J16 II. Die französischen Wasserstrassen. Die drei Pariser Communal-Canäle. Die beiden Canäle im Süden. Mauthgebühr auf dem Midicanal. Mauthgebühr auf dem Garonne-Seiten- canal. Betriebsergebnisse der beiden südlichen Canäle. Die drei Canäle von St. Denis, St. Martin und Ourcq vereinigen sich in dem, am höchsten Punkte der Stadt Paris gelegenen, sehr beliebten Hafenbecken der Yillette und bilden insoferne ein untrenn bares Ganzes, als der Ourcq-Canal der Zubringer für die beiden an deren Canäle ist. Alle drei gehören auf ewige Zeiten der Stadt Paris und es ist um so weniger Grund, an diesem Verhältnisse etwas zu ändern, als die Interessen der Schifffahrt mit jenen der Hauptstadt Hand in Hand gehen' und [die drei Canäle keinen integrirenden Be- standtheil einer Hauptwasserstrasse bilden und auch nicht als solche immatriculirt sind. Auf den Canälen St. Denis und St. Martin wird für die hauptstädtische Casse eine Wassermauth von fast 10 Cen times pro Tonnenkilometer eingehohen, deren Höhe nur durch die Kürze dieser Canäle erträglich wird. Dass sich der Midi- und Garonne-Seitencanal in Händen der Südbahngesellschaft befinden und nur gleichzeitig mit der Eisenbahn eingelöst werden können, wurde oben erläutert, auch dass dieses Ver- hältniss zu scharfer Kritik Anlass gegeben. Zum richtigen Verständ- niss der Sachlage muss hervorgehoben werden, dass die Siidbahn- gesellschaft keine eigenen Schiffe besitzt; dass ihre Canäle gerade wie die Staatscanäle Jedermann offen stehen und unter Staatsaufsicht von der Gesellschaft in gutem Zustande erhalten werden müssen; dass mit einem Worte kein anderer Unterschied besteht, als dass die Wassermauth von der Bahngesellschaft in erhöhten Sätzen eingehohen wird und in dieselbe Casse fliesst, wie die Bahneinnahmen. Die Wassermauth ist folgendermassen normirt: Auf dem Midicanal (279 km lang) bestehen 5 Classen zu 6, 5, 4, 3 und 2 Centimes pro Tonnenkilometer, wovon die oberste In- dustriefabricate, die zweite Wein, Eisen u. s. w., die letzte Eisenerze u. s. w. enthält. Nach einer Mittheilung der Direction hat die im Jahre 1883 factisch eingehobene Mauth im Durchschnitte 374 Cen times pro Tonnenkilometer und die Gesammteinnahme 1,148.853 Fr. betragen. Es entspricht dies einer kilometrischen Koheinnahme von 4119 Fr. Auf dem Seitencaual (204 km) bestehen nur zwei Güterclassen, dagegen aber ein Unterschied zwischen Berg- und Thalfahrt, wegen der parallel fliessenden Garonne. Für die I. Classe (Wein, Getreide, Eisen u. s. w.) beträgt die gesetzliche Mauthgebühr 4 Centimes zu Berg, 3 zu Thal; für die II. Classe (Kohle, Kalk, Erz u. s. w.) 3 Cen times zu Berg und 2 zu Thal. Factisch eingehoben wurden voriges Jahr im Durchschnitte 2 - 56 Centimes. Die Gesammteinnahme betrug 814.603 Fr., d. i. 3993 Fr. pro Canalkilometer. Beide Canäle zusammen (483 km) haben für das Jahr 1883 nachstehende Betriebsresultate ergeben: