Volltext Seite (XML)
29 AnmerTc. Eine Regierung des Festlandes, die dänische, ist bereits darin vorangegangen, dass sie, nach einer zweijährigen Prüfung der von nicht weniger als 24 Localbehörden ein- gezogenen Berichte, erklärte: Strasseneisenbahnen in Städten und deren Vorstädten seien eine practische und empfehlens- werthe, der Begünstigung von Seiten der Regierung würdige Einrichtung, wider deren allgemeine Einführung kein Einwand erhoben werden könne, wenn die Linien durch Strassen von angemessener Breite laufen und wenn die Art der verwandten Schienen dem übrigen Verkehr nicht hinderlich ist; die fran zösische Regierung hat verschiedene Concessionen zu Strassen eisenbahnen ertheilt, jedoch wird deren Legung nur in gewissen, zu den angrenzenden Vorstädten führenden Avenuen, nicht durch die Städte selbst gestattet. § 18. Nachdem ich in dieser Brochüre nun die Geschichte der Strasseneisenbahnen, ihren Nutzen, die Einwände, welche wider sie erhoben werden, wie auch die Vor theile, welche sie gewähren, in der Kürze beschrieben habe, will ich es dem Publikum überlassen, zu beurthei- len, ob ihre Einführung begünstigt zu werden verdient oder nicht. Ich überlasse es den betreffenden Behörden der verschiedenen Städte, bei welchen ich um die Er- theilung gewisser Privilegien, die erforderlich sind, um meinen Plan mit Erfolg auszuführen, petitionirt habe, zu entscheiden, ob ein solches Unternehmen der Unter stützung, um die ich ersuche, werth ist. Die dänische Regierung hat mit Einwilligung der Volks repräsentation eine Concession auf 40 Jahre, mit aus schliesslichem Rechte auf das Geleise, ertheilt, zum Be triebe von Strasseneisenbahnen durch gewisse bestimmte Strassen, nach solchen polizeilichen Anordnungen, die in jeder gut regierten Stadt den Strassenverkehr regeln müssen. Was mein Gesuch um die Concession zu einer Altona- Wandsbecker Bahn betrifft, so erwarte ich ein mir ebenso günstiges Resultat von Seiten des königlichen Ministeriums für Holstein, und ich zweifle nicht daran, dass ich mit meinen Associes, die um eine ähnliche Concession zu einer Eisenbahn durch die Stadt Hamburg ansuchen, von dem hohen Senat unter Zustimmung der ehrenwerthen