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Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 21.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-190400001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-19040000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 11
- Ausgabe No. 3 20
- Ausgabe No. 4 30
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 74
- Ausgabe No. 9 89
- Ausgabe No. 10 103
- Ausgabe No. 11 116
- Ausgabe No. 12 132
- Ausgabe No. 13 147
- Ausgabe No. 14 163
- Ausgabe No. 15 179
- Ausgabe No. 16 194
- Ausgabe No. 17 210
- Ausgabe No. 18 226
- Ausgabe No. 19 243
- Ausgabe No. 20 259
- Ausgabe No. 21 274
- Ausgabe No. 22 291
- Ausgabe No. 23 306
- Ausgabe No. 24 322
-
Band
Band 21.1903/04
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
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XXI. Jahrgang. »ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU. No. 17. 1903/1904. 220 Ansicht zu sein. Diese bestehen zunächst in dem Mangel prinzipieller Ausführungsbestimmungen, welche dem Revisionsbeamten und der aus- führenden Firma eine Richtschnur bietet und es wird wahrscheinlich eine gewisse Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes vergehen, ehe man sich beider seits in die neuen Verhältnisse eingelebt hat, die bis zu diesem Zeitpunkte zweifellos zu mancherlei Unzuträglichkeiten fuhren dürften. Ueber die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit einer staatlichen Ueber- wachung elektrischer Anlagen ist man sich kaum im Zweifel, aber es wäre doch notwendig gewesen, wenn man ein so tiefgreifendes Gesetz, das unter Umständen eine der blühendsten Großindustrien schwer schädigen kann, etwas mehr von langer Hand vorbereitet hätte, um allen beteiligten Kreisen ausreichende Gelegenheit zur Prüfung und Aussprache zu geben Das war leider nicht der Fall. Erfreulich war ts unter diesen Umständen, daß sich später die zuständigen Vertretungen der deutschen Elekrotechnik noch Gehör zu verschaffen wußten und auch die erwähnten Abänderungen zu Wege zu bringen konnten, aber wie wir hören, standen sie eigentlich schon einer fertigen Arbeit gegenüber, welche der glatten Zustimmung der Kom mission sicher war. Erfreulich ist es auch, daß eine Scheidung der elektrischen Anlagen selbst in überwachungspflichtige und solche, welche der staatlichen oder staatlich konzessionierten Revision nicht bedürfen erfolgt ist. Hiernach fallen unter die letztere Kategorie sämtliche Hausinstallationen, alle Anlagen für wissenschaftliche Zwecke (Laboratorien), auch unter den gewerblichen Anlagen scheiden verschiedene Arten aus und im allgemeinen bleiben als überwachungspflichtig eigentlich nur die Elektrizitätswerke, Blockstationen, Fabrikzentralen, also alle großgewerblichen und industriellen elektrischen Anlagen der Ueber- wachung unterstellt. Es wäre jedenfalls zu wünschen, wenn eine dahingehende Erläuterung des Gesetzes möglichst bald erfolgen würde, um die Unsicherheit zu beheben. Bedauerlich ist die staatliche Abgrenzung des Gesetzes, wodurch die Möglichkeit bestehen bleibt, daß verschiedene Staaten verschiedene Ueber- wachungsbestimmungen erlassen. Der in den Kommissionsberatungen ausgesprochene Wunsch einer reichsgesetzlichen Regelung dieser für die Elektrizitätsindustrie höchst wichtigen Frage, wird hoffentlich in nicht allzuferner Zeit seine Erfüllung erfahren, denn wenn schon das Gesetz in Preußen eingeführt wird, dann sollte es auch schnellstens im ganzen Reiche Geltung gewinnen, damit eine einheitliche Regelung der lnstallations- tätigkeit möglich wird. Anderseits scheint die Regierung neuerdings geneigt zu sein, der elektrischen Industrie auf demjenigen Wege entgegenzukommen, auf welchem sie dereinst zu großen Erfolgen zu gelangen hofft. Wenn auch die elek trischen Schnellbahnen staatlicherseits wohl noch lange auf sich warten lassen werden, so hat doch Minister Budde die Elektrisierung von Kleinbahnen in Erwägung gezogen, die wahrscheinlich zuerst zu dem elektrischen Betriebe der Sekundärbahn Call-Hellental in der Eifel führen wird. In unmittelbarer Nähe von Aachen nähert sich die unter Beteiligung dieser Stadt und der Städte Düren, Schleiden, Montjoie, Jülich, Heinsberg von der Rurtalsperren - Gesellschaft m. b. H. erbaute Heim bachtal- sperre ihrem Ende und dürfte zu Beginn des nächsten Jahres in Betrieb genommen werden. Der Eisenbahnminister hat infolgedessen auf eine gegebene Anregung hin die Einführung des elektrischen Betriebes auf der erwähnten Bahnstrecke in Aussicht gestellt, falls es möglich ist einphasigen Wechselstrom anzuwenden und zwar ist dasSystem der Union Elektriziiäts- gesellschäft, wie es seit Monaten in der Nähe Berlins erprobt wird, in Aussicht genommen. Da die Heimbachzentrale mit ihren 16,000 PS für Drehstrom eingerichtet wird, würden allerdings bei Aufrechterhaltung des Wunsches neue Maschinen erforderlich sein, aber wenn dem auch so wäre, würde doch der Fortschritt kaum zu teuer erkauft werden. Die wenigen Kilometer elektrischer Kleinbahnen in Deutschland, von denen die längste und einzige mit Güterverkehr diejenige der Rheinischen Bahngesellschaft Düsseldorf-Krefeld (Uerdingen) und Düsseldorf-Neuß ist, ferner die Personen- Kleinbahn Düsseldorf-Ohligs (Vohwinkel-Elberfeld) und Düsseldorf-Kaisers- wert-Duisburg, sind sämtlich in privaten Händen, rentieren sich aber recht gut. Es ist daher nicht einzusehen, warum der Staat aus diesen Erfolgen und der sich bei der Heimbachzentrale bietenden Gelegenheit nicht Nutzen ziehen und die kleine Fernbahn für elektrischen Betrieb ausbauen lassen sollte. Daß für diesen Fall der einfache Wechselstrom gewünscht wird ist nach den Erfahrungen auf diesem Gebiete in letzter Zeit selbst verständlich. Es wäre sogar im höchsten Grade wünschenswert, bald eine längere Strecke mit diesem System im regulären Betriebe beobachten zu können, was sicher auf die weitere Gestaltung der Einführung des elektrischen Betriebes auf Fernbahnen von nicht zu unterschätzendem Einflüsse wäre. Außer dieser in erster Linie die Bahn-Elektriker interessierenden Frage lenkt die Heimbach talsperre überhaupt die Aufmerksamkeit in immer größerem Maße auf sich. Wird durch sie doch ein Werk geschaffen, das seinesgleichen in Europa nicht aufweist und die Stille, welche Uber dem ungeheueren Bau bis jetzt in der Oeffentlichkeit waltete, wird nach seiner Fei tigstellung einer umso größeren Bewunderung Platz greifen. Die Heimbachzentralewird die erste elektrische Kraftanlage in Deutsch land sein, welche Ströme von 35,000 Volt in die Fernleitung sendet, nachdem der Maschinenstrom von 5000 Volt auf die Höhe transformiert wurde. Freilich soll dieser Ruhm nur auf absehbare Zeit bestehen bleiben, denn schon rüstet man sich zur Schaffung der Bobertalsperre in Schlesien, welche die Heimbachsperre erheblich an Größe und auch hinsichtlich der in Aussicht genommenen Spannung für die Fernleitungen übertreffen wird. Liebetanz. Internationaler Kongress für gewerblichen Rechtsschutz. Am 24. Mai wurde im Sitzungssaale des Reichstages der 7. internationale Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz unter dem Ehrenvorsitz des Staats sekretärs Grafen Posadowsky eröffnet. Erschienen waren-Vertreter der fremden Staaten und Fachleute aller Länder. Staatssekretär Graf Posadowsky hielt eine Ansprache, in welcher er auf das erstmalige Zusammentreten des Kongresses auf deutschem Boden hinwies. Es sei ein für die deutsche Technik im weitesten Sinne des Wortes bedeutungsvolles Ereignis, welches an Schwerkraft gewinne, da zahlreiche fremde Staaten durch die Entsendung hervorragender Vertreter ihre Teilnahme an den Arbeiten bezeugten. Er begrüße deshalb den Kongreß, insbesondere die ausgezeichneten Vertreter der fremden Mächte mit dem Gefühl der freudigen Sicherheit, daß die Versammlung eine nutzbringende Arbeit zum besten der gegenseitigen Verständigung auf dem Ge biete der internationalen Rechtsforschung und Rechtsgleichheit leisten werde. Der Rechtsbegriff des geistigen Eigentums in der Wissenschaft, Kunst und Gewerbe gehöre der Neuzeit an und werde mit dem Fortschritt der geistigen Entwickelung der Gütererzeugung beständig verfeinert und vertieft. Im Altertum und im Mittelalter hörte man zwar von gewerblichem, aber nicht von einem ge setzlichen Schutze des geistigen Eigentums bei der gewerblichen Verwendung. Erst zu Ende des 18. und im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden mit der auf blühenden Massenerzeugung der Güter ähnliche Grundsätze wie in England, wo :im Jahre 1683 das älteste Patentgesetz entstand, auch von anderen Staaten fest gelegt. Gleichzeitig mit dem Streben nach einem verstärkten Schutz des geistigen Eigentums überhaupt gehen in neuester Zeit die Wünsche nach einem wirk sameren völkerrechtlichen Schutz der Erfindungen von Gebrauchs- und Ge schmacksmustern; demgegenüber bewegen sich die Wünsche der großen Masse der Verbraucher in teilweise entgegengesetztem Sinne. Es sei eine besonders schwierige Aufgabe der von dem Kongreß sachverständig unterstützten Landes- Vertragsgesetzgebung, zwischen diesen widerstreitenden Interessen einen Ausgleich zu finden, der die Früchte geistiger Arbeit in gerechter Weise schützt, aber doch deren Genuß der Allgemeinheit unter billigen Bedingungen ermöglicht. Die völkerrechtlichen Verträge, die bisher zum Schutze , des gewerblichen Eigentums abgeschlossen worden seien, liefern den erfreulichen Beweis, daß auf diesem neuen Gebiet sich allmählich ein allgemeines Rechtsbewußtsein bildet, welches in der landesstaatlichen Gesetzgebung seine Verwirklichung sucht. Entscheidungen im Handelsverkehr. Was ist bei Warenbestellungen unter „genau wie gehabt“ zu verstehen? Der Käufer hatte bei seinenrFabrikanten Ware .genau wie gehabt“ bestellt. Auf dem Transport wurde nun aber die Ware durch Wasser beschädigt, welches durch die Wände des Fahrzeugs, das als Transportmittel diente, eindrang, und nun ver langte der Käufer, indem er sich auf $ 480, Abs. 2 des Bürgerl. Gesetzbuches be rief, Schadenersatz „wegen Nichterfüllung“, denn der Käufer habe ihm nicht Ware .genau wie gehabt" geliefert — die früher erhaltene sei doch durch Wasser nicht beschädigt gewesen. Da der Verkäufer unter diesen Umständen Bezahlung nicht erhalten konnte, so klagte er und erzielte die Verurteilung des Gegners seinem Anträge gemäß. Dieser legte Revision ein, doch hat auch das Reichsgericht die Anschauung des Beklagten nicht gebilligt. Wenn der Käufer meint — so äußerte der höchste Gerichtshofs er habe „genau wie gehabt“ bestellt, der gelieferten Ware habe aber diese Eigenschaft gefehlt, denn der frühere Posten sei nicht mit dem Wasserschaden behaftet gewesen, so irrt er, denn er verkennt die Trag weite der Bestimmung des § 480, Abs. 2, insbesondere den Begriff der zuge sicherten Eigenschaft im Sinne der fraglichen Vorschrift. Die strengere Haftung des Verkäufers ist — abgesehen von dem Falle der Arglist — vorgesehen für den Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft im bewußten Gegensatz zu dem Falle einer Mangelhaftigkeit, bezüglich deren eine besondere Zusicherung sei es ausdrücklich, sei es stillschweigend, nicht vorliegt. Die im vorliegenden Falle vereinbarte Klausel .genau wie gehabt“ bezog sich zweifellos nur auf die Qualität der Ware als solche, insbesondere bezüglich des Stoffes und der Fabrikation, nicht aber darauf, daß sie in derselben Weise wie früher, unbeschädigt in den Besitz des Kunden gelangen sollte, wie dies bei den früheren Sendungen geschehen war. Die Auffassung des Käufers, er könne unter Um ständen der geschilderten Art Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, konnte also nicht als berechtigt erachtet werden. Rdl. Rumänischer Zolltarif. Der von der rumänischen Regierung dem Parlamente vorgelegte und inzwischen angenommene neue Zolltarif ist, wie an einzelnen Beispielen in der Presse bereits erörtert worden ist, darauf zugeschnitten, vor allem den Fabrikat export nach 'Rumänien im Interesse einiger weniger dort bestehenden Fabriken nach Möglichkeit lahmzulegen. Trotz des starken Widerstandes, den die rumänischen Konservativen im eigenen Interesse der Einführung so absurder Zoll sätze entgegensetzten, ist an dem durchgängig hochprotektionistischen Charakter des Tarifentwurfes nur verhältnismäßig wenig geändert worden. Eine ver gleichende Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Sätze, die vom deutschen Reichsamt des Innern herausgegeben ist, zeigt, daß von Zollerhöhungen beinahe wahllos alle nach Rumänien exportierenden Industrien betroffen werden. Da es in Rücksicht auf den Abschluß eines deutsch-rumänischen Handelsvertrages wünschenswert ist, daß sich die Interessenten möglichst rechtzeitig über die sie angehenden Zollsätze informieren, um darnach der Reichsregierung ihre Wünsche auf Herabsetzung spezieller Zollpositionen zur Berücksichtigung unterbreiten zu können, und da die Interessenten meist nicht in der Lage sind, sich die vom Reichsamt herausgegebene sehr umfangreiche vergleichende Gegenüberstellung der gesamten Zollsätze zugängig zu machen, so hat der Handelsvertrags verein (Berlin W. 9. Köthenerstraße 28/29)für die bedeutendsten am rumänischen Geschäft interessierten Industrien (u. a. auch Metall- und Maschinenindustrie) Sonderauszüge aus dieser vergleichenden Gegenüberstellung hersteilen lassen, die zum geringen Preise von 25 Pfg. pro Einzelexemplar an die Interessenten abgegeben werden. Wir verfehlen nicht, unsere Leser, soweit sie an dem Exportgeschäft nach Rumänien interessiert sind, auf diese Sonderabdrücke hinzuweisen. Wirtschaftliche Nachrichten. Elektrische Stahlherstellung. Die zur Erforschung der Verwendungsfähigkeit der Elektrizität für die Stahlerzeugung eingesetzte kanadische Kommission hat jetzt nach ihrer Studienreise durch Europa einen Bericht an die Regierung erstattet, worin sie sagt, die kanadischen Erze würden bei der Anwendung der Elektrizität so billig zu bearbeiten sein, daß Kanada mit allen Stahlwerken der Welt konkurrieren könnte. Hannover. Der Verwaltungsausschuß des hiesigen städtischen Elektrizitäts werkes hat eine ab 1. Oktober d. J. in Kraft tretende Ermäßigung des Strompreises für Beleuchtungszwecke von 6 Pf. auf 4 Pf. pro Hektowatt stunde, also um 33‘/ 3 0 /o beschlossen. Die Skala der Rabattsätze hat eine Aenderung erfahren, der Rabatt steigt von 2V, bis auf 25”/o und beginnt bei einem Verbrauch von 4000 Mk. Der Höchstsatz des Rabattes wird bei 30,000 Mk. Verbrauch erreicht. Absatzverhältnisse für Bergwerksmaschinen in Tunis. Der britische General konsul in Tunis weist in einem Berichte darauf hin, daß die Ausbeutung der dortigen Phosphat- und Erzlager an Umfang gewonnen hat und daß nach seiner Ansicht gute moderne Bergwerksmaschinen auf Absatz rechnen könnten. Der Konsul bemerkt weiter, daß der Vertrieb am besten durch einen tüchtigen Platz agenten oder noch besser durch einen sachkundigen Reisenden besorgt würde, während die Uebersendung von illustrierten Preislisten an Interessenten weniger zweckmäßig sei. Geschäftslage der elektrotechnischen Industrie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wie die Zeitschrift „American Manut'acturer and Iron World“ unterm 21. April d. Js. meldet, sind die Aufträge für elektrische Apparate in den Vereinigten Staaten von Amerika während der letzten sechs Monate um 5 bis 10 Prozent zurückgegangen. Die Fabriken arbeiten zwar in manchen Abteilungen mit Ueberstunden zur Erledigung alter Bestellungen, neue Ordres für elektrische Konstruktionen gehen indessen nicht in gleichem Maße ein wie im Vorjahr, und man rechnet nicht damit, daß das diesjährige Geschäft denselben Umfang an nehmen wird wie das letztjährige. Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabrikanten. Der Verein versendet soeben seinen Jahresbericht für das 6. Vereinsjahr vom 1. April 1903 bis 31. März 1904. Die Mitgliederzahl des Vereins ist auf 89 stehen geblieben, indem der Austritt einer Firma durch den Beitritt einer anderen Firma wett gemacht wurde. In einem Blick auf die Zukunft des Geschäftszweiges heißt es u. a.: „Zum Gedeihen der hochentwickelten Industriezweige, die wie der Werk zeugmaschinenbau auf die Ausfuhr angewiesen sind, ist allerdings eine zweck-
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