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köpf, der für alle gangbaren Gewindegröfsen geliefert wird, eignet sich daher besonders zum exakten Gewindeschneiden an allen in grofsen Massen herzustellenden Gegenständen, z. B. an allen Fahrrad teilen, wie Naben, Kurbeln, Kapseln, Kopfkonussen und hat sich für alle derartigen Arbeiten bisher aufserordentlich bewährt. * Über Aeetylen-Beleuehtung zu photo graphischen Aufnahmen. D ie Aufnahme von Pliotograp hi een war bisher im allgemeinen nur bei Tageslicht möglich gewesen. Von künstlichen Beleuchtungs arten waren nur das elektrische Bogenlicht und das Magnesium licht dafür in Betracht gekommen, da alle anderen Lichtarten erstens nicht intensiv genug sind, und zweitens deren Farbe zu verschieden von dem Sonnenlicht ist. Das elektrische Bogenlicht eignet sich zwar durch Stärke und Farbe des Lichtes zu photographischen Zwecken, aber seine Anwendung ist nur in Orten möglich, wo eine elektrische Zentrale vorhanden ist, und auch dort sind die Kosten so beträchtlich, dafs nur sehr bedeutende Ateliers sich diesen Luxus gestatten können. Das Magnesiumlicht gestattet erstens nur Momentaufnahmen, zweitens verbreitet dasselbe Dunst und üblen Geruch, so dafs mehrere Aufnahmen hintereinander unmöglich werden. Schliefslicli sind auch die Kosten nicht unbedeutend. Dieser Übelstand macht sich für Photographen besonders in den Wintermonaten höchst unangenehm bemerkbar, wo dieselben nur wenige Stunden arbeiten können. Eine Beleuchtung, welche hell genug ist, um photographische Aufnahmen zu machen und so billig ist, dafs auch kleinere Photographen dieselbe einführen können, ist deshalb von der gröfsten Bedeutung. Eine derartige Beleuchtung liegt nun in dem in die Technik ein- geführten Acetylen vor, welches ungefähr dieselbe Farbe besitzt als das Sonnenlicht und in grofser Intensität billig herzustellen ist. Der Beweis der Verwendbarkeit des Acetylens zu photographischen Zwecken wurde gelegentlich der letzten XXVII. Wanderversammlung des Deutschen Photographenvereins in Magdeburg erbracht. Es war dort ein Acetylenapparat von der Allgemeinen Carbid- und Acetylen-Gesellschaft Berlin aufgestellt und wurden am Abend die verschiedenen Verwendungs arten des Acetylens vorgeführt. Bei der Beleuchtung von 16 Acetylen flammen, die ein tageshollos Licht verbreiteten, wurde eine Aufnahme des Vorsitzenden des Deutschen Photographenvereins gemacht, und darauf das vorzüglich gelungene Bild in einem Projektionsapparat der Versammlung vorgeführt. Es folgte darauf die Vorführung von mehreren anderen Pro jektionsbildern, die sämtlich mit Acetylenlicht beleuchtet wurden und durch die Schärfe und Helligkeit den bisher dafür angewandten Sauerstoff- Kalklicht vollkommen gleichkamen. Die Vorführungen erregten das höchte Interesse der anwesenden Photographen und haben der neuen Beleuchtung auch in diesem Kreise viele neuen Freunde gewonnen. Patentreeht. ie Nichtigkeitsabteilung des Kaiserl. Patentamtes hat in einer Nichtigkeitsklage einer Firma gegen ihren Angestellten entschieden: „Die Berechtigung des Dienstherrn, die Erfindungen seiner Angestellten für sich in Anspruch zu nehmen, kann nur in Frage kom men, wenn der Angestellte kraft Dienstvertrages verpflichtet ist, auf Erfindungen für den Dienstherrn bedacht zu sein. Hat der durch einen solchen Dienstvertrag nichtverpflichtete Angestellte auf die von ihm selbst im Geschäftskreise des Dienstherrn und mit dessen Material ge machte Erfindung ein Patent erlangt, so steht dem Dienstherrn zwar eine Entschädigungsklage, nicht aber die Nichtigkeitsklage wegen wider rechtlicher Entnahme zu.“ Der Sachverhalt ist kurz folgender: Beklagter war bei Klägerin mit der Beaufsichtigung der Fabrikation und Abnahme der fertigen Waren betraut. Klägerin hat ihren Ober- und Unterheamten eine Belohnung versprochen für die beste und zweckmäfsigste Lösung einer Fabrikation. Beklagter hat aufserlialb der Fabrik ein In strument hergestellt, welches zur Fertigstellung einer Ware diente und in der Fabrik durch einen Meister probieren lassen, hierauf hat Erfinder seine Erfindung dem Direktor zum Kauf angeboten. Dieses Angebot wurde abgelehnt und unentgeltliche Abgabe verlangt. Als Beklagter dieses ver weigerte, wurde er entlassen und Nichtigkeitsklage gegen ihn angestrengt. In der Berufsinstanz hat sich das Reichsgericht den Ausführungen des Kaiserl. Patentamts angeschlossen, weil zunächst die Überlassung etwaiger Erfindungen zwischen den Parteien nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Weiter kann lediglich wegen der dienstlichen Stellung des Angestellten ein Recht des Dienstherrn an einer vom ersteren gemachten Erfindung nur dann in Frage kommen, wenn der Angestellte verpflichtet ist, auf Erfindungen der in Rede stehenden Art, und zwar auf Erfindungen für den Dienstherrn, bedacht zu sein. Die in Aussicht gestellte Belohnung kann ebenfalls im vorliegenden Falle nicht entscheidend sein, da die den Beklagten patentierte Erfindung einen andern Zweck verfolgt als diejenige Erfindung, für -welche die Belohnung ausgesetzt war. Schliefslich kann der Einwurf der Benutzung von Material und Beamte der Klägerin, der Klä gerin nur einen Anspruch auf Schadenersatz zugestanden werden, aber niemals ein Recht auf den Gegenstand der Erfindung. Danach wurde die Klägerin abgewiesen. Mitgeteilt vom Patentanwalt Paul Haves in Münster i. W. Eingesandt. Bericht über den Herbstausflug der Technischen Vereinigung Kalk, Zweigverein des Deutschen Techniker-Verbandes. Wie in jedem Jahre, so machte auch dieses Jahr die „Technische Ver einigung Kalk“ eine gröfsere Exkursion. Am Montag, dem 12. September, ent führte der Zug 7, 4U Uhr Köln, eine gröfsere Anzahl Teilnehmer nach dem Laude der schwarzen Diamanten, und zwar galt es eine Besichtigung der Zeche Prosper, Schacht I und II, wozu die Erlaubnis von der Zechen-Verwaltung bereitwilligst erteilt worden war. ln Duisburg, wo die Teilnehmer eine Stunde Aufenthalt hatten, wurde ein kräftiges Frühstück eingenommen, und dann ging’s weiter Dellwig resp. Prosper I zu. Hier übernahm der dortige Betriebsführer in liebenswürdigster Weise die Leitung. Es wurden zunächst die Maschinenräume in Augenschein genommen, in welchen die Luftkompressoren, die stehende Fördermaschine und die Köpermaschine aufgestellt sind und berechtigtes Staunen hervorriefen. Besonders interessierte der Gesehwindigkeitsregler an der Köpermaschine, der dazu dient dem Maschinisten die Seilgeschwindigkeit anzugeben und gleichzeitig die Maschine bei Überschreitung der Maximal-Ge- schwindigkeit, selbstthätig aufser Betrieb setzt. Es sei hier gleich gesagt, dafs Schacht I eine Belegschaft von ca. 2100 Mann hat , und mit den Förder maschinen täglich ca. 30000 Ztr. gleich 1500 Tons gefördert werden. Des weiteren erstreckte sich die Besichtigung auf die von der Maschinenbau-Anstalt Humboldt erbaute Kohlensieberei und Wäsche. In der Sieberei findet erstens eine Trennung der Stückkohle von der Grufskohle vermittelst Roste statt. Die Förderkohle wird iu Grubenwagen den Wippern zugefahren, und hier auf die Roste gekippt zweitens wird die abgesiebte gelesen, d. h. von den Steinen be freit Die Grufskohlen werden mittelst Becherwerk der Wäsche gehoben, klas siert und gewaschen. Die gewaschenen Nufskohlen werden entwässert, den Nufstaschen zugeführt und dann iu Eisenbahuwaggons verladen. Die gewaschenen Feinkohlen resp. die sich in den grofsen Spitzkästen gebildeten Schlämme werden gehoben und in die Trockentürme geleitet. In diesen Türmen wird auf eine sinnreiche Art das Wasser abgezogen und die so angetrocknete Kohle in die Ottoschen Koksöfen gefahren und verkokt. Die sich in den Ofen bildenden Gase werden teils zur Gewinnung von Nebenprodukten, wie Teer, Benzol etc. und teils zur Heizung der Dampfkessel verwandt. Alsdann fand eine Besichti gung der Steinfabrik statt, in welcher die aus der Grube kommenden Steine gebrochen, gemahlen, angefeuchtet und in Ziegelsteinformen geprefst werden. Die so geprefsten Steine täglich 16000 Stück werden in einen Ringofen gebrannt, teils verkauft und teils zum Eigengebrauch verwandt. Nachdem die Besichtigung auf Schacht 1 beendet, entführten 2 sogenannte Gartenlauben die Teilnehmer nach Bottrop, wo im Hotel Mostert das Mittag essen eingenommen wurde. Speisen und Getränke waren vorzüglich und trugen sehr viel zur Hebung der Stimmung bei. Nach einigen vergnügten Stunden wurde die Weiterfahrt nach Schacht II angetreten. Auch hier übernahm der Betriebsführer in liebenswürdiger Weise die Führung. Zunächst wurde das 4etagige Schachtgebäude besichtigt, und erregte besonders der 8etagige Förder korb sowie der elektrische Signalapparat für die einzelnen Schachtetagen Be wunderung. Des weiteren wurde die Köperfördermaschine, die trumige Förder maschine mit ihrer Seiltrommel von 10 Meter Durchmesser und die Reserve fördermaschine in Augenschein genommen. Letztere hat eine Seiltrommel von 9 Meter Durchmesser und 2 Zylinder von der erstaunlichen Gröfse von 1250 Durchmesser und 2200 mm Länge und ist im stände, aus allen 4 Schächten zu fördern. Die Belegschaft auf Schacht II beträgt 3000 Mann und werden hier täglich 64000 Ztr. = 3200 Tons Kohlen ans Tageslicht gebracht. Von der Gesamtförderung der beiden Schächte I und II kann man sich einen Begriff machen, wenn man bedenkt, dafs man mit diesem Quantum täglich 470 Doppel waggons füllen kann. Nachdem die Teilnehmer noch einen Blick auf die Fördermaschine des Reserve- und Wetterschachtes 111 sowie auf die grofse Dampfscliornsteiiie Neubau und Reparaturen, Geraderieliten, Fugen, Binden etc. ohne Betriebsstörung. (6 i 6) E. Jeenicke & Cie., Dortmund.