203 20e6lli der mit Salzsäure übersättigten, wässerigen Lösung (1 — 20) sollen durch 0,5 66m Kaliumferrocyanidlösnng nicht gebläut werden. Zum Neutralismen von 1 § Kaliumbicarbonat sollen 10 66m Normal-Salzsäure erforderlich sein. 100 Theile Kaliumbicarbonat sollen nach dem Glühen, ohne sich hierbei vorübergehend geschwärzt zu haben, 69 Theile Rückstand hinterlassen. Kalium bnomatum. — Kaliuinbromid. Weiße, würfelförmige, glänzende, luftbeständige Krystalle, in 2 Theilen Wasser und in etwa 200 Theilen Weingeist löslich. Die wässerige Lösung (1 — 20) färbt, mit wenig Chlorwasser versetzt und hieraus mit Aether oder Chloroform geschüttelt, diese rothbraun/ mit Weinsäurelösung versetzt, scheidet sie nach einiger Zeit einen Weißen, krystallinischen Niederschlag aus. Kaliumbromid soll beim Erhitzen am Platindrahte die Flamme von Beginn an violett färben. Zerriebenes Kalium bromid soll sich, auf weißem Porzellan ausgebreitet, nach Zusatz weniger Tropfen verdünnter Schwefelsäure nicht sofort gelb färben und soll befeuchtetes rothes Lackmuspapier nicht sofort violettblau färben. Die wässerige Lösung des Kaliumbromids (1 — 20) soll weder durch Schwefelwasserstoffwasser, noch durch Baryum- nitratlösung, noch durch verdünnte Schwefelsäure verändert werden. 20 66in der mit einigen Tropfen Salzsäure angesäuerten, wässerigen Lösung (1 — 20) sollen durch 0,5 66m Kalium- ferrocyauidlösung nicht gebläut werden. 26'