11. Cap. Die Durchführung des Wasserstrassen-Programms. 93 administrativen Vorarbeiten (Trassirung und Projectverfassung, Ge meinnützigkeits-Erklärung, Expropriations-Verfahren, Bauvergebung u. s. w.) mit der wünschenswerten Sorgfalt durchgeführt werden sollen. Dieser dreijährige Termin gehe erst mit dem Jahre 1880 zu Ende und in der Zwischenzeit haben nur die schon früher eingelei teten Bauarbeiten mit Energie betrieben werden können. So erkläre es sich, dass in den Jahren 1877—1879 nur 68, bezw. 108 und 202 Mill. auf Grund des dreifachen Programms verausgabt worden seien; man dürfe aber hohen, dass in den Jahren 1880—1882 die jähr lichen Ausgaben successive die Höhe von 300, 400 und 500 Mil lionen erreichen werden. — In einem ähnlichen Berichte des Bauten ministers Sadi-Carnot*) tritt das Bestreben, »den Enthusiasmus der »öffentlichen Meinung für das Programm und ihr Vertrauen in die »republikanische Regierung« durch reichliche Staatsausgaben zu nähren, noch mehr hervor. Die »leidenschaftliche Theilnahme des Publicums« scheint sich übrigens auf die Eisenbahnen zu concentriren. Für die Wasserstrassen bewegen sich (nach den Berichten) die factischen Aus gaben in nachstehenden, relativ bescheidenen Grenzen: Auf das Programm im Ganzen 1878 1879 1880 Zusammen (für Eisenbahnen, Wasser strassen und Seehäfen) ver wendete Staatsmittel, Mill. Fr. 108~5 202'6 306’4 617-5 davon für die Flüsse » » 9 16 27 52 „ „ „ Canäle » » 19 24 40 83 Zusammen . 28 40 67 135 Die wirklichen Ausgaben sind also in dieser Periode um etwa 20° /o hinter den Budgetansätzen zurückgeblieben. Mit dem Jahre 1881 dürfte »der Enthusiasmus« seinen Höhepunkt erreicht haben. Eine Anleihe von 1 Milliarde war unter günstigen Bedingungen zu Stande gekommen und gestattete, alle von Departe ments, Städten, Handelskammern und Creditanstalten für Wasser strassen- und Seehafenbauten geleisteten Vorschüsse auf einmal im Betrage von 135,109.000 Fr. (Gesetz vom 8. Juli 1881) heimzuzahlen, weswegen die betreffenden Annuitäten nunmehr aus dem Budget ver schwinden. Am 14. November 1881 erfolgte die Bildung des Cabinets Gam be 11 a, dessen Finanzminister Allain-Targe am 23. Jänner 1882 den Staatshaushalt für 1883 noch mit einem Extraordinarium von 501 Mill. für Staatsbauten allein einbringt. Jedoch schon am 30. Juni 1882 übernimmt Freycinet wieder die Leitung der Geschäfte mit Leon Say als Finanzminister und Varroy als Bautenminister. »Ai emprunt, Factische Veraus gabungen 1878 bis 1880. Milliarden-Anleilie. Rückzahlung der Vorschüsse* Fiuanzgesetz für , 1883. *) Journal officiel vom 6. Jänner 1880 und 10. August 1881.