1883. M. 43. W. Mmann^x.- Organ für Färberei, Druckerei, BWeM Wpretur, Larbwaarm-, Bunipapicrssbrikation und Drügüt>chmldrst>->' Redacteur und Herausgeber vr. W. Hleimann, Privatdocent der Färberei-Wissenschaften in Berlin. Organ des „Allgemeinen Färber-Vereins" und der „Färber-Akademie" zu Berlin. 15. November. vierzehnter Jahrgang. 1»«3. Ausgabe in sranMschcr Sprache: „lournsl cks Isinluee äs Nkimann." In der Zeitungspreisliste Nr. 3S10, franz. Ausgabe Nr. 528. Jährlich erscheinen 48 Wochen-Nnmmern, zur Halste mit natürlichen Stoffmustern versehen, auch Maschinen-Zeichnung-n in lithogr. Tafeln und Holzschnitten. Preis des Jahrgangs 2« Mark —25 Francs-^11 Rubel (Banknote») —13 fl. o. W. —1 Pfd. Sterl.--- 7 Dollars unter directer Zusendung durch die Expedition frei in s Haus. Bei allen Buchhandlungen und Postämtern zum gleiche» Preise. Einzelne Nummern 1 Mark. Jnsertionsgebnhr 30 Pfennige für die einmal gespaltene Nonpareilzeile oder deren Raum. Alle Zuschriften sind an den Redacteur, Herrn vr. M. Reimann, Berlin, Holzmarktstraße Ecke Andreasstraße, zu richten. l^aelläruelr uuä Hollorsst^uiiK allor Aitillol äioZor Aosotrlliell äkpouiitsn Tuwiner untorsa-Kt. Inhalt. Die Wollenbeschwerung vor Gericht 457 Ponceau auf Leder . 462 Nachrichten . . . . 459 Bronze auf loser Seide für Tuchfabrikation . . 462 Deutsche Patente . 460 Fragen zur Anregung und Beantwortung . . . 463 Correspondenz 460 Frage-Beantwortung' - . . . . 463 Vereins-Angelegenheiten 460 Färber-Post 464 Braun auf Baumwollengarn 461 Farblohn-Preiscourant ......... 464 Chamois auf loser Wolle 461 Vacanzen-Liste 485 Die Wollenbeschwerung vor Gericht. Die oft ventilirte Beschwerungsangelegenheit wollener Garne hat jetzt ihren Abschluß in zwei Processen gefunden. Erstens. Um festzustellen, wie das Gericht die Sache auffaßt, hatte die hie sige Firma Könnecke LComp. 1 Kilo beschwertes Wollengarn von der Firma Wolfs L Jacobr, ge kauft und durch Abhaspeln festgestellt, daß die Länge des Garnes nach ihrer Ansicht dem Ge wicht nicht entspreche. Sie verklagte nun letztere Firma auf Herausgabe von 1^25, des Werthes des angeblich zu wenig gelieferten Wollengarnes. Der Proceß wegen dieser Kleinigkeit war offen bar nur ein Fühler, um daran größere Ent schädigungsklagen zu knüpfen. Dieszeigteschon die Wahl der Anwälte. Für die Klägerin plaidirte Rechtsanwalt Koffka, für die Verklagte der bekannte Rechtsanwalt Munkel. Letzterer plai dirte aus Abweisung, weil die Klage unrichtig angestellt sei; sie müsse nicht lauten auf Zahlung von 1^ 25, sondern auf Rückgewähr der zu wenig gelieferten Wolle. Als Sachverständige waren geladen der Wollengarnhändler Maaß (in Firma Gebr. Maaß), vr. H. Grothe und vr. M. Reimann. Die vorgelegte Frage lautete, ob man einem bestimmten Gewicht Garn die Länge ohne weiteres ansehen könne, oder ob dies erst durch Abhaspeln und Messen geschehen müsse. Hr. Maaß begutachtet, 1" Wollengarn habe einen Faden von circa 20 000" Länge; indessen könne die Länge wohl um 100" und mehr va- riiren. Gegen die Vernehmung der beiden andern Sachverständigen machen die resp. Anwälte geltend, dieselben hätten bereits in Druckschriften Stellung zu der Frage genommen, müßten daher nbgelehnt werden. Diesem Anträge entspricht der Gerichtshof. Rechtsanwalt Munkel bemerkt,