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- 21 23. Blick auf die Stadt und das Zittauer Gebirge. 3. Zittaus Grundbesitz. (Stand am 8. Januar 1925.) Zittau ist sehr reich an Grund und Boden. Sein gesamter sächsischer Besitz umfaßt ein Gebiet von etwa 5386 tia Land. Dazu gehören die Ritter güter Drausendorf (seit 1574) und Groß-i) und Kleinporitsch (seit 1918) sowie über 4580 tta an Forsten. 2) Im Stadtgemeindebezirk liegen 520,43 Ku Manisches Areal, das andere in Dörfern. Die sächsischen Zittauer Forstreviere sind das Äartauer, Oybiner, Waltersdorfer, Wittgendorfer 2), Lichtenberger und das Stadtrevier. Ferner gehören Zittau 1454,4k Ku Grund und Boden in der Tschechoslowakei einschließlich des 1892 erworbenen, 1436 ba großen Forst gutes Ludwigshausen. Der gesamte Besitz jenseits der Grenze mit Ausnahme einer kleinen Parzelle am Gickelsbergs bildet das Ludwigshausener Revier. Von Äckern, Wiesen- und Gartenflächen sind an 318 ka verpachtet. Uber 30 ka sind zur Anlegung von Schrebergärten und Äleinackerstücken frei gegeben worden. Große Teiche, die es früher auf städtischer Flur (beiderseits der Neißniederung, bei Drausendorf und ^irschfelde, in Eichgraben und im Gebiet des jetzigen Weskparkes) gab, sind zwischen 1840 und 1855 meist in Wiesen umgewandelt worden. >) Der Ort Großporitsch wurde am 1. Oktober 1920 mit Zittau vereinigt. -) Die Zittauer Waldungen sind arm an Nutz- wie an Raubwild. (KI.) y Zum Wittgendorfer Revier gehört auch der Wald am Königsholz (mit „Batzen hütte"). Er wurde 1345 vom König Johann von Böhmen der Stadt zur Nutzung (nach Feuersnot) überlassen und 1365 zum erstenmal von dieser käuflich erworben.