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Charlottenburg. Wir können die Skala der Wittwen nicht herabsetzen. Chemnitz. Mit der Herabsetzung des Sterbegeldes wurden wir uns ein Armuthszengniß ausstellen. Dem Antrag Neugers- dorf könne er nicht zustimmen. Burgstädt verlangt Abstimmung über den Kommissionsbeschluß resp. über die beiden entgegenstehenden Meinungen des Ab satzes ä und will den Kommissionsbeschluß aufrecht erhalten wissen. Werdau beantragt Schluß der Debatte und Abstimmung, der selbe wird von Königstein, Neuroda u. a. unterstützt. Kommissionsbeschluß über Absatz cl, sowie der ß 9 wird gegen 1 Stimme angenommen. Die Berlesung des Wahlresultates der Revisoren ist folgendes: Friedemann-Meißen 79 Stimmen von 87 eingegangenen Stimmen Franke-Crimmitschau 52 „ „ 87 „ Sänger-Schmölln 46 „ „ 87 „ „ Ersatz. Melzcr-Leipzig 40 Stimmen Melzer-Charlottenburg 20 Beisitzer. Bischofs-Pirna 25 Stimmen Neiß-Zella-Mehlis 25 „ Brand-Meerane 20 Ersatz. Dorn-Erfurt 19 Stimmen Höscl-Hohenstein-E. 19 „ Sümmtliche Gewühlte nehmen die Wahl dankend an. 8 10. Reservefonds, wird mit der Fassung der Kommission, statt für die Vereine zu Bibliotheks- und Vortragszwecken pro zentual zu verwenden, an die Vereine zu überweisen. H 10. Reservefonds. Der Reservefonds wird gebildet wie folgt: Der Bestand soll sich aus 5 Mart für jedes verbandsuritglied be laufen. Die Reservefonds-Zinsen werden so lange zum Kapital geschlagen, bis genannte Höhe erreicht ist. Nach Erreichung dieser werden die Zinsen für die Vereine zu Bibliotheks- und vortragszwecken prozentual verwendet. Ls ist jedoch diese Festsetzung auf Vorschlag des Verbands vorstandes dem Beschluß der Abgeordnetenversammlung unterworfen. K 11. Verbandsleitung, wird angenommen. 8 11. Verbandsleitung. Die Brgane des Verbandes sind: 1. Die Abgeordnetenversammlung als berathende, beschließende und beaufsichtigende Körperschaft; 2. Der Verbandsvorstand als vorbereitende, ausführende und ver waltende Körperschaft. 8 12. Der Vorstand. In der Kommissionsabstimmung waren 3 für nnd 2 gegen den Paragraphen. H 12. Der Vorstand. Den Verband leitet ein aus der Mitte der Ab- geordneten-versammlung gewählter Gesammtvorstand bestehend aus: 1 Vorsitzenden und Stellvertreter, 1 Schriftführer „ „ 1 Schatzmeister „ „ 3 Nusschußmitgliedern, 3 Revisoren, 3 Ersatzmännern und einer Beschwerdekommission von 3 Mann und 2 Ersatzmännern, u) Die Wahl hat mittelst Stimmzettel zu erfolgen und gilt auf die Dauer von Delegirtentag zu Delegirtentag. Die Nusscheidenden sind wieder wählbar. b) Nlle Nemter sind Ehrenämter; es werden nur persönliche Nus lagen vergütet. Den 3 ausführenden Beamten soll hingegen für ihre Mühewaltung eine Entschädigung, vom Nbgeordnetentag be stimmt, gewährt werden. c) Der Vorsitzende hat den verband nach innen und nach außen zu vertreten, die Geschäfte des Verbandes und Nbgeordnetenversammlung zu leiten, daselbst auf parlamentarischen Takt zu sehen und alle Schriftstücke zu unterzeichnen. Der stellvertretende Vorsitzende hat den Vorsitzenden zu unterstützen und in Behinderungsfällen zu vertreten. cl) Der Schriftführer, in dessen Behinderung dessen Stellvertreter, hat alle den verband betreffenden schriftlichen Nrbeiten zu erledigen, insbesondere auf der Nbgeordnetenversammlung das Protokoll zu führen. e) Der Schatzmeister ist verpflichtet, den sich legitimirenden Revisoren sämmtliche Bücher und Belege vorzulegen. Nlle (Quartale ist ein Kassenabschluß zu machen; disponible Gelder sind zinstragend anzu legen. Nlle Nusgaben sind durch Belege vom Vorsitzenden zu be glaubigen. Der Nbgeordnetenversammlung ist der Jahresabschluß gemäß dieser Satzungen vorzulegen. t) Die Nusschußmitglieder haben darauf zu sehen, daß von Seiten des Vorstandes den Statuten gemäß verfahren wird, haben die Geschäftsleitung zu überwachen und zu revidiren, um etwa bestehenden Zweifeln rechtzeitig zu begegnen. Die Ersatzmänner treten, wenn ein Nusscheiden der Nusschuß- oder Vorstandsmitglieder eintritt, auf Aufforderung des Vorsitzenden in das Nmt. Z) Die Revisoren haben je nach Befinden Revisionen vorzunehmen; von dem Befunde derselben ist ein Protokoll dem Vorsitzenden zur Veröffentlichung im Verbandsorgan zuzustellen. Beschwerde-Kommission. Verbandsvorstand. Antrag VII. Eine vom Vorstand (Z 12) unab hängige dreigliedrige Beschwerdekommission zu wählen. Grund. Ls kommt vor, daß ein Streitpunkt nicht erledigt werden kann und muß daher erst den Delegirtentag als höchste Instanz be schäftigen. Um nun solche Sachen schneller zu erledigen, soll dies der Beschwerdekommission überwiesen werden. von Chemnitz unterstützt. Hohenstcin-Lrnsttbal. Daß eine Beschwerdekommission eingeführt wird. Grund: Um den Kreisvercinen und verbandscollegen gerecht zu werden und dem Verbandsvorstand eine Erleichterung zu schaffen. Mühlhausen. Bei der Abstimmung handelte es sich um die Beschwerdekommission. Einige wollten eine Z gliedrige, andere eine 5gliedrige Kommission haben. Dies wolle er hiermit berichten. Gotha will statt 5 eine 7 gliedrige Kommission. Gotha. Antrag 14 wünschen wir dermaßen umzugestalten, daß nicht eine Beschwerdckommission, sondern ein Schiedsgericht ernannt wird. Gotha. Mit Antrag 15 sind wir auch einverstanden, nur bemerken wir, daß, wenn eine Kommission oder Schiedsgericht gewählt wird, dieses nicht aus 3, sondern aus 7 Mann bestehen möchte. Begründung: Wenngleich auch 3 Personen schneller zuni Ziele gelangen, so ist immerhin nicht ausgeschlossen, daß 7 Mann mit ihren Meinungsverschiedenheiten doch eher etwas bezwecken, als 3 Mann. Gotha. Dahin zu wirken, daß ein Schiedsgericht aus 7 Personen und nicht eine Beschwerdekommission, bestehend aus 3 Mann, in Kraft tritt. Grund: Bei 7 Mann sind die Meinungen verschiedenartiger und ist eine Sache korrekter durchzunehmen als mit 3 Mann. Erfurt will Schiedsgericht. Grollopp wünscht dem Vorstand mehr Recht in die Hand zu geben. Die Kommission dürfte soviel Arbeit haben, daß sie nicht fertig wird und wenig Dank erntet. Die Beschwerden können trotzdem auf den Verbandstagen wiederkommen. Leipzig ist entschieden gegen Beschwerdekommission wegen der zu erwartenden Kosten. Ceipng. von der Mahl einer Beschwerdekommission ist abzusehen. Grund: Die Koste» derselben werden unverhältnißmäßig hohe sein gegenüber dem etwa zn erwartenden Nutzen. Chemnitz wünscht mit der Beschwerdekommission einen Versuch zu machen, ist aber gegen mehr als eine 5 gliedrige Kom mission. Borna fragt an, zn was wir die Beisitzer haben. Will diese dazu herangezogen wissen. Gera verlangt, daß ein Versuch mit der Beschwerdekommission bis zum nächsten Delegirtentag gemacht wird. Schmölln unterstützt dies. Grollopp ersucht um Abstimmung für eine Zgliedrige Beschwerde kommission. Gegen 5 Stimmen wird dieselbe angenommen. Als Kommissionsmitglicder werden vorgcschlagen: Künzel- Gera, Köhler-Limbach, Günther-Chemnitz, Thümmel-Oederan, Hille-Borna, Hertel-Weida, Koppe-Altenburg, Künzel-Plauen i. B. Freiberg. Die Mitglieder der Kommission mochten nicht zu weit vom Vcrbandssitz wohnen. Mühlhausen. Mitglieder der Kommission dürfen von einander nicht zu weit entfernt wohnen, der Verbandssitz kommt nicht in Frage.