IXn. 42 1877. M. Weimann's Organ für Färberei, Druckerei, Bleicherei, Appretur» Farbwasren- und Buntpapiersabrikation, Droguenhan-el, Spinnerei und Weberei. Redacteur und Herausgeber vr. W. Aeimarm, Prtvütdscent der FLrberet-S>>flenschaft«n In »«rlin. Organ des „Allgemeinen Färber- nnd Fachgcnossen Vereins" zn Berlin. Achter Jahrgang. Französische Ausgabe: „lournal äs Iviniurs äs bil. Usimann." Jährlich erscheinen -48 Wochen-Nummern, zur Hälfte mit natürlichen Stoffmustern versehen, auch Maschinen-Zeichnungen in lithogr. Tafeln und Holzschnitten. Preis des Jahrgangs 20 Mark — 25 Francs —10 Rubel (Banknoten) — 13 fl. ö. W. — 1 Pfd. Sterl. — 7 Dollars unter direkter Zusendung durch die Expedition frei in's Haus. Bei allen Buchhandlungen und Postämtern zum gleichen Preise. Einzelne Nummern 1 Mark. Jnsertionsgebühr 30 Pfennige für die einmal gespaltene Nonpareilzeile oder deren Raum. Alle Zuschriften sind an den Redacteur, Herrn vr. M. Reimann, Berlin, Holzmarktstratze Ecke Andreasstraße, zu richten. blaelräruek unck vsbsrsstTnwK aller Artikel älsser sseset^lloli äexonirten Kummer untersagt. Inh Seite VereinS-Angelegenheiten 335 Nachrichten 336 Deutsche Patente 336 Prüfung der Farbstoffe auf ihren Gehalt . . . 337 Das chronisaure Kali in der Wollenfärberei . . 338 Färberei der Baumwolle 339 a t t. Seite ragen zur Anregung und Beantwortung . . . 339 rage-Beantwortung 339 Färber-Post 339 Farbwaaren-Preise 340 Bacanzen-Liste 340 Vereins-Angelegenheiten. Am Freitag den 2. November c. fand die 26. Versammlung des „Allgemeinen Färber- und Fachgenossen-Vereins" unter Vorsitz des Hrn. vr. M. Reimann statt. Nach Vorlage des Sitzungsberichtes spricht Hr. Ingenieur W. Kirchner über die praktische Anwendung des Patentgesetzes. Erfindungen seien schon im Alterthum gemacht, und wenn auch letzteres keinen Erfindungsschutz kannte, so wurden doch Erfinder durch Erlaß gewisser Abgaben und Leistungen belohnt. So lange das Mittelalter am Zunftwesen festhielt, konnte von bedeutenderen Erfindungen und deren Schutz nicht die Rede sein, da die zünstischen Gesetze die Ausführung der Arbeiten genau vorschrieben. Später ertheil- ten die verschiedenen Negierungen willkürlich Privilegien an ihre Günstlinge. Zuerst ent wickelte sich der Erfindungsschutz in England. Schon im vorigen Jahrhundert gab es dort Patente. Dagegen befolgte Deutschland vielfach zur Sicherung von Erfindungen das eigen- thümliche Verfahren, die Erfinder festzusetzen, wie dies dem Erfinder des Porzellans, Böttger, einem Berliner, um 1700 geschah. Als später Patentgesetze in Deutschland erschienen, machte die Vielstaaterei dieselben größtentheils illusorisch. Jeder kleine Staat hatte eigenes Patentrecht; manche ertheilten gar keine Patente. Deutsche Patentgesetze blieben stabil, ohne den gewaltigen Fortschritten der Industrie auch nur die kleinste Concession zu machen. Dabei war es der Grund satz der Patent-Commissionen, so wenig als