Suche löschen...
Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 21.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-190400001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-19040000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 11
- Ausgabe No. 3 20
- Ausgabe No. 4 30
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 74
- Ausgabe No. 9 89
- Ausgabe No. 10 103
- Ausgabe No. 11 116
- Ausgabe No. 12 132
- Ausgabe No. 13 147
- Ausgabe No. 14 163
- Ausgabe No. 15 179
- Ausgabe No. 16 194
- Ausgabe No. 17 210
- Ausgabe No. 18 226
- Ausgabe No. 19 243
- Ausgabe No. 20 259
- Ausgabe No. 21 274
- Ausgabe No. 22 291
- Ausgabe No. 23 306
- Ausgabe No. 24 322
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
XXI. Jahrgang. No. 3. 1903/1904. 97 „ELEKTROTECHNICHE RUNDSCHAU.“ Bahnnetzes, das einschließlich der Stadt- und Bingbahn 585 Kilometer umfaßt, würde es genügen, ein großes Kraftwerk im Mittelpunkte der Stadt anzulegen. Hiervon müßte jedoch aus örtlichen Eücksichten Abstand genommen werden, und es seien dafür zweckmäßig im Osten und Westen der Stadt, etwa an den Schnittpunkten der Ringbahn mit der Spree, zwei Kraftwerke zu errichten. In diesen wäre Gleichstrom für die zunächst liegenden Streckenabschnitte und hochgespannter Wechselstrom (Drehstrom) für die entfernteren Teile des Bahn netzes zu erzeugen. Der Drehstrom müßte dann in Umformerstationen, die in angemessenen Entfernungen anzulegen wären, in Gleichstrom umgewandelt und den Arbeitsleitungen zugeführt werden. Die Gestellung der Züge würde nach den bisherigen Erfahrungen im allgemeinen derart zur Durchführung kommen können, daß sie entweder aus einer oder aus zwei Zugeinheiten gebildet werden. Als Betriebsmittel könnten dabei entweder die bisherigen dreiachsigen oder neu zu erbauende vierachsige Yorortwagen Verwendung finden. Jede Zugeinheit würde je nach den einzelnen Streckenverhältnissen im ersteren Palle aus drei bis sechs, im letzteren Falle aus zwei bis vier Wagen zusammenzusetzen sein. Die Zahl der Motoren wäre so zu bemessen, daß sich eine Reisegeschwindigkeit von mehr als 30 Kilometer in der Stunde ergäbe, während die Höchstgeschwindig keit von 50 Kilometern in der Stunde nicht überschritten wird. Jede Zugeinheit müßte sowohl an der Spitze als auch am Schlüsse mit einem Führerabteil ver sehen werden, von dem aus die Steu rung erfolgen kann. Geheimrat Bork erkannte an, daß nach den bisherigen Er fahrungen und Kostenermittelungen unter diesen Umständen mit Sicherheit darauf gerechnet werden kann, das der elektrische Betrieb für den gesamten Vorortverkehr sich betriebstechnischer Hinsieht wesentlich günstiger und in wirtschaftlicher Beziehung wahrscheinlich nicht ungünstiger stellen wird, als der bisherige Lokomotivbetrieb. — Dies Urteil ist sehr bemerkenswert. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Versuchsbetrieb auf der Vorortstrecke nach Groß-Lichterfeld ausfällen wird, denn davon hängt die Ausführung der ganzen Um gestaltung ab. Soweit bisher bekannt geworden, hat sieh auf dieser Versuchslinie nichts Wesentliches ereignet, was gegen die Verallge meinerung des elektrischen Betriebes spräche. Einige kleine Zwischen fälle, die dort eingetreten sind, müssen als Kinderkrankheiten angesehen werden, denen jede neue Institution unterworfen ist. Internationale Regelung der Funkentelegraphie Als Grund lage für die internationale Regelung der Funkentelegraphie sind nach amtlichen Verlautbarungen folgende Bestimmungen vorgesehlagen worden, mit deren Inhalt unter gewissem Vorbehalt England und Italien, jedoch bedingungslos Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Spanien, die vereinigten Staaten, Frankreich und Rußland sich einverstanden erklärt haben. Die Küstenstationen sollen gehalten sein, im Verkehr mit Schiffen auf See alle Telegramme ohne Unterschied des Systems der Funkentelegraphie anzunehmen und zu befördern. Um den Schiffen den Verkehr mit den Stationen nach Möglichkeit zu erleichtern, sollen alle technischen Nachrichten veröffentlicht werden. Die Schiffs unfälle und Hilfsgesuche von Schiffen betreffenden Telegramme sollen mit Vorrang befördert werden. Der Tarif wird für das einfache Wort festgesetzt: er setzt sich zusammen aus der Taxe für die Be förderungen auf den Linien des bestehenden Telegraphennetzes nach den Bestimmungen des internationalen Telegraphenreglements und der besonderen Taxe für die Seebeförderung, die aus einer Ge bühr für die Küstenstation und einer Gebühr für die Schiffsstation besteht. Im Allgemeinen sollen für die Beföderung durch drahtlose Tele graphie die Bestimmungen des internationalen Petersburger Telegraphen vertrages gelten, soweit nicht Bestimmungen des demnächst abzu schließenden Uebereinkommens entgegenstehen. Der Dienst der Funkentelegraphie soll so geregelt werden, daß die einzelnen Stationen sich untereinander möglichst wenig stören. Vorgesehen ist noch eine Reihe technischer Bestimmungen, um ein möglichst gutes und nutz reiches Funktionieren der Funkentelegraphie zu ermöglichen. — Die vertragschließenden Regierungen behalten sieh das Recht vor, unter einander Verabredungen dahin zu treffen, daß nur solche Unter nehmungen drahtloser Telegraphie auf ihren Gebieten zugelassen werden, die sich verpflichten, für den Verkehr mit allen ihren anderen Stationen die Bestimmungen des abzuschließenden Abkommens zu beobachten. Der Beitritt zur Konvention soll allen Staaten freistehen, die einen dahingehenden Wunsch auspreehen und die in der Haupt konferenz aufzustellenden Bedingungen annehmen. Errichtung eiuer Funkspruchanlage in Cuxhaven» Von An fang des jahres 1899 bis zum vorigen Jahre sind durch den Straß burger Professor Braun an der Elbmündung Versuche mit drahtloser Telegraphie gemacht worden, bei denen mit Erlaubnis der Hamburger Behörden auch das Leuchtschiff Elbe I zur Aufstellung eines Funk spruchapparates benutzt wurde. Die Versuche hatten schließlich das Ergebnis, daß eine betriebssichere funkentelegraphische Verbindung vom Leuchtschiff „Elbe I“ nach Cuxhaven hergestellt werden konnte, wo gleichfalls ein Funkspruchapparat aufgestellt war. Die Versuchs einrichtungen des Prof. Braun ist der Hamburger Behörde unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Dabei hat sich ergeben, daß eine funkentelegraphische Verbindung des Leuchtschiffes mit dem Lande für den Dienst der Schiffahrt nur schwer zu entbehren ist. Zunächst ist eine solche Anlage von großem Nutzen für den Betrieb des ham- burgischen Lotsenwesens. Nach der jetzt für den Lotsendienst bestehenden Einrichtung kommen die Lotsenschoner undLotsendampfer nicht mehr nach Cuxhaven, um dort die Ersatzlotsen an Bord zu ♦ nehmen, sondern sie erhalten diese von der auf Station liegendenden Lotsenliste, die zur vorläufigen Unterbringung der Ersatzlotsen dient. In Cuxhaven kann aber nach Lage der Verhältnisse der Bedarf an Ersatzlotsen immer nur schätzungsweise bestimmt werden und es ist daher schwierig, den Nachschub der Lotsen in zweckentsprechender Weise zu regeln und dem Bedürfnis der einkommenden Schiffe nach Lotsen in allen Fällen gerecht zu werden. Diese Schwierigkeiten waren nicht mehr vorhanden, so lange die funkentelegraphisehe Ver bindung des Leuchtschiffes „Elbe I“ mit Cuxhaven bestand. Denn da der Kommandeur und Lotseninspekteurin Cuxhaven jederzeit im Stande war, sich über die Besetzung der auf Station befindlichen Lotsenschiffe zu unterrichten, konnte der Bedarf an Lotsen genau bestimmt werden. Sodann ist eine funkentelegraphische Verbindung des Leuchtschiffes „Elbe I“ mit dem Lande von großem Werte für die Weitergabe von Nachrichten über wichtige Vorkommnisse im Betriebe des Leucht- und Lotsenwesens und für die Meldungen über Unglücksfälle die den Schiffen in See oder deren Mannschaften zugestoßen sind und die rasche Hilfe vom Lande erforderlich machen. Ferner würde eine Station für Funkentelegraphie auf dem Leuchtschiff „Elbe I“ auch für die Verbesserung des Schiffsmeldedienstes ver wertet werden können und endlich würde sie, in Erfüllung eines Wunsches, der seitens der beteiligten Kreise schon oft geäußert worden ist, auch für die Uebermittelung von Telegrammen, die für Schiffe in See bestimmt sind oder von solchen herrühren, dienen können, sobald darüber die erforderlichen Vereinbarungen mit den zuständigen Reichsbehörden getroffen sein werden. Mit Rücksicht hierauf beantragt der Senat lt. Hannov. Courier nunmehr bei der Bürgerschaft die Herstellung einer Funkspruchanlage auf dem Leuchtschiffe „Elbe I“ auf Staatskosten. Die Schnellfahr-Yersuche, der A. E. G., die auf der Militärbahn strecke Marienfelde—Zossen veranstaltet wurden, ergaben auch für den neuen Motorwagen der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft ein recht befriedigendes Resultat. Es wurde mit ihm zweimal nach Zossen und zurück gefahren und auf der freien Strecke eine Fahrgeschwindigkeit von 171 km per Stunde erreicht. Den A- E.-G.-Wagen führte Ingenieur Otto. An den Fahrversuchen nahmen u. a. teil: Der Präsident der Königlichen Eisen bahn-Direktion Kranold, die Geheimräte Falk und Lochner und Regierungs-Baumeister Denninghoff. Aus den Marken und der Lausitz. Den Bau der elektrischen Straßenbahn von hier nach dem Spandauer Bock wird die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft im Anschluß an die ihr gehörende hiesige Straßenbahn bestimmt im nächsten Frühjahr beginnen. Die erforder lichen Vermessungen, sind schon vorgenommen worden. Zürich. Die Züricher Ingenieure Grote und Westermann haben um die Konzession für die Erbauung einer elektrischen Voll bahn über den Berinapass naehgesucht. Bornim. Die Gemeindeverordneten planen den Bau einer elek trischen Straßenbahn. Alfeld. Die Gesellschaft für elektrische Unternehmungen „Helios“ beabsichtigt, hier ein elektrisches Kraftwerk zu errichten. Jüterbogk. Die Kommandantur läßt demnächst in der Nähe des Kasernements ein Elektrizitätswerk errichten. Cöthen. Der Gemeinderat plant die Errichtung eines Elek trizitätswerkes. Die Kosten sind auf 400,000 Mk. veranschlagt. Einheck. Nach dem Muster der elektrischen Zentrale zu Greene will man jetzt in dem Nachbarorte Echte ebenfalls ein grösseres Elektrizitätswerk errichten. Rodenbach. Die K. K Staatsbahn in Bodenbach beabsichtigt die Errichtung einer elektrischen Lieht- und Kraftanlage neben ihren neuerbauten Werkstätten unterhalb der Johannes-Statue. Die An lage wird in einem eigenen Gebäude untergebracht werden, und soll die oberen und die alten Werkstätten mit Licht versehen, sowie einige Werkzeugmaschinen treiben. Hartha. Der hiesige Sfadtgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, ein Elektrizitätswerk zu errichten und mit Baue baldigst zu beginnen. Schwerin. Rat- und Bürgeraussehuss haben die Erbauung eines Elektrizitätswerkes zur Abgabe von Licht und Kraft unter eigener Verwaltung der Stadt beschlossen und die Kosten für das mit Kraftgas zu betreibende Werk bis zu 550,000 Mk. bewilligt. Es soll am Ziegelsee an der Ecke der Marienstrasse erbaut und am 2. November 1904 betriebsfähig sein. Die maschinelle Einrichtung des Werkes wird der Allgemeinen Elektrizitätsgesellsehaft in Berlin übertragen. Berliner Elektrizitäts-Werke. Außer der Herabsetzung des Einheitspreises auf 40 Pfennig pro Kilowattstunde, welche bekanntlich am 1. Januar 1904 in Kraft tritt, werden die Berliner Elektriziäts- werke die bereits seit Jahren eingeführte Bestimmung wegen Aus führung von Anlagen für Rechnung der Gesellschaft gegen Beisteuer, welche in den beteiligten Kreisen großen Anklang und weite Ver breitung gefunden hat, dahin weiter ausbilden, daß in Zukunft auch Beleuchtungskörper gegen mäßiges Entgelt von ihr leihweise abgegeben werden. Der Umstand, daß die Anschaffung von Beleuchtungskörpern mit nicht unerheblichen Kosten verknüpft ist, hat viele Interessenten von Einführung elektrischer Beleuchtung bisher zurückgehalten. Tom bayerischen Ministerium des Innern ist ein vorläufiger Entwurf einer V erordnung über Starkstromanlagen ausgearbeitet worden. Danach sollen Starkstromanlagen mit mehr als 500 Volt Spannung, sowie solche, die Telegraphen- und Telephonleitungen oder öffentliche Wege berührt erscheinen lassen, der Konzessionspflicht unterliegen. Alle Starkstromanlagen sollen, bevor sie in Betrieb ge nommen werden, einer Abnahmeuntersuchung, dann einer periodischen Kontrolle (bei Räumen für Schaustellungen oder größeren Versamm lungen, sowie bei feuchten Räumen alljährlich, sonst ’alle drei Jahre) unterzogen, werden. Hierzu werden eigene Sachverständige („Stark strominspektoren“) angestellt, zu denen, wie es nach der „Verkehrsztg.“
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)