220 Beilage C. Bestehende Classifi eation. Fortbildung der selben. Concessionsui künden ihrer garantirten Bahnen die Tarifhoheit ausdrücklich ansbedungen. Diesseits der Leitha besteht ein ähnlicher Vorbehalt nicht und könnte auch Bahnen gegenüber, welche die Staats garantie nicht in Anspruch nehmen, nur in beschränktem Masse be stehen. Denn Bahnen, welche auf Grund des Erwerbsprincips auf eigene Gefahr Millionen investirt haben, können unmöglich ihre Ein nahmen vertragsmässig von dem Gutdünken einer Staatsbehörde ab hängig machen. Unseres Wissens ist dieser Widerspruch, diese In- compatibilität noch in keinem Lande anders, als durch Einführung des Staatsbetriebes an Stelle des Privatbetriebes gelöst worden. Es wird wesentlich von dem Patriotismus und der Klugheit der österreichischen Privatverwaltungen abhängen, ob und wann die Stunde dieser radicalen Lösung für jede derselben schlagen wird. Die Zukunft der Eisenbahntarife. Wird sich das gegenwärtige österreichisch-ungarische Tarif system halten, lo lange überhaupt die Bahnen der Monarchie nach dem Erwerbsprincipe betrieben werden? AVird nicht die demselben zu Grunde liegende sogenannte Werthclassification früher oder später einem andern, einfacheren Systeme weichen müssen? Und werden nicht die Einheitssätze für alle Linien zu unificiren sein, wie dies in Deutschland gegenwärtig angestrebt wird? Diese Fragen werden wir nun zu beantworten suchen. Was die Classification anbelangt, welche seit 1876 auf allen österreichisch-ungarischen Bahnen mit Ausnahme der Südbahn gilt, so brauchen wir wohl kaum in Erinnerung zu bringen, dass dieselbe auf rein empirischer Basis zu Stande gekommen ist. Diejenigen Artikel, welche gleich hohe Sätze vertragen können, sind in dieselbe Classe gekommen; dass diese Artikel mehr oder weniger gleichwerthig sind, ist reiner Zufall. Das System verdient also nur uneigentlich den viel fach angefochtenen Namen einer Werthclassification, was wir hier be sonders betonen, damit nicht aus dem »Begriffe Werthclassification« Schlüsse gezogen werden, welche die Praxis zu beklagen hätte. Dass das bestehende System keinen Anspruch auf absolute Vollkommen heit mache, geht schon aus dem Umstande hervor, dass es auf empi rischer Grundlage beruht. Um den wandelbaren Bedürfnissen des Handels gerecht zu bleiben, wird es je und je einer Revision zu unterziehen sein, aber schon heute kann man sagen, nach Allem, was unter unseren Augen in Deutschland vorgeht, dass das österreichisch-ungarische Tarifsystem den Kampf gegen das W agen rau m System siegreich bestanden hat. Dass dem so ist, nachdem mehrere Bahnverwaltungen, verblendet