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376 die praktischen Erfolge, welche die Fachschule in der kurzen Zeit ihres Bestehens aufzuweisen hat. Der Unterricht ist bekanntlich ohne die in heuti ger Zeit so üblichen, für die Praxis aber ganz nutzlosen Schaustellungen lediglich daraus gerich tet, den Schüler in der kurzen Zeit eines Se mesters für seinen schwierigen Beruf vorzubilden, und ihn zu befähigen, sich später, auf eigenen Füßen stehend, weiterzubilden. Lange theore tische Auseinandersetzungen, welche nur zu oft den Schüler von der eigentlichen Bahn ablenken und ihn andern Gebieten zuführen, sind mög lichst vermieden. Der Unterricht steuert viel mehr ganz direct dem einen Ziele zu, dem Schüler zum Verständniß seines Faches zu ver helfen. Dieses Verständniß wird dafür aber voll angestrebt und jeder, der auch nur einige Stunden in unserer Fachschule weilte, weiß, daß man sich auf anderer Seite ebenso fern hält von bloßer Abrichtung, wie sie leider in vielen Privat- Lehranstalten stattfindet, um einseitige Erfolge zu erzielen, mit denen dann die Schule glänzt, welche aber später dem Schüler absolut nichts nützen. Unter solchen Umständen ist es nicht wunderbar, daß jeder einsichtige Fachgenosse die Schüler der Anstalt gern placirt, und daß die selben in der Praxis recht gesucht sind. Der diesjährige Cursus beginnt unwieder- ruflich am 12. October c. Dis reglement mäßigen Laboratoriumsplätze sind besetzt. Es werden nur noch Meldungen zu den Vortrügen angenommen. Nach Eröffnung des diesjährigen Cursus wird weiterer Bericht über die Anstalt und die eingegangenen Beiträge gegeben werden. In Sachen des Benzin Transportes. Hiesige Zeitungen schreiben: In der Angelegenheit der Verpackung der Petroleum- Naphta und des Benzols (vergl. Nr. 33 u. 34) ist durch Erlaß des Reichs-Eisenbahnamtes Abhilfe getroffen. Wie aus dem Erlaß vom 1 September c. hervorgeht, hat die technische Deputation für Gewerbe des preußischen Han delsministeriums geäußert, daß Petroleum-Naphta nicht,wie angenommen wurde, unbedingt ein Svnonvm des Arti kels „Petroleum-Aether" ist, und daß namentlich die rohe Petroleum-Naphta, in welcher der Petroleum-Aether neben schweren flüchtigen Beständtheilen enthalten ist, nicht zu den (unter Nr. XXII der Anlage v zum Betriebs- Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands fallenden) leicht flüchtigen und leicht entzündlichen Producien gehört. Die rohe Petroleum-Naphta ist daher, bei entsprechender Declaration im Frachtbriefe, wie bisher in besonders guten, dauerhaften und dichten Fässern (Barrels) zum Transport zugelassen. In Bezug auf den Artikel Ben zol hat die nämliche Behörde sich dahin ausgesprochen, man könne die Benzole, welche namentlich im rohen Zu stande schwerer flüchtige, die Verdampfbarkeit des reinen Benzols mindernde Oele enthalten, den Verpackungsvor schriften der Nr. XXII nicht unterstellen. Da nun Ben zole weder unter Nr. XXI, noch unter XII namentlich aufgefübrt sind, zu Nr. XXI aber generell „ähnliche aus Steinkohlen- oder Braunkohlentheer bereitete, fchwerflüch- tige Oele" gehören, so sind Declarationen im Fracht briefe wie: Benzol, schwerflüchtiqes Steinkohlentheer-Lel zuzulassen und die bezüglichen Sendungen lediglich nach den unter Nr. XXI ebendaselbst erlassenen Vorschriften zu behandeln- Mit diesem Erlaß ist auch die Gefahr, welche die Anilinfabrikation in Deutschland so schwer bedrohte, als beseitigt anzusehen. In der gleichen Angelegenheit erhalten wir folgendes Schreiben einer bedeutenden chemischen Wäscherei. 26. September 1880. In einer der letzten Nr. der Färberzeitunq machten Sie die Mittheilung, daß die vor einiger Zeit eingetre- tenden, den Versandt von Benzin, Naphta rc. beschrän kenden Bestimmungen kürzlich wieder aufgehoben worden seien. Trotzdem wir nun unseren Lieferanten in Leipzig und Frankfurt unter Hinweis auf Ihre Mittheilung Nöthi- ges mittheilten, weigern sich dieselben, den Versandt des Benzin, welches wir in unserer chemischen Wäscherei in ansehnlichen Mengen verbrauchen, wie früher in Barrels vorzunehinen. da eine Aufhebung der Bestimmungen noch nicht eingetreten sei. Wir werden nun dadurch schwer geschädigt und wen den uns, um wenigstens vorläufig Licht in der Angele genheit zu bringen, mit der ergebenen Bitte an Sie, uns doch gefl. mittheilen zn «ollen, wie es sich damit ver hält und ob nicht bald eine Aushebung der Bestimmung zu erwarten ist. Zu vermuthen wäre nach Ihrer Mittheilung in der Färber-Zeitung fast, daß vorläufig nur Berliner Bahnen die frühere Bersandtweise wieder gestatten und Sic würden uns, falls dies so, zu großem Danke verpflichten, wenn. Sie Berliner Fabrikanten veranlassen wollten, uns schnell stens Offerte zu machen. Wir haben nun in der Sache Erkundigungen eingezogen und einen unserer Freunde, welcher als Besitzer einer großen chemischen Wäscherei, eine reiche Erfahrung in der Sache hat, befragt; dieser meint, die Weigerung des l Transportes sei wahrscheinlich durch die Declaration „Ben zin" auf dem Frachtbriefe veranlaßt. Man müsse nur „Maphta" declariren und habe in diesem Falle keinerlei Schwierigkeiten. Die Nennung eines bestimmten Lieferanten für Ben zin unterlassen wir unter Hinweis auf die in unserer Zeitung annoncirenden Benzin liefern den höchst respektablen Firmen.