i4 A. Dynamomaschinen und Elektromotoren. 52. Wird die Stromzuführung für einen Elek- tromotor während dessen Betriebs durch irgend einen Umstand (Betriebsstörung, Durchschmelzen einer Sicherung, Ausschalten einer Hauptleitung) plötzlich unterbrochen, dann mufs der Elektro motor sofort ausgeschaltet werden in genau gleicher Weise, wie dies behufs Aufserbetriebsetzung des selben vorgeschrieben ist. Wird diese Ausschal tung unterlassen, dann ist Gefahr vorhanden, dafs der Anker des Elektromotors bei Wiederinbetrieb setzung der unterbrochenen Leitung verbrennt. 53. Beim Abstellen einer Dynamo wird deren Stromstärke allmählich verringert, bei mehreren parallel arbeitenden Dynamos werden also die weiterlaufenden entsprechend mehr be lastet, die abzustellende Dynamo wird mittels des Spannungsregulators völlig entlastet, jedoch ohne dafs die Spannung derselben sich wesent lich verringert; alsdann der Ankerstrom mittels des Hauptausschalters der betreffenden Dynamo ausgeschaltet. Erst nachdem dies geschehen ist, darf der Schenkelstrom (Nebenschlufs) ebenfalls ausgeschaltet werden. Ist ein automatischer Aus schalter für die betreffende Dynamo vorhanden, dann mufs derselbe bei entsprechender Ver minderung der Stromstärke den Ankerstrom selbstthätig unterbrechen, ebenso wie beim Ab stellen einer mit Akkumulator zusammenarbeiten den Dynamo. 54. Elektromotoren, welche ohne Auf sicht laufen, bezw. an für gewöhnlich unzugäng lichen Stellen montiert sind, müssen in regel- mäfsigen Zeiträumen kontrolliert und, wie für Dynamos vorgeschrieben, gereinigt, mit Schmieröl versehen und im Stande gehalten werden. Auch die Antriebe und Werkeinrichtungen, auf welche dieselben arbeiten, sind regelmälsig zu kontrol lieren, zu schmieren und im Stande zu erhalten.