60 PATENTLISTE DER ELEKTROTECHNISCHEN RUNDSCHAU“. No. 8 Erteilte Patente. No. 134731 vom 25. August 1901. Heinrich Traut und Kieser & Pfeufer in München. — Beleuchtungsapparat für photographische Zwecke. Zwei neben einander stehende Kohlen können gleichzeitig den anderen beiden durch Handnachstellung genähert oder von ihnen entfernt und durch einen Umschalter nach Belieben in Parallel- oder Hintereinander schaltung gebracht werden. Dabei sind zwei neben einander befindliche oder alle Kohlenstifte federnd so gefaßt, daß sie sich in der Längsrichtung in ihren Haltern ver schieben können. Auf diese Weise wird ein nicht flackerndes Licht beliebiger Hellig keit von nach Erfordernis längerer oder kürzerer Brenndauer erhalten, ohne nach stellen zu müssen. Auch läßt sieh beim Zünden die Berührung beider Kohlenpaare bequem herbeiführen. No. 134815 vom 5. November 1901. August Schwarz in Frankfurt a. M.- Sachsenhausen. — Regelungsvorriehtung für Bogenlampen. Bei Bogenlampen mit mehreren hinter einander geschalteten Kohlenpaaren, welche in unbeschränkter Zahl und verschiedener Länge vorhanden sein können, wird ein Einschalten der Bogenlampen dadurch er reicht, daß zwischen die die Kohlenhalter tragenden Schnüre, Ketten o. dgl. und die mit dem Regelwerk verbundene gemeinsame Welle je eine Reibungskupplung geschaltet ist, welche sich bei richtiger Einstellung eines Kohlenpaares selbstthätig auslöst, so daß das betreffende Kohlenpaar von dem Regelwerk nicht weiter beeinflußt wird. No. 128602 vom 29. September 1900. Aktiebolaget Telefon fabriken in Stockholm. — Schaltungsanordnung für Fernsprechämter, um einem augenblick lich mit Verbindungsaufträgen überhäuf ten Beamten zu ermöglichen, sich von einem zur Zeit unbeschäftigten Beamten helfen zu lassen. Jeder Arbeitsplatz ist mit Lampen oder Schauzeichen versehen, welche in der Weise freie und beschäftigte Beamten anzeigen, daß, wenn ein Beamter einen seiner Sprech- und Ruftaster verwendet, durch denselben ein Stromschluß hergestellt wird, wodurch die betreffenden Lampen oder Schauzeichen auf den übrigen Arbeitsplätzen in Thätigkeit gesetzt werden, und der Beamte als beschäftigt angegeben wird. Ferner befinden sich auf jedem Arbeitsplätze neben den Lampen oder Schauzeichen noch Hülfsstöpsel, die mit Hülfsklinken in den übrigen Arbeitsplätzen mittelst metallischer Leitungen verbunden sind, und welche nur dann zur Aus hülfe zu verwenden sind, wenn die neben einem Hülfsstöpsel befindliche oben erwähnte Lampe o. dgl. durch ihr Niehtbrennen einen freien Beamten anzeigt, während die ge nannten Hülfsklinken je mit einer Lampe oder Schauzeichen versehen sind, die in Thätigkeit treten, sobald beim Aufheben des entsprechenden Hülfsstöpsels ein Kontakt für den Lampen Stromkreis geschlossen wird. Infolgedessen kann ein hülfsbedürftiger Be amter lediglich durch das Einstecken eines Hülfsstöpsels in die Abfrageklinke eines an rufenden Teilnehmers denselben mit einem gerade unbeschädigten verbinden, der nun von der durch die Lampe oder das Schau zeichen angegebenen Hülfsklinke aus die Verbindung zweier Teilnehmer in der üb lichen Weise vermittelt. No. 128856 vom 13. Juli 1900. L. S. Langville in New-York. — Thermo- säule mit Kühlrohrleitung. Die Thermosäule gehört zu denen, welche im Innern an den kalten Lötstellen eine metallene Kühlrohrleitung besitzen. Nach der Erfindung wird letztere aus einzelnen mittelst einer Isolirschicht auf einander ge dichteten Theilstücken zusammengesetzt. Die Dichtungsstelle befindet sich immer in dem betreffenden Theilelement und zwar so, daß von den beiden zusammengeschichteten Rohr stücken das eine mit der einen Elektrode des zugehörigen Elementes das andere mit der ungleichnamigen Elektrode des benach barten Elementes in leitender Berührung steht. Die Kühlrohrleitung dient also im vorliegenden Falle als stromleitende Ver= bindung zwischen den Einzelelementen der Säule und bildet an ihrem Ende die Pole der Säule.