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162 Nachrichten. Seit unserem letzten Berichte ist in der Wollengarnfärberei eine lebhaftere Bewegung bemerkbar. Die Wollenstückfärberei hat eben falls zugenommen. Baumwollenstrangfärberei geht noch immer flott, so daß nicht alle Auf träge schnell genug erledigt werden können. In der Baumwollenstücksärberei ist indessen ein mittelmäßiger Geschäftsgang zu verzeichnen. Die bereits nach unseren letzten Berichten im Aufschwünge begriffene Seidenfärberei hat eben falls gute Aufträge und einen befriedigenden Gang aufzuweisen. Auch die Lappenfärberei hat vollauf zu thun. Der augenblickliche Stand der gesammten Färberei kann daher zur Zeit als befriedigend bezeichnet werden. * Der Entwurf des Zolltarifs, welchen die deutsche Regierung dem Reichstage vorlegen wird, enthält folgende Piocen, die wir als für unsere Jndustriebranche von Wichtigkeit hier wiedergeben: Per 100 Kilo. — Baumwolle, rohe, kardätschte, ge kämmte, gefärbte: zollfrei. — Baumwollengarn, 1- und 2-drähtig," gebleicht oder gefärbt, nach Nummern 24— 48>l — Oxalsäure und oxalsaures Kali 12" — Aetzkali, Aetznatron, Bleizucker, Grünspan, gelb., weiß. u. roth. blaus. Kali, Weinsteiufäure, Zinkweiß 4» — Alaun, Barytweiß, Chlorkalk, Farbholzextracte, Gelatine, Leim, Ruß, Tinte, Wasserglas 3" — Soda, calc, doppelkohlens. Natron 2" 50. — "Soda, rohe, kryst. Soda, Pottasche I" 50. — Farbwaaren, so weit sie nicht unten aufge führt sind, Theeröle, Terpentinöl, trockene und teigartige Weinsteine: zollfrei. — Pferdehaare, roh, gehechelt, ge sotten, gefärbt re.: frei. — Schmuckfedern 3" Zugerichtete Schmuckfedern 300" — Leder aller Art, schwarz gefärbt., lohgar. Leder, gefärbt. Juchtenleder 24" —Gefärbtes Leder mit Ausnahme des genannten 40" — Leinengarn, gefärbt., bedruckt., gebleicht., nach Nummer, 10 — 15" — Gefärbt. Fußdecken aus Manillahanf, Cocos-, Jute- und ähnlichen Fa sern 10" —Seilerwaaren, gefärbt, und gebt., 24" — Lein wand, Zwillich, Drillich, gefärbt, gedruckt, gebleicht, auch aus gef., bedruckt., gebl. Garn gewebt 60" —Weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder Schaffelle 6" — Seide und Floretseide, gefärbt, 48" — Feines und bedrucktes Wachstuch, Ledertuch, Buchbinderlcinen 30" — Wolle, roh, gefärbt., Haare, roh., gef.: zollfrei. — Wollengarn, eins., unaef. u. gefärbt 3", doublirt., gefärbt. 24" — Anderes Garn, roh, einfach 8", doubl. 10", gebl. oder gefärbt, eins. 12", doubl. 30" — Wollen- waaren, bedruckt, Plüsch, unbedruckte Tuch- und Zeug- waaren von weniger als i/z'"" Stärke 150" — Roh. Zinn: zollfrei. Am 19. April cr. fand zu Berlin eine Ver sammlung der chemischen Industriellen Deutsch lands in der Zolltariffrage statt. Ter Verein schlägt folgende Aenderungen vor: Für calci- nirte Soda per l 00 Kilo, an Zoll 3", kaustische Soda 4" (statt 2" 50 und 4"). Kaustisches Kali 2" 50 (statt 4"). Blutlaugensalz 6" (statt 4"). Oxalsäure 8" (statt 12"). Schwefeläther 30" (statt 20"). Chloroform 40" (statt 20"). Pariser Blau 6" (statt frei). Leim 6" (statt 3"). Gelatine 6" (statt 3"). Geheimmittel, Balsame, Pillen rc. 1000". Zollfreiheit wird verlangt für Wasserglas, Bleizucker, Weinstein säure, Tinte, Bleiweiß, Grünspan, Zinkweiß und Ruß. Schließlich wurde auf Antrag der B. Anilin- und Sodafabrik eine Agitation zur Beseitigung einiger Mängel der deutschen Patentgesetzgebung beschlossen. >1- -i- * Farbenspiele: 1) Vor Gericht. Verklagter: „Ich schwöre, dem Fräulein niemals etwas Schwarz auf Weiß gegeben zu haben!" — „Aber Blau auf Roth!" ruft die Klägerin und legt ein mit veilchenblauer Salontinte auf rosa Papier ge schriebenes Heirathsversprechen dem hohen Ge richtshof vor. (Flieg. Blätter.) 2) Tochter: „Ich begreife nicht, Mama, warum Du nicht willst, daß ich den Alfred Gelbholz heirathe. Es ist solch' netter junger Mann." — Mutter: „Weil sein Vater Färber ist und immer mit blauen Händen herumläuft." — Tochter: „Aber Mama, Alfred ist doch nicht Färber; er kann ja also gar keine blauen Hände haben." — Mutter: „Das verstehst Du nicht, mein Kind, so 'was vererbt sich." Deutsche Patente. Patent-Anmeldungen. A. Grätzel in Hannover. Verfahren zur Darstellnn g blauer Farbstoffe aus Holztheer. Patent-Erth ei langen. H. Meyer und O. Meißner in Schloß Chemnitz. Trockenmaschine für gespannte Stückwaaren. O. Sehlbach in Barmen. Breithaltevorrichtung an Appreturmaschinen für Litzen. Patent-Beschreibungen. Verfahren zum Bleichen der animalischen Gesp innstfa fern mittelst Hy droschwefligerSäure von Ferd. Victor Kallab") in Wiese bei Freuden thal. — Patentirt im Deutschen Reiche vom 17. Juli 1877 ab. — Bekanntlich benutzt man zum Bleichen oben genannter Gespinnstfasern die schweflige Säure, sei es in Form des schwefligsauren Gases (Schwefeln) oder *) Von dcm Hrn. Patentinhaber im T riginal mitgetheilt.