate gereinigt worden sind. Etwaige Nachteile sind nachträglich nicht bemerkt worden. Die Reinigung nimmt bedeutend kürzere Zeit in Anspruch als wie bei der früheren Methode. R. Bellmann, Maschinist, Dresden L. 7. 57. Der Apparat System Haufe arbeitet sehr gut und kann das Reinigen der Batterie während des Betriebes ohne jede Störung in kurzer Zeit erfolgen. Nachteile beim Laden der Batterie habe nach der Reinigung nicht bemerkt; kann den Apparat deshalb bestens empfehlen. Ernst Holnik, Maschinist, Dampfsägewerk I. G. Gerßler, Pirna. 57. Unterzeichneter hat schon mehrfach bei Reinigungen von Akkumulatorenbatterien mit dem Haufe'schen Apparate mitgemacht und kann begrüßen, daß diese Reinigungen stets schnell, sicher und ohne Betriebsstörung verliefen, wie dies bisher mit den alten Methoden nie zu erreichen war. Earl Bernhardt, Pirna. 57. Ich kann dem Betreffenden Kollegen empfehlen, sich einen solchen Reinigungs-Apparat für die Batterie System Haufe anzuschaffen, da durch das Reinigen mit diesen Apparat die Batterie nicht gestört wird und selbige einer viel längeren Lebensdauer erhalten bleibt. Mit genannten Apparat wird unsere Batterie gereinigt und kann besten Erfolg damit bestätigen. August Lange, Maschinist im Sächsischen Emallierwerk, Pirna. 58. Bewährung von Antilithogonit. Zu dieser Frage sind Antworten von Kollegen nicht eingegangen. Zeitungs-Inseraten zufolge soll dieses Mittel seinen Zweck erfüllen. vielleicht hat es am Drte einer ihrer Kollegen schon verwendet? verlangen sie andernfalls Aufgabe von Abnehmeradressen behufs Befragung über Bewährung desselben. Unterricht. Fern- und Korrespondenz-Unterricht des Deutschen Technikums, Berlin 8VV. 11, Schönebergerstraße 8. Eine neue Methode auf dem Ge biete des technischen Unterrichts hat das „Deutsche Technikum" in Berlin erfolgreich in Anwendung gebracht. In der Erkenntnis, daß vielen strebsamen, lernbegierigen Technikern die nötige Zeit und die Mittel fehlen, jahrelang eine Lehranstalt zu besuchen, hat das genannte Institut es ver standen, durch Einführung des vvn hervorragenden Lehrkräften geleiteten technischen Fern- und Korrespondenz-Unterrichts in dieser Hinsicht eine vor treffliche Abhilfe zu schaffen. Jeder auch nur mit Elementarbildung Aus gerüstete kann sich durch Beteiligung an dem Fern- und Korrespondenz- Unterricht gediegene technische Kenntnisse aneignen. Von Stufe zu Stufe fortschreitend, wird der Studierende durch diesen Unterricht, ohne daß er in seiner Berufstätigkeit gestört wird, zu einem Fachmann heran gebildet, so daß er nach Beendigung des Studiums ein Examen erfolgreich bestehen kann. Die Kosten des Lehrganges stehen in gar keinem Ver hältnis zu dem ungemeinen Nutzen, den diese neue, sich glänzend bewährende Unterrichtsart stiftet, so daß wir deshalb den Fern- und Korrespondenz-Unterricht des „Deutschen Technikums" in Berlin jedermann auf das Wärmste empfehlen können. Bundes- und Vereinsnachrichten. Bekanntmachung. Nach Beschluß deS Delegiertentages 1906 in Leipzig machen sich Aenderungen wegen Einführung der Erwerbslosenunterstützung nötig und machen wir ganz besonders hierdurch bekannt: 1. daß für alle Verbandsmitglieder ab 1. Januar 1907 die Verbands beiträge pro Monat 60 pfg. betragen. 2. Invalide und Altersrentenempfänger, welche arkeitsunfichig sind, zahlen pro Monat 30 Pfg. für folgende Rechte: a) die Zeitschrift, b) BegräbniSbeihülfe für sich und die Frau, wie bisher, von 50 bis 150 Mark, o) Rechtsschutz und Haftpflicht. 3. dem Verbände als „Einzelmitglieder" Angehörende zahlen pro Monat 80 Pfg., da denselben die Zeitschrift durch die Post zu gestellt wird. 4. die bisher zu zahlende Haftpflichtsteuer pro Mitglied und Jahr von 4 Pfg. ist ab 1. Juli dieses Jahres abzurechnen und an den Verbandskassierer einzusenden. Die Haftpflichtsteuer soll für weitere Zeit von der Verbandskasse getragen werden ohne Extrabeitrag der Mitglieder. 5. Witwenbeiträge werden ab 1. Januar 1907 auf 2 Mark pro Jahr erhöht. Die Kollegen, Vereinsvorstände und Mitglieder werden gebeten, diesen Beschluß den Witwen mitzuteilen. Insonderheit fordern wir, daß alle Rechtsschutz und Haftpflicht angelegenheiten unS klar und deutlich angemeldet werden, damit wir entscheiden können, ob Rechtsschutz oder Haftpflicht angewendet und ge fordert werden kann. Jedes von einem solchen Fall betroffene Mitglied hat dies seinem Vereinsvorsteher zu melden; letzterer hat durch ein Schriftstück dies dem Verbandsvorsitzenden mitzuteilen. Unterzeichnet muß dasselbe sein vom Vorsitzenden und dem betr. Mitglied mit Wohnungsangabe. Einzelne Verbandsmitglieder haben solches direkt dem Verbandsvorstand mitzu teilen. Der Verbandsvorstand. Zur Beachtung für die Knndesuereius Uorsttzendeu und -Kasfrerrr! Wegen Abschluß der Verbandsbücher und Neuanlegnng der Bundes kassenbücher bitten wir um pünktliche Einsendung des 4. Quartales, damit in den neuen Büchern nicht mit „Rest"-Eintrag»ng begonnen werden muß. Der Bundesvorstand.