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104 XXI. Jahrgang. „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU. No. 10. 1903/1904. § 2. Die Beitreibung der Kosten der Prüfung erfolgt im Verwaltungs- Zwangsverfahren. § 3. Der Erlass der näheren Bestimmungen zur Ausführung dieses Ge setzes, insbesondere die Festsetzung einheitlicher Tarife zur Erhebung der Kosten bleibt den zuständigen Ministern Vorbehalten. In der Begründung des Entwurfs, der am 29 v. M. dem Abgeordnetenhause vorgelegt wurde, wird darauf verwiesen, daß in den bisherigen Verordnungen vorgeschrieben ist, daß die zur Fest stellung des polizeimäßigen Zustandes erforderlichen einmaligen oder wiederholten Untersuchungen durch besondere behördlich anerkannte Sachverständige auszuführen sind, und daß die Kosten dieser Unter suchungen dem Eigentümer zur Last fallen, weil ihm die Erhaltung des polizeimäßigen Zustandes der Anlage obliegt und somit die Leistung in seinem Interesse erfolgt. Das Oberverwaltungsgericht hat aber in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1900 (veröffentlicht in No. 37 des 21. Jahrganges des Preußischen Verwaltungsblattes, S. 422) eine polizeiliche Verfügung für unzulässig erklärt, die dem Besitzer einer elektrischen Anlage aufgab, die Anstalt auf ihre Betriebs- und Feuer sicherheit prüfen zu lassen, um den Nachweis des ordnungsmäßigen Zustandes zu erbringen. Der Polizeibehörde liege zur Begründung eines Einschreitens der Nachweis des entgegengesetzten Zustandes selbst ob. Die Verpflichtung eines Besitzers hierzu könne nur aus besonderen gesetzlichen Bestimmungen hergeleitet werden, wie dies für die Dampfkesseluntersuchungen der Fall sei. Nach einer neueren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1902 sind auch die Bestimmungen von Polizeiverord nungen, durch welche die Kosten für die Untersuchung gefährlicher Anlagen, im bezeichneten Falle der Kraftfahrzeuge, dem Besitzer auferlegt werden, aus denselben materiellen Gründen als rechtsun gültig zu erachten. Mangels einer diese Verpflichtungen begründenden gesetzlichen Vorschrift können die Besitzer derartiger Anlagen nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1897 (Entscheidungen Bd. 31 Seite 314 u. 318) auch im Wege polizeilichen Zwanges nicht zur Erstattung der durch die Untersuchung entstandenen Kosten an gehalten werden. Die Revisionskosten sind aber nicht als „Gebühren“ im Sinne des § 6 des Kommunalabgabensetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz - Samml. S. 152) anzusehen, weil nach § 6, Abs. 2 dieses Gesetzes die Erhebung von Verwaltungsgebühren nur unter der Voraussetzung zulässig ist, daß „solche schon zur Zeit der Einführung der Sportel- taxordnung vom 25. April 1825 (Gesetz-Samml. S. 129) in den Ge meinden bestanden haben“, und daß ausschließlich Privatinteressen in Frage kommen (v. Kamptz Annalen Bd. 21, S. 1001, M. Bl. f. d. i. V. 1898, S. 121). Die Aufwendungen zur periodischen Feststellung des Zustandes der oben genannten gefährlichen Anlagen stellen sich danach bei dem Fehlen besonderer gesetzlicher Bestimmungen als „Kosten des Dienstbetriebes der Polizeibehörde“ dar (Entscheidungen des Ober- verwaltungsgeriehts Bd. 31, S. 317.) Die gegenwärtige Rechtslage bietet also mit Ausnahme des § 3 des Gesetzes, den Betrieb der Dampfkessel betreffend, vom 3. Mai 1872 keine Möglichkeit, die Ueberwachung der in erster Linie, in den meisten Fällen sogar ausschließlich zum Nutzen der Eigentümer betriebenen gefährlichen Anlagen den Besitzern aufzuerlegen. Dieser Rechtszustand läßt sich auf die Dauer nicht aufrecht erhalten; es erscheint im hohen Grade unbillig, die Kostenpflicht den beteiligten Privatpersonen abzunehmen und den zur Aufbringung der Kosten der örtlichen Polizei Verwaltung Verpflichteten aufzubürden. Man wird vielmehr der durch die Entscheidungen des Oberver- waltungsgeriehts geschaffenen Rechtslage dadurch Rechnung tragen müssen, daß die bisher durch Polizeivorschrift geregelte Frage der Kostenpflicht der Untersuchungen gefährlicher Einrichtungen künftig durch gesetzliche Vorschrift begründet wird, soweit es nach Prüfung der Sachlage geboten erscheint, die zum Schutze der mit den ge fährlichen Anlagen in Berührung kommenden Personen erlassenen Prüfungsvorschriften zu erhalten. Bei Beratung des Entwurfs äußerte der Abgeordnete Kreitling Bedenken gegen die Hineinziehung von Betrieben, die „vielleicht jetzt noch nicht als gefährlich anerkannt sind, aber später als ge fährlich erkannt werden können. Er tadelte auch die falsche An schauung, daß die Elektrizität in ihrer gewerblichen Verwendung ge fährlicher sei als andere Betriebskräfte. Ein Regierungskommissar meinte, daß sich in der Kommission wohl eine befriedigende Lösung ergeben werde. Neben diesen Beratungen beschäftigten die Budgetkom mission des preußischen Abgeordnetenhauses die ^elektrischen Schnellbahnen. Die Debatte war deshalb be merkenswert, weil der Eisenbahnminister Budde seinen Stand punkt in dieser Frage präzisierte. Er erklärte nach den Parla- mentsberichtcn auf eine Anfrage des Abgeordneten Müller—Mei ningen, daß sich die elektrischen Schnellbahnen noch im Versuchs stadium befinden und berichtete sodann über die Versuche, die zu Gunsten der Standbahn gegenüber dem System der Hangbahn und der „Reiter“-Bahn au-gefallen seien und die Befürchtungen als gegen standslos gezeigt hätten, daß die Standbahn für größere Geschwin digkeiten nicht zu brauchen sein könne. Auf der Standbahn Berlin— Zossen habe s eh nach Verstärkung des Unterbaues und anderer technischer Ergänzungen eine Geschwindigkeit von 200 Kilometer die Stünde, allerdings nur für wenige Minuten, erzielen lassen. Freilich hätten sich dabei noch mancherlei Störungen ergeben. Ehe aus diesen Versuchen ein praktisches Ergebnis gezogen werden könnte, müßten sie noch ausgedehnt werden auf größere Bahnstrecken und verschiedene Witterungen. Die in einer angeblich offiziösen Korrespondenz gebrachte Mitteilung, der Staatsminister Budde habe weitere Versuche mit elektrischen Schnellbahnen abgelehnt, sei nicht zutreffend; selbstverständlich würde er gern auf weitere Versuche eingehen und erwarte von den an der Studiengesellschaft beteiligten Unternehmern weitere Vorschläge. Die Erfolge auf der Versuchs strecke Potsdamer Bahnhof - Groß-Lichterfelde-Ost, sowie der nach einem anderen System gebauten Versuchsstrecke von Niederschöne weide seien günstig. Die Beleuchtung der L chterfelder Strecke habe sieh bereits erheblich gebessert; die Unterbrechungen des elek trischen Lichtes bei Uebergängen der Bahnwagen über eine strom lose Strecke hätten sieh allerdings bisher noch nicht beseitigen lassen. Müller-Sagan bestätigte die letzten Ausführungen des Ministers und ersuchte um eine Denkschrift über die Erfahrungen mit den elektrischen Schnellbahnen. Minister Budde erklärte, diesem Wunsche nicht nachkommen zu können, da die Versuche noch nicht abgeschlossen seien und es auch nicht' angehe, dem Reichstage früher Mitteilung zu machen als dem preußischen Land tage, der die Kosten bewilligt habe, soweit sie von Staatswegen der Studiengesellschaft zugeführt seien und die Reichseisenbahnen mit dem elektrischen Schnellbetriebe doch nichts zu tun hätten. Müller- Sagan erwiderte, daß er im Falle der Ablehnung des Ministers sich au das Reiehseisenbahnamt halten werde, um die Denkschrift durch zusetzen. Minister Budde entgegnete, daß er sieh auch gebunden fühle, durch die Studiengesellsehaft, die beansprucht habe, daß das Ergebnis der Versuche einstweilen Geheimnis der Unternehmer bleiben solle. Uebrigens sei das Reichseisenbahnamt wohl in der Lage, dem Wunsche des Vorredners zu entsprechen, da sein Präsident Vor sitzender der Studiengesellsehaft sei. Auch der preussische Handelsminister M ö 1 le r hat sich in einer Rede, anläßlich des Stiftungsfestes des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleisses mit demselben Gegenstände befaßt und meinte, der interessante Versuch, mehr als 200 km. mit der elektrischen |Loko- motive in der Stunde zurückzulegen, müsse über kurz oder lang seine Nachwirkung in der Praxis haben. Vielleicht knüpfe sich daran eine neue Periode des Eisenbahnbaues. Amerika habe in den letzten drei Jahren fast in jedem Jahre ein Viertel der Länge des preußischen Eisenbahnnetzes gebaut. Doeh schon scheine es, daß Amerika der finanzielle Atem ausgehe; dies bewiesen die gefüllten Zwischendecke, die zahlreiche Arbeiter aus der transatlantischen Republik wieder in ihre alte Heimat brächten. Liebetanz. Ein direkt zeigendes Ohmmeter. Von Dr. Hilmar Sack, Berlin. Bei einer großen Anzahl von Widerstandsmessungen, deren Ausführung in der elektrotechnischen Praxis vonnöten, kommt es weniger auf große Genauigkeit an, als darauf, daß die betreffenden Messungen von gänzlich ungesehulten Kräften, z. B. von jedem Fabrikarbeiter oder jeder Arbeiterin, äußerst schnell und mit einer gewissen Zuverlässigkeit gemacht werden können. Als solche Messungen sind zu nennen: die Abgleichung der Fäden für die Glühlampen, die Messung der Drahtspulen für Mikrophone und Tele phone, für elektrische Meßinstrumente u. a. m. In diesen Fällen und einer Menge anderer genügt es, den gesuchten Widerstand auf etwa 1 pCt. genau zu erhalten und imstande zu sein, eine größere Anzahl Widerstände, meist von derselben Größenordnung, schnell hinter einander messen zu können. Bei allen derartigen Arbeiten wird man gern auf die Benutzung einer Wh eats ton eschen Brüekenschaltung verzichten, obgleich deren heutzutage die Elektrotechnik eine ganze Reihe besitzt, die sieh dureh praktische Konstruktion, durch bequeme und schnelle Handhabung auszeichnen, und einer Einrichtung den Vorzug geben, die eine direkte Ablesung des gesuchten Widerstandes gestattet, ohne daß irgend welche andere Manipulation als das Ansehließen jenes an die Meßeinrichtung erforderlich ist. Im Hinbliek hierauf hat die Siemens & Halske, A.-G. einen Apparat konstruiert, der den vorstehend erwähnten That- sachen in weitgehendstem Maße Rechnung trägt. Er besteht in der Hauptsache aus einem mit einigen Abänderungen versehenen Dreh- spulen-Milliamperemeter, das mit einigen Akkumulatoren und dem unbekannten Widerstande, dessen Wert man ermitteln will, in Serie geschaltet wird, wie Fig. 1 zeigt. Für einen derartigen Stromkreis gilt bekanntlich die Beziehung: • E 1 _ X + Wj + w a ’ wenn wir mit E die Spannung der Stromquelle, mit w a deren