Volltext Seite (XML)
13 Dresden. Unser Antrag deckt sich mit dem des Verbands vorstandes. Leipzig verlangt das Wort, um nicht zurückgestellt zu werden. Antrag 10 des Verbandsvorstandes wird abgelehnt. Chemnitz beschwert sich, daß ihm das Wort abgeschnitten wurde, trotzdem es sich zweimal gemeldet habe. Pilz. Die Hauptbeschlüsse liegen noch vor, die Abgeordneten reisen schon ab. Wir stehen vor dem Schlüsse, und sieht sich der Verbandsvorstand genöthigt, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, weil der Antrag des Verbandsvorstandes ab gelehnt wurde. Es ist nicht richtig, wenn man mir gebundenem Mandat hierher kommt. So kann die Verwaltung nicht weiter arbeiten, auf diese Weise wird es mir unmöglich ge macht länger das Amt als Kassirer zu verwalten und beruft sich auf die bei der Wahl abgegebenen Bedingungen. Hofmann. In einer Bezirksversammlung ist über den Chem nitzer Delegirtentag ein Ausspruch gefallen, über den Pirnaer Delegirtentag will ich mich jeder Aeußeruug enthalten. Ich habe schon heute Vormittag gesagt, bevor nur zur Wahl schreiten, muß erst Punkt 6 der Tagesordnung erledigt sein. Jetzt sind wir dort angelangt, daß wir die Wahl angenommen haben, aber nicht unseren Posten ausfüllen können. Sie haben mich mit Majorität gewählt, ich lege mein Amt in Ihre Hände zurück, ich will keiner Verwaltung augehörcn, der man alle Mittel versagt. Im Deutschen Verband ist man opferwilliger, man hat seinen Abgeordneten 10 Mark Tagegeld bewilligt, auch 2500 Mark für Agitation. Wer soll bei uns hinaus auf Agitation gehen? Mit 5 Mark ist absolut nicht auszu kommen, dies beweisen die Vereine, welche ihrem Vertreter einen Zuschuß gewährt haben. Die College» im Deutschen Verband haben genau nicht mehr Lohn, daß kann ich Ihnen laut Lohnftatistik Nachweisen; aber dort opfert man etwas für seine Organisation, man zahlt dort 80 Pf. pro Monat. Heute habe ich die Beobachtung gemacht, daß man wegen einem Fünfpfenniger stundenlang mäkelt, auf der anderen Seite aber Hundertweise das Geld zum Fenster hinauswirft. Jede Stunde der Verhandlung kostet der Verbandskasse über 100 Mark. Die Zeit die verloren wurde, kostet viel Geld. Ich weiß, daß ich von vielen hier Anwesenden als Abtrünniger ange sehen werde, daß kann mich aber nicht hindern das Gute beim Gegner anzuerkennen. Auf eine große Agitation haben wir uns gefaßt zu machen, soviel hat man im Deutschen Verband gelernt, daß man es genau so machen wird, wie die großen überseeischen Dampferlinien, mau gründet nicht neue Linien, sondern kauft schon bestehende. Hier wird man nicht neue Vereine gründen, sondern schon bestehende für sich zu gewinnen suchen. Erfurt kann sich die Erregung von Pilz und Hofmann nicht erklären und verlangt, daß die Erklärung seitens des Vor standes hätte eher erfolgen müssen. Grollopp verliest den Dringlichkeitsautrag des Vorstandes, der selbe wird unterstützt. Gotha ist gegen den Dringlichkeitsantrag, nennt es unverschämt, noch mehr von den im Lohne kurz gehaltenen und mit vielen Kindern gesegneten Collegen zu verlangen. Kommt man zu Hause, so bekommt man die bittersten Vorwürfe. Grollopp ruft den Vertreter Gothas zur Ordnung, wegen dem Wort „unverschämt". Grollopp. Glauben Sie vielleicht, daß ein neuer Vorstand das nöthige Geld mitbringt. Derselbe wird sofort Mehr forderungen stellen. Berlin bittet, den goldenen Mittelweg, einzuschlagen. Die Ab stimmung über den Dringlichkeitsantrag des Verbandsvorstandes ergiebt die Majorität. Charlottenburg beschwert sich in sehr ungehaltener Weise über die Zurücksetzung seiner von ihm vertretenen Vereine, er habe zu seinem Antrag nicht einmal sprechen können. Grollopp. In der Zwangslage, in welcher wir uns befinden, konnte ich nicht anders handeln. Bei gutem Willen ist dem Antrag auch von kleinen Vereinen nachzukommen. Wenn die Abgeordneten dies ihren Vereinen klar legen, so werden die selben es gewiß einsehen. Hierauf wird die Sitzung um 3/4 7 Uhr geschlossen. Beginn der Sitzung für morgen wird vom Verbandsvorsitzenden auf früh 7 Uhr festgesetzt. Dritter Tag. Beginn früh 7 l/4 Uhr. Emmerich begrüßte die Erschienenen mit einem Guten Morgen. Es sei das erste Mal, daß man am 3. Feiertag tage, und wünscht, daß die Verhandlungen heute besser von statten gehen als gestern. Bezüglich der heutigen Tagegelder wünschte er auch Be stimmung darüber, ob die Nacht vom Sonnabend zum Sonn tag für diejenigen, welche schon anwesend waren bezahlt werden soll. Pilz. Die Delegirten mögen bestimmen. Es melden sich 22 Vereine. Lichtenstcin hat Aushilfe für Sonnabend Nacht gehabt, wünscht Entschädigung. Alten bürg. Da der heutige Tag bezahlt wird, Nachtfahrt abzulehneu. Burgstädt schließt sich Altenburg an, stellt Antrag, Nachtfahrt abzulehnen. Treuen bittet die Delegirten auf die Nachtfahrt zu verzichten. Annaberg. Viele sind schon fort und haben bereits Nacht fahrt erhalten. Gera stellt den Antrag darüber abzustimmen, ob die Nacht fahrt vom Sonnabend bezahlt wird, d. h. wer Sonnabend hier war. Antrag Gera wird gegen 1 Stimme angenommen. Die Präsenzliste wird verlesen. Es sind noch 63 Delegirte vertreten, die anderen sind bereits abgcreist. Auf das Verlesen des Protokolls wird verzichtet. Grollopp. Im Aufträge des ersten Vorsitzenden übernehme er die Leitung der Versammlung. Er frage an, ob ß 14 des Verbandsstatuts erledigt sei, dies wird einstimmig anerkannt. Lichtenstein bittet die heutige Tagesordnung bekannt zu geben. Grollopp. Unsere Tagesordnung ist Punkt 8: „Verschiedenes". Leipzig bittet seinen Antrag wegen Rechtsschutz in Erwägung zu ziehen. Grollopp. Wollen wir Rechtsschutz vornehmen, so ersuche er um Zustimmung. Dies wird bejaht. Mühlhausen nimmt das Wort zu Rechtsschutz und begründet die Nothwendigkeit eines solchen. Wenn der Verband hinter dem Einzelnen steht, werden seine Ansprüche bei den Bernfs- genossenschaften größere Beachtung finden. Berlin, Leipzig, PlaucnscherGrund und Eschwege schließen sich diesen Ausführungen an. Chemnitz begründet die Nothwendigkeit eines Rechtsschutzes in Unfall-, Invaliden- und Altersversorgungssachcn. Für gewerb liche Streitigkeiten sind wir nicht damit einverstanden, dafür sind die Gewerbegerichtc da. Wo solche noch nicht bestehen, ist es Sache der gesummten Arbeiterschaft, solche zu beantragen. Dresden und Gotha unterstützen. Emmerich. Der Vorstand steht dem nicht entgegen, ersucht aber darüber Bestimmungen zu treffen, wie die Einrichtung getroffen werden soll. Grollopp verliest die Bestimmungen über Rechtsschutz aus dem Statut des Deutschen Verbandes. A 8. Rechtsschutz. Rach 52 wöchentlicher Mitgliedschaft kann Rechts schutz gewährt werden und zwar nur in: 1. Gewerbestreitsachen auf Grund des Rrbeitsvertrages; 2. Araukenkassen-Streitsachen; 3. Streitsachen auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes; 4. auf Grund des Rlters- und Snvalidcnversicherungsgesetzes; 5. Strafsachen nur in Fachangelegenheiten;