Untersuchungen über Absonderungsnerven beim Kaninchen. 39 dem Kam. tert. trigemini, b) in dem N. facialis, und zwar in der Chorda. Kein anderer Nervenzweig vermag, vom Gehirn ge trennt und gereizt, die Secretion der Parotis zu bewirken. II. Der einzige rückläufige Nerv scheint der N. glossopba- ryngeus zu sein; überhaupt scheint das reflectorische Gebiet der Speicheldrüsen sehr umgrenzt und von dem Eindringen anderweitiger Erregungen geschützt zu sein, da selbst intensive Reizung der anliegend entspringenden sensiblen Nerven keine Speichelsecretion hervorzurufen vermag. III. Der N. glossopharyngeus scheint nur auf den Facialis reflectorisch einzuwirken. (?) IV. Vermittelst des N. trigeminus steht dem Willen eine indirecte Anregung zur Erzielung der Speichelabsonderung zu, indem derselbe zugleich mit der Kaubewegung Secretion ver anlassen kann; eine ähnliche Wirkung scheint der Wille auf den Facialis nicht ausüben zu können, da nach Bewegung der mimischen Muskeln noch kein Eintreten der Speichelabsonde rung beobachtet ist. (?) V. Die Erfolge der Erregung der Wurzeln geradwirkender Nerven, ehe sie in die Ganglien eingetreten sind (Knie des Fa cialis, Ganglion Gasseri); denn die durch das Gehirn vermittel ten reflectorischen Erregungen scheinen die Annahme zu wider legen, dass die wirksamen Nervenfasern in den Ganglien ihren Ursprung haben, respective zum sog. Sympathicus gehören. Leider mussten die Untersuchungen vor vollkommener Be endigung geschlossen werden, sonst wäre noch der Versuch ge macht worden, zu erledigen, ob 1. nicht bei erregbareren Thieren, wie Katzen, auch vom N. trigeminus Reflexe auf N. trigeminus und N. facialis, oder vom N. glossopharyngeus eben solche auf den ersteren möglich gewesen wären; [292] 2. mit welcher relativen Stärke beide directe Nerven für die Speichelabsonderung eintreten; nach dem Anscheine zu urtheilen, ist die Wirksamkeit des N. facialis beträchtlicher, als die des N. trigeminus, da nach des ersteren Erregung viel grössere Tropfen Speichel austreten. Die Zahl der möglichen Täuschungen, die, ganz abgesehen von der Erregbarkeit des Nerven, schon durch die Application des Erregungsmittels be stehen, ist zu beträchtlich, als dass jetzt schon ein besonderer Werth auf dieses Ergebniss gelegt werden könnte. Zum Schluss bemerken wir, dass die Untersuchung auch auf die Glandula submaxillaris ausgedehnt war, und eigent-