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Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 21.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-190400001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-19040000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 11
- Ausgabe No. 3 20
- Ausgabe No. 4 30
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 74
- Ausgabe No. 9 89
- Ausgabe No. 10 103
- Ausgabe No. 11 116
- Ausgabe No. 12 132
- Ausgabe No. 13 147
- Ausgabe No. 14 163
- Ausgabe No. 15 179
- Ausgabe No. 16 194
- Ausgabe No. 17 210
- Ausgabe No. 18 226
- Ausgabe No. 19 243
- Ausgabe No. 20 259
- Ausgabe No. 21 274
- Ausgabe No. 22 291
- Ausgabe No. 23 306
- Ausgabe No. 24 322
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
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XXL Jahrgang. »ELEKTROTECHN •als Leitfaden für Lehrer und Schüler dienen soll, der Lehrer also nötigenfalls die erforderlichen näheren Erläuterungen hinzufügt. Intelligentere und mit der nötigen Vorbildung, wenigstens mit unserer Realschulbildung Ausgerüstete, werden den Inhalt des Buches allerdings leichter erfassen. Sonst kann das Buch in allen Teilen befriedigen, nur wäre es wünschenswert, wenn später die Abbildungen schärfer gesichtet und dabei die seichten Autotypien entfernt würden. Fl. Werkstatt=Betrieb und Organisation mit besonderem Bezug auf Werkstatt-Buch führung. Von Dr. phil. Robert Grimshaw. Mit 355 Formularen und Diagrammen, meistens aus der Praxis berühmter amerikanischer Firmen. 289 Seiten. Preis-20 Mk. Verlag von Gebr. Jänecke, Hannover. Die Werkstatt-Organisation hat unter dem Zwange der Konkurrenz in dem letzten Jahrzent eine Beachtung gefunden, die man früher kaum erwartet hätte und eine umfangreiche Litteratur war die Folge dieser bedeutungsvollen Bewegung” Leider ist das, was hierüber bisher geschrieben wurde, in den meisten Fällen nicht zu verallgemeinern und das dürfte auch hinsichtlich des in dem vorliegenden Buche Gesagten zutreffen. Zweifellos enthält es sehr viel Gutes, das den Werk stattsleitern von Nutzen sein dürfte, aber die gestellte Aufgabe war doch zu groß, als daß sie sofort zufriedenstellend zu lösen gewesen wäre. Hierzu kommt eine vielfach ungewohnte Ausdrucksweise, die mitunter sogar fast unverständlich ist. Dies ließe sich allerdings leicht vermeiden, wenn die zweite Auflage sprachlich sorgfältig korrigiert würde. Nach einer Besprechung der Berechnung der Arbeits zeit und der Selbstkosten, der Akkordarbeit, des Prämiensystems, Anordnung von Gebäuden und Maschinen u. s. w., folgt eine eingehende Beschreibung des Arbeitsganges mit zahlreichen, in amerikanischen Fabriken verwendeten Arbeits zetteln und Formularen und den Schluß bilden Betrachtungen über eine Reihe hierher gehöriger Fragen, wie Werkmeisterkonferenzen, Erziehung von Lehr lingen und Arbeitern, Aufbewahren von Zeichnungen u. s. w. Jedoch wird auch hier das Gute durch die einzelnen Titel häufig verdeckt. r Einträglichkeits berichte“, „Rentabilitätsberichtsformulare“, „Fortschrittsschein“, sind Stichwörter, die vom Lesen abschrecken. Wer sich jedoch dadurch nicht anfechten läßt und sich auch die Sprachschnitzer selbst korrigiert, der wird das Buch mit Vorteil benutzen. Schade, daß der unverhältnismäßig hohe Preis des Buches die größere Verbreitung erschweren dürfte. Fl. Die deutschen elektrischen Straßenbahnen, Klein- und Pferdebahnen, sowie die elektrotechnischen Fabriken. Elektrizitätswerke samt Hilfsgeschäften. Ausgabe 1003/04. Siebente Auflage. 383 Seiten. Preis 6 Mk. Verlag für Börsen- und Finanzliteratur, Leipzig. (Das Buch ist bereits in den interessierten Kreisen so bekannt, daß ein weiteres Eingehen darauf unnötig erscheint.) Q. Schreibers neueste elektrische Zugsicherung. Von L. Kohlfürst, Mit 12 Abbildungen. 32 Seiten. Heft 2 des VI. Bandes der „Sammlung elektro technischer Vorträge“. Preis 1,20 Mk. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. La theorie de Maxwell et les oscillations Hertziennes. La telegraphie sans fil. Von H. Poincare. 110 Seiten. Mit 9 Abbildungen. Verlag von C Naud, Paris. (Eine in 15 Kapitel geordnete Beschreibung der Entwicklung, des Standes und der Anwendung der Wellentelegraphie mit einseitiger Berücksichtigung des Marconisystems.) Graphische Statik. Eine Sammlung von graphostatischen Konstruktionszeichnungen nebst erläuterndem Text. Bearbeitet von M. Hauptmann. 5 Doppel blätter. Preis 3,50 Mk. Verlag von Alb in Stopp, Limbach i. S. (Ermittelung der Spannungen und Querschnittsdimensionen von Fachwerksträgern, Kranen und Dachbindern ohne und mit Gelenken, die Bestimmung von Schwer punkten, statischen und Trägheits-Momenten, die statische Berechnung der Balken auf zwei Stützen (Träger und Axen) mit einfachen bis zu den schwierigsten Belastungen, die Stabilitätsuntersuchung von Pfeilern und Stützmauern gegen Erd- und Wasserdruck nebst Ermittelung der auftretenden Pressungen.) Die Aichung der Gleich- und Wechselstrommesser für Schalttafeln. Von T. Gl atz. Mit 6 Abbildungen. 2. Auflage. 12 Seiten. Preis 50 Pfg. Elementare Vorlesungen über Telegraphie und Telephonie. Von Dr. Richard Heilbrun. Mit zahlreichen Abbildungen. 6. Lieferung. 48 Seiten. Verlag von Georg Siemens, Berlin. iflilfsbuch für den Deutsch-Russischen Handelsverkehr. Herausgegeben vom, Russischen Transport- und Speditionshaus M. Breslau & Co. Berlin NW. 7, Verlag Rußlandverkehr, Berlin NW. 7. 322 Seiten. (Einleitung von Dr. Feitelberg über die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder, Handel zwischen ihnen, Tarife, Vorschriften, welche beim Besuche Ruß lands und beim Export in Betracht kommen. Dr. von Veh, Rechtsanwalt, be spricht hierauf das russische Wechselrecht, Stempelsteuergesetz, Rechtskosten etc. .dann folgt der deutsch-russische Handelsvertrag, Firmenverzeichnis etc.) Geschäftlicher Teil. Rundschau. (Die Ausbeutung der Wasserkräfte des Oberrheins.) Seit etwa einem Jahre arbeitet man in der Schweiz darauf hin, die "Wasserkräfte des Landes zu verstaatlichen. Die rapide Ausdehnung der elektrischen Anlagen und die angemessene Verzinsung derselben haben im Volke den Wunsch reifen lassen, aus der Benutzung der Wasserkräfte im Interesse der Allgemeinheit Vorteil zu ziehen. Daß eine derartige .Stimmung über kurz oder lang in jenem an großen und günstig gelegenen Wasserkräften reichen Lande platzgreifen wird, war zu erwarten, da in manchen Kantonen fast jede kleine Gemeinde hieran interessiert ist. Nun hat dieses Beispiel auch die oberbadischen Bewohner angesteckt und seit Monaten wird lebhaft in Volksversammlungen und im Landtage für die Verstaatlichung der Wasserkräfte des Oberrheins agitiert Die Agitation wurde durch einen Landwirt Klingele in Säckingen in Fluß gebracht, der auch eine Anzahl badischer Abgeordneter hierfür zu gewinnen wußte. Das Thema über das Klingele in allen Versammlungen sprach, lautete: „Wie verhindern wir die monopolistische Ausbeutung der Wasserkräfte am Oberrhein seitens ausländischer Spekulanten, und auf welche Weise kann die öffentliche Wohlfahrt aus diesen ungeheuren Schätzen den größtmöglichen Nutzen ziehen?“ Klingele behauptete darin, daß die badische Regierung in unverantwortlicher Weise bei den Konzessionserteilungen gehandelt hat, was besonders bei Verleihung der Konzession an die Kraftübertragungswerke Rheinfelden der Fall war. RUNDSCHAU.« No. 20. 1903/1904. 269 Diesem Unternehmen soll die badische Regierung auf Kosten der Steuer zahler einfach 15,000 PS geschenkt haben, denn die nichtssagende Klausel des Vertrages, nach der die elektrische Kraft im Preise zu ermäßigen ist, wenn die Dividende 10°/,, übersteigt, sei nicht ernst zu nehmen. Zu diesem Fehler will die Regierung gleich zwei neue hinzufügen, indem sie die Konzessionen für die beiden neügeplanten elektrischen Kraftwerke Laufen burg und Kaiseraugst-Wyhlen, von denen das erstere allein 50,000 PS elektrische Kraft liefern soll, unter ähnlichen Bedingungen zu erteilen im Begriffe steht. Der Wunsch Klingeles ging dahin, es solle überhaupt keine Konzession mehr erteilt werden, bis die badische Volksvertretung in der Sache Beschluß gefaßt habe und dem badischen Wassergesetz von 18^8 nachgt lebt werde, worin der Grundsatz ausgesprochen ist, daß die Wasserkräfte im Interesse der Volkswohlfahrt verwendet werden sollen. Gegen die Konzession für Augst-Wyhlen soll sofort Einspruch beim Be zirksamt Lörrach erhoben werden. — Schließlich wurde im Landtage eine Interpellation eingebracht, um eine öffentliche Aussprache herbeizuführen und worin die Regierung ersucht wurde, über die Frage der Vergebung weiterer Wasserkräfte des Rheins an private Unternehmungen und die Art der daran geknüpften Bedingungen Auskunft zu erteilen. In der Be gründung der Interpellation wurde der Wunsch geäußert, daß die Regie rung vor der Erteilung neuer Konzessionen eingehende Erhebungen da rüber anstellen soll, wie die Angelegenheit in einer für das Staatsganze ersprießlichen Weise zu regeln sei. Besonders bemerkenswert war die weitere Anregung, der Frage des elektrischen Bahnbetriebes unter Er richtung eines eigenen staatlichen Kraftwerkes volle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Erklärungen der Regierungsvertreter ließen keinen Zweifel da rüber, daß die maßlosen Angriffe der Regierung und der Unternehmer jeder Begründung entbehren. Allerdings konnte der Regierungsvertreter aus leicht begreiflichen Gründen die Agitation gegen den privaten Ausbau und die Verwertung der Wasserkräfte nicht in der von ihm wahrscheinlich gewünschten Schärfe abweisen, jedoch bewiesen seine Ausführungen auch in der vorgebrachten, vorsichtigen Form eine unzweideutige Stellungnahme der Regierung gegen die Verstaatlichung der Wasserkräfte. Der Staat verlange eine sichere Gewähr dafür, daß die zur Benutzung überlassenen Wasserkräfte von den Unternehmern allen im wirtschaftlichen Bereich der Anlage gelegenen Gemeinden und einzelnen, welche als Nachfrager auf- treten, zur Verfügung gestellt werden. Die Konzession erteilt die Regie rung auf die Dauer von 60 bis 90 Jahren mit der Maßgabe, daß nach Ab lauf dieser Zeit die auf Baden entfallenden Teile der Anlagen unentgelt lich in den Besitz des Fi-kus übergehen. Jede Aenderung der Preise für die von den Unternehmern an Gemeinden oder Private abgegebene elekt rische Kraft, Licht u.s.w. unterliegt der Anzeigepflicht; die Regierung kann eine Herabsetzung der Preise verlangen, wenn die Beteiligten durch die Höhe der Preise unbillig belastet werden und eine Herabsetzung der Preise nach Lage der Verhältnisse möglich erscheint. Schließlich wies der Minister noch darauf hin, daß bei der Konzessionierung von Anlagen künftighin die Entrichtung eines periodischen Entgelts für die Ueberlassung der Wasserkräfte etwa unter Zugrundelegung des Wertes der Brutto pferdekraft (3—7 Mk. im Jahr für die Pferdekraft) in Aussicht genommen sei. Bezüglich einer event. Benutzung der Wasserkräfte für die Einführung des elektrischen Betriebes der Staatsbahnen äußerte sich Generaldirektor Roth, daß die Hauptstrecke der badischen Staatseisenbahn allerdings von Konstanz bis Basel am Rhein entlang führt und von dort bis Mannheim nicht allzuweit vom Rhein entfernt. Die Regierung ist jedoch der Ueber- zeugung, daß in absehbarer Zeit ein elek tris cher Be tr ieb der Eisenbahn nicht eingeführt werden könne. Der Staat habe mithin vorerst keine Ursache, ein Kraftübertragungswerk zu errichten. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß Gemeinden oder Verbände von Gemeinden sich nicht bereit erklärt hätten, ein solches Werk anzulegen. Wenn man daher die Wassermengen nicht wie bisher unbenutzt den Rhein hinunter- fliefien lassen wolle, so bleibe nichts übrig, als die Anlegung der Werke privaten Unternehmungen zu überlassen. Diese Besprechung der Angelegenheit war in mehr als einer Be ziehung lehrreich. Sie zeigte zunächst wie kurzsichtige Interessen mitunter für das Allgemeinwohl ins Feld geführt werden, denn anstatt den Männern, welche das Wagnis unternahmen, ihre Kapitalien in vorher noch garnicht gesicherte Unternehmungen zu stecken und einer industriearmen, sich nur eines sehr mäßigen Wohlstandes erfreuenden Gegend einen neuen Auf schwung zu verleihen dankbar zu sein, legt man deren natürliches Be streben, ihr Kapital mäßig verzinsen zu lassen als Monopolisierung der Wasser kräfte aus und wirft der Regierung vor, diesen Männern hierbei gewisser maßen Vorschub geleis'et Va haben. Ferner ist nicht zu verkennen, daß die Verstaatlichung der Wasserkräfte mit der Antwort der badischen Regierung keinesweg ein für alle Mal ad acta gelegt ist. Vielmehr ist anzunehmen, daß die Agitation in der eingangs erwähnten Weise bald wieder aufleben wird und daher wäre es wünschenswert, wenn das Privat kapital sich beizeiten darnach richtete. Mit einer Verstaatlichung der Wasserkräfte dürfte der private Unternehmungsgeist zum großen Teil lahm gelegt werden und der elektrischen Industrie würde ein überaus großer Schaden erwachsen, denn für sie bietet der Oberrhein noch sehr bedeutsame Aufgaben, die der Lösung harren In anderen Ländern, die an Wasserkräften überreich sind, z. B. in Schweden, Norwegen u. s. w. kommt man den Unternehmern auf die denk bar günstigste Art entgegen und es ist zu erwarten, daß auch bei uns, wo gute, größere Wasserkräfte rar sind, dem Lhiternehmungsgeiste Tür und Tor offen bleibt, um die wenigen Wasserkräfte der elektrischen Industrie in besterWeise nutzbar machen zu können. Hiermit wird dem Allgemein wohl der zweckmäßigste Dienst geleistet, wenn das auch manche „Interessenten“ nicht zu begreifen vermögen. Liebetanz. Uebelstände in der Einklagung von Forderungen im Auslande. Zu den Handelsvertragsverhandlungen schreibt die Zentralstelle für Vor bereitung von Handelsverträgen: Es wäre dringend erwünscht, daß bei den jetzigen Verhandlungen auch folgender Uebelstand zur Sprache gebracht wird, den die deutsche Geschäftswelt allgemein als einen sehr schweren und dringend der Abhilfe bedürftigen empfindet. Es ist bekannt, daß bei dem größten Teil der außerdeutschen Staaten das Prozeßverfahren oft ein verhältnismäßig recht schwieriges ist und daß vor allem die Rechtsauffassung hinsichtlich der Prozeßkosten-Verteilung und -Erstattung meist in einem zur deutschen Rechtspflege und unserm Rechtsempfinden direkten Widerspruch ^stellt. Während bei uns die unterliegende Partei die gerichtlichen und notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreites auf alle Fälle zu tragen bezw. zu erstatten hat, sind im Auslande oft ganz gegenteilige Rechts begriffe in Geltung. So fallen z. B. in Ungarn die im Prozeßverfahren er wachsenden ziemlich hohen außergerichtlichen Kosten dem Auftraggeber auf alle Fälle selbst zur Last. — ln der Schweiz hat der Gegner auch im Falle des vollständigen Obsiegens des Klägers nur eine sogenannte Prozeßentschädigung
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