Vorrede. Anschluß au eine bei dm BcrathuusM über die zweite Ausgabe der deutschen Pharmakopoe gegebene Anregung hat der Bundcsrath in seiner Sitzung vom 17. Februar 1887 beschlossen: 1. Zu Verbindung mit dem Kaiserlichen Gesundheits- ainte wird eine ständige Kommission errichtet, welcher die Aufgabe obliegt, die Beschlüsse des Bundesrathes über periodisch herbeizuführende Berichtigungen und Ergänzungen der Pharmakopoe vorzubereiten. Die Kommission hat zu diesem Behufe das einschlägige Material zu sammeln, zu sichten und zu prüfen, sowie in Zwischenräumen von etwa zwei Jahren ihre bestimmt formulirtcn Anträge auf Berichtigung und Ergänzung der Pharmakopoe dem Reichskanzler zur weiteren Veranlassung zu unterbreiten. des Gesundheitsamtes, welchem auch die Leitung der laufenden Geschäfte obliegt. Die Büreau- arbciten werden im Gesundheitsamte ausgcführt.