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Dazu wurde die große Herrschaft penzig mit den zugehörigen Gütern, Eisenhämmern und den großen Forsten (die Görlitzer Heide) in den Jahren (-(91 und (-(92 von Georg, Hans, Luther und Balthasar von penzig für 1(000 ungarische Gulden angekauft. Gegenstand der Kaufverträge vom (-(. (Oktober (-(9( und 30. März (-(92 war die Görlitzer Heide mit den dazu gehörigen Dörfern penzig, Mühlbock, Deschka, Krauscha, Langenau, Schützenhain, Zentendorf, Neuhammer, Bielau, Tormersdorf, Zöblitz, Neudörfel, Rauscha, Stenker, Schnellförtel und Rothwasser. Infolge der Wirren des Schmalkaldischen Krieges ging Görlitz durch Gewaltspruch König Ferdinands von Böhmen seiner sämtlichen Stadt-, Lehn- und Landgüter verlustig (sog. pänfall, 9- August (5-(7). König Ferdinand hatte von den Lausitzischen Bürgern eine Beisteuer zu den wider die Sachsen aufgewendeten Kriegskosten und von den Ständen Anwerbung und Stellung von Truppen verlangt; sie verweigerten sich aber derselben infolge ihrer Zuneigung zum lutherischen Glauben wegen der Religions verwandtschaft. — Wie Prag nach der Niederlage des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und der Unterwerfung der Schmalkaldischen Bundes glieder nach der Schlacht von Mühlberg von Ferdinand zur Uebergabe gezwungen und auf das nachdrücklichste bestraft wurde, erlitten gleiches Schicksal alle übrigen Städte Böhmens und der beiden Lausitze, und allent halben bekam die Königliche Gewalt die Uebermacht (vergl. Ditmar, Ge schichte der Welt, Bd. -(, S. 5(3). — Die Lausitzischen Sechsstädte verloren alle ihre Freiheiten und mußten auf alle ihre Herrschaften und Güter, Zoll- und Mautheinkünfte verzichten, doch blieben die Städte für die Hypothekenschulden von den Gütern verpflichtet. Die Bewohner der der Stadt gehörigen Dörfer wurden ihres Eides entbunden. Die Erbgüter der Görlitzer Bürger und der Stadtmitleidenheit wurden in königliche Lehen verwandelt, eingezogen und unter Verwaltung königlicher Kom missare gestellt. Hierbei riß eine furchtbare Mißwirtschaft ein; in der Heide wurde sehr viel Holz geschlagen und verkauft, die Stadt geriet in große Schulden, auch gereichte die Verwandlung der Erbgüter in Lehen den Besitzern als Lehnsträgern, den verlassenen Witwen, Frauen und Jungfrauen, durch die Nebernahme der Lehnspflichten, zu großen Schaden und Nachteil. Die Sechsstädte und die also belehnte Bürgerschaft mußte mit den Herren, Ritterschaft und Landschaft von den innehabenden König lichen Lehngütern Ritterdienste, nämlich (73 gerüstete Pferde leisten (Urkunde von (55(). — Nur innerhalb der Feldzäune gelegene Landgüter sollten in der Stadt-Mitleidenheit stehen bleiben. In der Anklageschrift, die zum pönfall Veranlassung gab, waren die Städte beschuldigt, daß sie mit