Wichtigere Vereinsanaelegenheiten und Beratungsgegenstände, über die der Borstand im Laufe des Jahres Entschließung zu fassen hatte, waren folgende: Die im Laufe der letzten Jahre wiederholt gemachten Kauf angebote für das Eckgrundstück Herrenstraße und Friedrich August- Straße hatte der Vorstand stets ablehnend beschieden, da eine zwingende Notwendigkeit zum Ankäufe des Grundstückes nicht vor handen war. Die Sachlage nahm indes zu Anfang des vergangenen Jahres eine andere Gestalt dadurch an, daß der Besitzer des betreffenden Grundstückes in Konkurs geriet und dadurch ein Wechsel des Besitzers des betreffenden Objektes bestimmt voraus zusetzen war. Dies veranlaßt^ den Vorstand, den Ankauf in Erwägung zu ziehen und fanden über diese Frage bereits in den Sitzungen des Monats Mai eingehende Beratungen statt. Das Resultat derselben ging zunächst dahin, den Ausschuß für das Vereinshaus zu beauftragen, Erörterungen hinsichtlich des Preises anzustellen, sowie genauere Unterlagen zu beschaffen über die Ver hältnisse des Grundstückes selbst. In der Sitzung vom 20. Juni wurde die Frage einer weiteren Beratung unterzogen, und führte dieselbe zu dem Beschlüsse, den Ankauf des Grundstückes einer einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung zur Entschließung vorzulegen und entsprechend dem Beschlüsse der Generalversammlung entweder weitere Verhandlungen zu pflegen oder von einem Kaufe abzusehen. Die außerordentliche Generalversammlung fand am 18. Juli statt. Nach eingehender längerer Verhandlung über den einzigen Punkt der Tagesordnung, Ankauf des Eckgrundstückes Herren- und Friedrich August-Straße eventuell auch eines Teiles des Herrn Dieterle gehörigen Nachbargrundstückes betreffend, beschloß die General versammlung, dem Anträge des Gesamtvorstandes, das obengenannte Eckgrundstück anzukaufen, zuzustimmen, beziehentlich den Vorstand zu ermächtigen, zu dem Versteigerungstermine ein Höchstgebot bis zu M. 70 WO.—. zu tun, die Frage des Ankaufes des Teiles des Dieterle'schen Grundstückes aber vorläufig auszuschalten. In dem Versteigerungstermine am 21. Juli erfolgte ein Höchst gebot von M. 68 500.—. für das Eckgrundstück, und zwar von Frau verw. Peitzsch, hier. Die im Aufträge des Vereins anwesenden Vorstandsmitglieder hatten bis zum Betrage von M. 68 000.—. geboten, dann aber ein Weiterbieten unterlassen, da nach Lage der Verhältnisse auch ein Gebot bis zu M. 70 000.—zu welchem der Beschluß der Generalversammlung ermächtigte, keine Aussicht auf Erfolg hatte, weil seitens Frau verw. Peitzsch, Inhaberin einer Hypothek des Grundstückes, ein Überbieten auch dieses Gebotes sicher vorausgesetzt werden mußte. Nach dem Termine wurde von Frau verw. Peitzsch dem Vereine das Anerbieten gemacht, die erworbenen Ankaufsrechte für den Betrag von M. 69 000.—. abtreten zu wollen, und zwar der gestalt, mit dem Betrage von M. 68 500.—. in das Besitzrecht des Grundstückes einzutreten und die überschießenden M. 500.—. an