216 Beilage C. nicht die Verzinsung des Anlagecapitals und die constanten Auslagen aller Art hereinzuziehen, sondern mutatis mutandis nur die factischen Mehrauslagen zu berücksichtigen, wie in dem oben behandelten Falle der Einleitung eines weiteren Zuges. Die Tarife als öffentliche Gebühren. Sind Maximal-Rein- Wenn es wahr ist, wie wir es im Vorhergehenden entwickelt, ^ffentiidien wlhiT dass die Eisenbahnen als Erwerbsanstalten darauf angewiesen sind, vereinbar? ihre Tarife so zu stellen, dass sie das Maximum des Reinertrages er zielen, so drängt sich Einem die Frage auf, ob dieses Tarifbildungs- Princip mit dem öffentlichen Wohle vereinbar sei? Man wird diese Frage schwerlich absolut verneinen, wenn man bedenkt, dass in den civilisirten Staaten unseres europäischen Continents die eine oder andere Concurrenz für die Eisenbahn selten fehlt und dass das Maxi mum des Reinertrages viel weniger durch rücksichtslose Erhöhung der Tarife, als vielmehr durch Heranziehung und Schaffung neuer Trans porte mittelst entsprechender Tarifermässigungen zu erzielen ist. Solchergestalt ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass das Maximum des Reinertrages auch das Maximum der von der Eisenbahn geleisteten volkswirtschaftlichen Dienste darstelle. Es ist in der That mindestens zweifelhaft, wenn heute die Bahnverwaltungen ihre Tarife herabsetzten und dadurch jährlich an ihrem Reinerträge — sagen wir — 30 Mil lionen Einbusse erlitten, ob nicht ein merklicher Theil der letzteren das Gemeinwesen selbst träfe. Um sich davon zu überzeugen, stelle man nur einen Augenblick die extreme Hypothese auf, dass die Bahnen gratis transportiren. Was würde in diesem Falle hindern, dass z. B. Schotter auf 1000 km weit verschickt würde, obwohl am Bestimmungs orte fast ebenso guter Schotter ebenso billig zu haben wäre? Die Betriebskosten der Bahnen würden also ganz unnöthigerweise wachsen, ohne entsprechende Zunahme des Reingewinns der Bahnbenützer, und das Endresultat wäre eine Abnahme des gesammten nationalen Ein kommens, welches nichts Anderes ist, als die Summe aller individuellen Reingewinne. Was aber im extremen Falle des Gratistransportes ein- treten müsste, würde in beschränkterem Masse auch schon bei einer bedeutenden Herabsetzung der Tarife kaum ausbleiben. Das Tarif- bildungs-Princip nach dem Maximum des Reinertrages ist also im Grossen und Ganzen vom Standpunkt des öffentlichen Wohles nicht ganz so schlimm, als es im ersten Augenblick aussieht.*) Trotzdem *) Diese Formel klingt viel illiberaler, als sie es ist. Auch die von der k. k. Direction für Staatseisenbahnbetrieb im Personen- und Güterverkehre einge führten und allgemein als liberale Massnahmen begriissten Tarifermässigungen fassen auf der fraglichen Formel, denn es wurde ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass von den Ermässigungen, in Folge der unausbleiblichen Verkehrszunahme, eine Er höhung der Rein-Einnahmen erwartet werde.