d) die für den Wiederaufbau des abgebrannten Gehöftes noch rückständigen Rosten, welche auf 29 000 Wart angegeben waren, sollte Aäufer tragen; o) bis zur Auflassung an Herrn von Witzleben sollte das Pacht verhältnis des Gutes, welches Herr Lingke ihm für seine, Herrn von Witzlebens Lebenszeit und nach dessen Ableben seiner Gemahlin auf deren Lebenszeit verpachtet hatte, in Araft bleiben; 6) die Rosten dieses Vertrages, der Auflassung und Eintragungen aller Art, sowie die Stempelkosten sollte Herr von Witzleben tragen. Nach erfolgter landesherrlicher Genehmigung wurde die Fideikommiß- Eigenschaft des Gutes aufgehoben und unterm 2. Juni s896 im Grund buche gelöscht, sodaß nunmehr der Verkauf perfekt werden konnte. Nun trat jedoch der Magistrat mit seinem Vorkaufsrechte hervor. Mit Rück sicht auf die Lage des Gutes zur Stadt und zu den städtischen Ländereien, insbesondere mit Rücksicht auf die zwischen der Görlitz—Rohlfurter Eisen bahn und der Stadt Görlitz, vom Hauptgute getrennt liegenden 85 Morgen, welche jedenfalls mit der Zeit in den Bebauungsplan der Stadt hinein zuziehen und daher besonders wertvoll waren, glaubte der Magistrat die Gelegenheit zum Erwerbe des Gutes Nieder-Moys nicht vorübergehen lassen zu dürfen; er beschloß daher, von dem Rechte der Ausübung des Vorkaufs Gebrauch zu machen; die Stadtverordneten-Versammlung stimmte diesem Beschlüsse zu und bewilligte die festgesetzte Raufsumme von 5s5 000 und 29OOO Mark. Die Auflassung erfolgte am 29. August s896. Die Stadtgemeinde trat des weiteren in den zwischen dem Fideikommißbesitzer Lingke und dem Major von Witzleben abgeschlossenen Pachtvertrag als Verpächterin ein. Herr von Witzleben ist bis an sein Lebensende Pächter des Gutes Nieder-Moys geblieben. 0) Das Landsassengut Mber-Leopoldshain mit Bauerngut Nr. 63 Nieder-Lcopoldshain und Buschparzelle Nr. Hs ebenda sind durch Gemeinde beschluß vom 9./s7. Oktober s9s3 für insgesamt 576 500 Mark freihändig angekauft worden. Des zufolge der am sO. Januar s82H vom Magistrat geschehenen Anmeldung vermöge Dekrets vom 2. September s828 bei Einrichtung des Hypothekenwesens eingetragene Vorkaufsrecht ist am 22. August s9sH gelöscht worden. vv