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164 Erfinder bereit, Interessenten die Benutzung des Verfahrens gegen mäßige Licenzgebühr zu überlassen. Der Patentinhaber hat uns allein mit der Vermittelung dieser Licenzen beauftragt. Wir bitten daher, Gesuche in dieser Hinsicht nur an uns zu richten. Nach dem Verfahren hergestellte Muster wer den wir demnächst veröffentlichen. Strohhutfärberei. 2. 8lßwarz Mf 8troliliüim. Gewöhnliches Eisenschwarz für 5 Kilo Strohhüte. Man siedet die Hüte an mit 1 Kilo Eisen vitriol, 500«r Weinstein und 250^ Kupfervitriol. Wenn das Stroh in einer Lappenfärberei gefärbt wird, so benutzt man dazu eine alte Schwarz-Flotte, welche schon einmal benutzt wor den ist und deren Gehalt dann dem obigen Ver hältnisse entsprechen muß. In der Flüssigkeit läßt man die Hüte einmal aufkochen, dann darin erkalten und über Nacht liegen und färbt am andern Tage in einer reinen Blauholzflotte nnter Zusatz von etwas Curcuma aus. Man rechnet etwa 2'/z Kilo gutes Blauholz auf 5 Kilo Hüte. Der Schein der Farbe ist zuerst ein wenig bräunlich, wenn man die Hüte aber bürstet, so verschwindet er, und die Farbe wird sehr hübsch. Z. Kran,. Für 5 Kilo Strohhüte. Man versetzt reines Wasser stark mit Essig und fügt je nach Bedürsniß eine Auflösung von Cochenille ammoniacale und Jndigo- carmin hinzu, bringt die Hüte in die lau warme Flüssigkeit und läßt sie nnter Erhitzen langsam färben. Ghff. Pflichten und Rechte des Werkfiihrers. (Schluß.) Der Werkführer darf sich versichert halten, daß er der Beschuldigung, er sei ein Tyrann, nicht entgeht, wenn er die Interessen seines Arbeitgebers wahrnimmt und darauf besteht, daß Jeder seine Pflicht thue. Er darf sich daraus nichts machen und muß nach dem Wahl spruch handeln: „Thue recht und scheue Nie mand." Er sollte jedoch darauf bedacht sein, die Arbeiter erkennen zu lassen, daß er nicht streng ist, um etwa seinen Durst nach Macht zu befriedigen, sondern weil es für die Wohl fahrt der Fabrik sowohl wie der Arbeiter nöthig ist. Wenn Jemand um Arbeit bittet, aber nicht angenommen werden kann, sollte man es ihm ohne Umschweife aber gütig sagen, da er ein anderes Mal vielleicht sehr willkommen sein dürfte. Discretion, Unparteilichkeit und Aufrichtig keit muß der Werkführer besitzen, um gleich zeitig die Interessen des Fabrikanten zu wahren und seinen Leuten gegenüber keine Ungerechtig keit zu begehen. Die Erfahrung lehrt, daß der jenige, der am gerechtesten mit seinen Genossen verkehrt, auch seitens des Arbeitgebers das meiste Vertrauen verdient. Wer nach einer Seite allzu scharf ist, läßt vermuthen, daß er es auch bei Gelegenheit nach der anderen sein würde. (Papier-Zeitung.) Färberei der Jute. Gutes nult billiges Miß auf Jute. Auf 25 Kilo. Man zieht drei Mal auf einem 50" k. warmen Bade aus 2 Kilo Salzsäure um und stellt sogleich auf ein kaltes Bad aus 5 Kilo frischem Chlorkalk, läßt eine Stunde stehen, ringt und zieht auf einem frischen kalten Bade aus 2 Kilo Salzsäure drei Mal um und ein Mal nach, so daß die Waare circa ^ Stunde auf dem Bade steht. Man spült hierauf und hat die Bleichung vollendet. Soll das Weiß besser werden, so stellt man aus dem zweiten Säurebade noch einmal auf frischen Chlorkalk, 4 Kilo per 25 Kilo Wasser, und säuert dann noch einmal mit 2 Kilo Salz säure, spült hierauf und kann, wenn es verlangt wird, blauen. Bei dem Weißmachen der Jute ist es an- zurathen, die Waare zuerst nicht mit Alkalien zu behandeln, weil das Garn dabei leicht braun wird. Man thut am besten, mit der Bleichung sogleich zu beginnen. Die Bleichung der Jute erfolgt am besten, wenn man sie in einein