72 Anlage IV. Anlage IV. Oie kandsassengüter der übrigen Sechsstädte. Die Stadt Bautzen erhielt im Jahre von König Matthias die Erlaubnis, bis zu s50 Schock Groschen Zahreszins tragende Lehngüter zu kaufen und in Stadtrecht zu nehmen und ist bis in die neuere Zeit im Besitze von Rittergütern und Dorfschaften gewesen. Diese Güter hatten, da sie nach Stadtrecht gekauft waren, anfangs mit der Stadt, später aber zum Teil mit der Landschaft zu leiden, d. h. sie wurden entweder zu der von den Sechsstädten, hier also Bautzen, oder zu der von der Ritterschaft der Vberlausitz für den Landesherrn aufzubringenden Steuerquote heran gezogen. Bis zum Jahre s5H7 befand sich die Stadt im Besitze von 28 Dörfern oder Dorfanteilen, die ihr aber durch den in diesem Jahre über die Sechs städte verhängten pönfall von Ferdinand I. genommen und nur zu einem kleinen Teile wiedergegeben wurden. Die übrigen der Stadt entzogenen Güter gingen teils in adelige Hände über, teils wurden sie als königliche Domänen unter Verwaltung eines Adeligen gestellt und zum Teil von der Stadl Bautzen zum zweiten Male angekauft. Zm Jahre s800 standen noch H6 umliegende Dörfer oder Dorf anteile unter der Herrschaft des Rats. Hiervon gehörten zwei dem Hospital zu Maria und Martha, vier dem Hospital zum Heiligen Geist, sH waren stadtmitleidend und 28 hatten noch bis zum s. Januar ^833, an welchem Tage das Gesetz vom s7. März s832, die Ablösungen und Gemeinheits- teilungen betr., in Kraft trat, Fron- oder Hofedienste für die Stadt zu leisten. Zur Zeit besitzt die Stadtgemeinde Bautzen keine Landsassengüter mehr; ein Vorkaufsrecht ist für die Stadt bei Landgütern grundbücherlich nicht eingetragen, da diese Rechte durch die betreffenden Sächsischen Ab lösungsgesetzgebungen (vom s7. März s832 und vom s5. Mai s85l) ab gelöst worden sind. — Die Stadt hatte früher das Recht, eine Abgabe vom Kaufschilling bei Verkäufen in den betreffenden Gemeinden zu fordern. Die Stadtgemeinden Löbau i. Sa., Zittau und Kamenz besitzen keine Landsassen- oder Mitleidenheitsgüter; ebenso nicht die Stadtgemeinde Lauban, auch sie hat zu keiner Zeit derartige Güter unter ihrer Jurisdiktion gehabt, was bei der geringen Machtentwicklung der Stadt auch sehr erklärlich ist. L. Wallis.