Suche löschen...
Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 21.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-190400001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-19040000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 11
- Ausgabe No. 3 20
- Ausgabe No. 4 30
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 74
- Ausgabe No. 9 89
- Ausgabe No. 10 103
- Ausgabe No. 11 116
- Ausgabe No. 12 132
- Ausgabe No. 13 147
- Ausgabe No. 14 163
- Ausgabe No. 15 179
- Ausgabe No. 16 194
- Ausgabe No. 17 210
- Ausgabe No. 18 226
- Ausgabe No. 19 243
- Ausgabe No. 20 259
- Ausgabe No. 21 274
- Ausgabe No. 22 291
- Ausgabe No. 23 306
- Ausgabe No. 24 322
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
329 XXI. Jahrgang. ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU. No. 24. 1903/1904. schon allein durch den Erfolg der elektrischen Beleuchtung bewiesen. Denn trotzdem die letztere im allgemeinen noch so wesentlich teurer ist als die Gasglühlichtbeleuchtung, so erobert sie sich doch immer größere Gebiete. Es kommt eben hierbei nicht allein der finanzielle Punkt in Be tracht, wie öfters angenommen wird, sondern ausschlaggebend sind andere Vorzüge, was sich übrigens auch auf die Motoren für das Kleingewerbe bezieht Sich hiergegen verschließen zu wollen, wäre sehr verkehrt, viel mehr muß es Aufgabe aller Beteiligten sein, die dem Gase anhaftenden Nachteile bezüglich ihrer Wirkung nach Möglichkeit zu verringern, und anderseits alle seine wertvollen Eigenschaften zur höchsten Ausnutzung zu bringen. In dieser Beziehung möchte ich, fährt der Verfasser fort, zunächst darauf hinweisen, daß es wohl möglich sein dürfte, eine mit der Gasver sorgung verbundene Gefahr, die der elektrischen Beleuchtung gegenüber öfters hervorgehoben wird, nämlich die Gefahr der Vergiftung von Per sonen durch ausströmendes Gas infolge von Rohrbrüchen der Haupt leitungen in den Straßen, noch etwas mehr einzuschränken. Solche Fälle von Vergiftung sind ja schon früher vorgekommen, haben sich aber in letzterer Zeit leider mehrfach wiederholt und nach den bezüglichen Berichten meines Erinnerns zufälligerweise gerade in Häusern beziehungsweise Woh nungen, die keine Gaszuführung besaßen, deren Insassen also möglicher weise mit den Eigenschaften des Gases ganz unbekannt waren, also auch nicht einmal durch etwa auftretenden Geruch gewarnt wurden. Es ist doch wirklich ein peinlicher Gedanke, daß so etwas sich wiederholen kann, und eine nichtsahnende Familie oderein Teil derselben während der nächtlichen Ruhe auf solche Weise ums Leben kommen kann! Wenn es auch einerseits durchaus richtig und empfehlenswert ist, übertriebenen Vorstellungen von den mit der Gasversorgung verbundenen Gefahren ganz entschieden ent gegenzutreten, so muß es doch auch anderseits zum mindesten als ein Gebot der Zweckmäßigkeit bezeichnet werden, diese Gefahren herabzumindern, soweit es ohne erheblichen Mehraufwand der Gaswerke geschehen kann. Es dürfte hierzu umsomehr Veranlassung vorliegen, wenn man berücksichtigt, daß als Zusatz zum Steinkohlengas immer mehr das noch so erheblich ge fährlichere Wassergas in Aufnahme kommt. Als Ursache solcher unter Umständen so verhängnisvollen Rohr brüche dürfte auch die Verwendung gußeiserner Röhren kleinsten Durch messers, also solcher von 4 oder 5 cm, in Betracl t kommen, und da solche Röhren auch jetzt noch recht häufig vei wandt werden, so erscheint es an gebracht, auf die hiermit verbundene Gefahr ganz besonders aufmerksam zu machen. Das Gußeisen ist ja an sich ein für Rohrleitungen vorzüglich geeignetes Material, allein die daraus hergestellten Röhren kleinster Dimension, eben solcher von 4 und 5 cm, erfordern eine sehr sorgfältige, gleichmäßige Lagerung, wenn nicht Biegungsspannungen auftreten sollen. Bei einer solchen Beanspruchung auf Biegung brechen aber diese kleinen Röhren außerordentlich leicht, und damit ist dann neben dem eintretenden Gasverlust die Möglichkeit gegeben, daß unter besonderen Umständen solche betrübenden Unglücksfälle herbeigeführt werden können. Aber selbst dann, wenn auch die Röhren auf das sorgfältigste verlegt sind, können nachträglich Einwirkungen stattfinden, welche die gute Lagerung stellen weise aufheben und damit die gefährlichen Biegungsspannungen veranlassen. In erster Linie ist hier an die ‘aus ' den verschiedensten Veranlassungen stattfindenden Aufgrabungen in den Straßen zu denken, besonders für die Kanalisation, und wer da weiß, mit wie wenig Rücksichtnahme da öfters verfahren wird, der muß sich wirklich wundern, daß nicht noch mehr Un glück erfolgt. Außer diesen, durch Aufgrabungen hei beigeführten nach träglichen Einwirkungen können aber auch solche durch Frost herbeigeführt werden, falls die Leitung unrichtigerweise von Anfang an nicht frostfrei gelegt war oder später Abgrabungen infolge nachträglicher Regulierung der Straßenoberfläche stattfanden. Liegt die Leitung aber nicht frostfrei, so können infolge der durch den Frost bedingten Hebung des Bodens sehr leicht Rohrbiüche herbeigeführt werden, und zwar ebenfalls umso leichter, je kleiner der Durchmesser des Rohres ist. Umgekehrt wächst die Wider standsfähigkeit gegen Bruch bekanntlich mit dem Quadrat des Durchmessers, so daß beispielsweise ein 8 cm-Rohr unter den gleichen Verhältnissen schon zirka 2‘/ s mal so widerstandsfähig gegen Bruch ist als ein 5 cm-Rohr. Es empfiehlt sich also aus den angeführten Gründen, diese kleinen Rohr dimensionen zu verlassen und in Zukunft im allgemeinen keine Haupt leitungen unter 8 cm zu verwenden, zumal alsdann auch eine wesentlich geringere Schwächung durch die erforderlichen Anbohrungen für di e Zweigleitungen erfolgt. Wenn damit auch gewiß nicht erreicht werden kann, daß solche betrübenden Unglücksfälle völlig ausgeschlossen sind, so ist doch wenigstens eine wesentlich größere Sicherheit gegeben. Eine zweite mögliche Verbesserung liegt nach Ansicht Muchalls auf dem Gebiete der Gas abgab e und bezieht sich auf die Abschaffung der seines Erachtens jetzt in vielen Fällen nicht mehr nötigen getrennten Ab gabe von Leuchtgas und Koch- und Heizgas, mit anderen Worten auf die Einführung des Einheitspreises, sei es nun für das ganze Jahr, oder — wie andere es für richtiger und auch gerechter erachten — für das Sommer und Winterhalbjahr getrennt. Letzteres auch schon aus dem Grunde, weil man auf diese Weise gleichsam einen Regulator erhält, der eine größere Beweglichkeit in der Preisfestsetzung gewährt, namentlich auch gestattet, je ’vich Lage der etwa später sich ändernden Verhältnisse gegenseitige Preisverschiebungen vornehmen zu können. Verfolgt man die Jahresberichte der Gaswerke solcher Städte mit Elektrizitätswerken, so findet man im allgemeinen, daß seit einigen Jahren die Gasabgabe zu Beleuchlungszwecken nur verhältnismäßig wenig oder gar nicht mehr steigt, während die Abgabe zu Koch- und Heizzwecken noch immer große Fortschritte macht. Hand in Hand damit geht ein Sinken des durchschnittlich erzielten Preises pro Kubikmeter, mit anderen Worten, es wird pro Kubikmeter der Produktion immer weniger verdient. Diese Erscheinung ist ja eine sehr natürliche und erklärt sich ohne weiteres aus den vorliegenden Verhältnissen. Das Elektrizitätswerk hat dem Gas werk nach und nach eine Reihe von Abnehmern für Licht ganz oder teil weise entführt und tut dies noch weiter. Da es nun im allgemeinen solche mit großem Konsum sind, so muß schon eine ganze Anzahl neuer kleinerer Gasabnehmer wieder hinzukommen, um den dadurch herbeigeführten Aus fall zu decken. Dagegen behalten diese seitherigen Lichtabnehmer des Gaswerks, welche also nunmehr elektrisches Licht gebrauchen, ihre Ein richtung zum Kochen und Heizen mit Gas bei, da der Bezug von elektrischem Strom, auch für diese Zwecke, viel zu teuer werden würde. Die infolge der Ausdehnung der Stadt neu erscheinenden größeren Interessenten richten sich von vornherein auf elektrisches Licht ein, verzichten also auf Gaslicht,, nicht aber auf den Bezug von Koch- und Heizgas, und wenn nun noch der Verbrauch derjenigen neuen Abnehmer hinzukommt, die entweder beide Arten der Gasversorgung, oder gar nur das Kochgas sich nutzbar machen, so ist es klar, weshalb der Verbrauch an Koch- und Heizgas im Gegensatz zu dem an Leuchtgas so erheblich steigt. Daß hierzu allerdings auch noch andere Faktoren, wie Vervollkommnung der Apparate, geeignete Reklame u. s. w., beitragen, bedarf wohl kaum der Erwähnung. Es fragt sich nun, ob diese Entwicklung als erwünscht bezeichnet werden darf, wobei zu berücksichtigen ist, daß von einer Konkurrenz beider Werke im gewöhnlichen Sinne nicht die Rede sein kann und darf. Denn beide Werke arbeiten ja für die Stadt, und beide sind für diese auch not wendig. Aufgabe der beide Werke gleichzeitig leitenden, also ganz objektiv dastehenden Verwaltung muß es dal er sein, durch geeignete Maßnahmen dahin zu wirken, daß jede Eigenart der Werke entsprechend berücksichtigt und gefördert, also jedes Werk möglichst nutzbar gemacht wird. Nun liegen die Verhältnisse ja so, daß es nicht allein darauf ankommt, die Werke nach Möglichkeit auszudehnen, d. h. allein den Absatz zu steigern,, sondern es soll gleichzeitig möglichst viel verdient und als Uefcerschuß an die Stadtkasse abgeliefert werden. Da stellt sich nun aber heraus, daß außer der Verzinsung und Abschreibung, mit dem Elektrizitätswerk, von besonders günstigen Fällen abgesehen, im allgemeinen nicht besonders viel verdient werden kann, während das Gaswerk im Vergleich dazu sehr er hebliche Ueberschüsse liefert, und welche Bedeutung gerade die Ueberschüsse der Gaswerke für die meisten Städte haben, braucht hier wohl nicht näher ausgeführt zu werden. Der Grund dieser Erscheinung liegt eben darin, daß die Stadt in ihrem Gaswerk ein Monopol besitzt und dementsprechend die Preise hoch halten kann, während dies bei dem Elektrizitätswerk nicht der Fall ist. Jeder Private ist in der Lage, sich den elektrischen Strom selbst erzeugen zu können und unter Umständen sogar ebenso billig als es die Stadt, die mit den hohen Kabelkosten zu rechnen hat, zu tun vermag. Scheut er aber doch die mit dem Eigenbetrieb verbundenen Lasten und Unannehmlichkeiten, so findet sich schon leicht ein Unternehmer, der ver schiedene Private in einer Blockstation vereinigt. Die Stadt ist mithin an einen gewissen niedrigen Preis gebunden und sobald sie diesen wesentlich höher stellen würde, als wofür die Privaten sich den Strom selbst erzeugen, beziehungsweise anderweitig beziehen können, so würde sie einen großen Teil der Abnehmer, insbesondere die größeren, verlieren. Man hat also den eigentümlichen Fall, daß die Stadt an ihre Ein wohner zweierlei den gleichen Zwecken dienende »Waren« — um diesen Ausdruck zu gebrauchen — mit sehr verschiedenem Nutzen verkauft, der dann in die Stadtkasse fließt und zur Deckung allgemeiner Ausgaben dient, mithin auch denen zugute kommt, die zu diesem Ueberschuß gar nicht beigetragen haben. Die »Ware« ist also gleichsam mit einer städtischen Konsumsteuer belastet, die von denjenigen als indirekte -Steuer zu tragen ist, die die Ware verbrauchen. Hiergegen wird wohl nichts eingewendet werden können, da ja niemand gezwungen ist, davon Gebrauch zu machen, es vielmehr freiwillig tut, weil er seinen Vorteil darin findet. Etwas anders dürfte die Sache aber zu beurteilen sein, wenn diese Steuer bei den beiden den gleichen Zwecken dienenden »Waren« so verschieden hoch ist, denn dann ist das Endresultat das, daß die Verbraucher der höher besteuerten »Ware«,' die Abnehmer von Gaslicht, für die Verbraucher der niedriger besteuerten, al s o die Abnehmer von elektrischem Licht mitbesteuert werden. Der etwaige Einwand, daß das Gasglühlicht, trotz der höheren Steuer, pro Brennstunde noch immer wesentlich billiger sei als das elektrische Licht, mithin keine Veranlassung vorliege, diese Steuer zu ermäßigen, wäre nicht stichhaltig; denn wenn der elektrischen Beleuchtung nicht trotz des Nach teils des höheren Preises so viele andere Vorzüge zur Seite ständen, so würde wohl schwerlich jemand Gebrauch davon machen und dann fiele damit auch der Grund zur Beanstandung der höheren Steuer fort. Kleine /Mitteilungen. Elektrotechnik. Telemobiloskop nennt sich eine Erfindung des Ingenieur Chr. Hülsmeyer in Düsseldorf die bestimmt ist, Schiffe und andere metallische Gegenstände auf dem Meere zu sichten. Sie beruht auf dem Prinzip der drahtlosen Telegraphie mit dem Unterschiede oder besser gesagt der Vervollständigung, dali Geber und Empfänger auf einem und demselben Schiffe aufgestellt sind; der Grundgedanke ist die Reflexion der elektrischen Wellen. Es sendet der Geber elektrische Schwing ungen aus, die, sobald sie einen metallischen Gegenstand treffen, (bei der prak tischen Verwertung auf dem Meere den Schiffskamin), sich brechen und reflek tieren, dann vom Empfänger aufgenommen werden und dort die Nähe des me tallischen Gegenstandes (Schiffs) melden. äüPÜVor Kurzem erschien in dieser Zeitschrift ein Artikel, über den Wirkungs grad von Schalttafeln. Auch der Londoner Electrician bringt in seinem Heft vom 1. Juli die Resultate der Untersuchungen, die Boje gemacht hat. - H.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)