Selbstthätige Getreidewaage. Patent Kaiser und von Ernst in Augsburg. Fig. 2. Die Waage wird von dem durch laufenden Getreide ohne besonde res Zuthun in Thätigkeit versetzt. Gleichzeitig wird das Gewicht auf der Uhr registrirt und kann das selbe jederzeit abgelesen werden. Der Apparat ermöglicht somit namhafte Ersparnisse an Zeit und Arbeitskräften, auch ist für den Besitzer eine vollständige Controle möglich, weil die beweglichen Theile dem Einflüsse Unberufener ent zogen sind, folglich Veränderungen an der Waage und dem Zählwerk nicht möglich sind. Zudem arbei tet der Apparat unabhängig von der Intelligenz und Zuverlässigkeit eines Arbeiters. Der Apparat lässt sich überall mit Bequemlichkeit anhringen und meistentheils derart mit vorhan denen Maschinen und Vorricht ungen in Verbindung setzen, dass dadurch die umständliche und zeit raubende Manipulation des ge wöhnlichen Wiegens in Wegfall kömmt, ohne dass dafür irgend eine andere Arbeitsleistung noth- wendig wird, besonders auch, weil sich der Gang des Apparates so wohl der Zufuhr, als der Entnahme von Getreide entsprechend, von selbst regulirt. Bei Anwendung dieser Waage lassen sich also nicht unwesentliche Ersparnisse an Arbeitskräften erzielen. Die beweglichen Theile (Waage und Zählwerk) sind in einem guss- eisernenKasten eingeschlossen und erfolgen demnach die Functionen der Waage und die Registrirung der Gewichte so, dass die Angaben der Uhr als Grundlage einer ganz zuverlässigen Controle dienen können. Die eigentliche Wiegevorricht ung, welche in den Fig. 2 und 3 Fig. 3. Fig. 4.