Aufgabe Nr. 11. Welcher Zugkraft am Zopfende darf eine hölzerne Stange von 8 m freier Länge und 15 cm Zopfstärke behufs Sicherung ausreichender Haltbarkeit nur ausgesetzt werden? 7i cl s k _ 0,09 82 cl s k 32 l ~ l~ k bezeichnet hier den Sicherheitsmodul. Derselbe ist 1 für Telegraphengestänge = r f - K — 73 zu nehmen; daher: 0,0982 . 21,4 3 . 73 800 — 87,8 kg. Aufgabe Nr. 12 Auf eine hölzerne Endstange von 6 in freier Länge üben zwei Leitungen aus Eisendraht einseitigen Zug aus. Die obere Leitung, 4 mm stark, ist 5 cm unter der oberen Kante der dachförmigen Abschrägung des Zopfendes, die untere, 5 mm stark, 24 cm tiefer, als die obere Leitung angebracht. Wie gross muss der Durchmesser der Stange am Fusspunkte sein, damit dieselbe der zulässig stärksten Spannung der Leitungs drähte ausreichenden Widerstand leiste? Bezeichnet s die unter der Bedingung vierfacher Sicherheit höchstzulässige Spannung der oberen, 4 mm starken und die unter derselben Bedingung höchstzulässige Spannung der unteren, 5 mm starken Leitung, so ist: 40 d 2 n s 16 Diese beiden Kräfte lassen sich durch eine einzige Kraft, die sogenannte Mittelkraft S ersetzt denken: S = s + s, = 322 kg. Da sich der Angriffspunkt der Kraft s 5 cm unter der oberen Kante der dachförmigen Abschrägung des Zopfendes befinden soll, so ist der Abstand a dieser Kraft vom Fuss punkte der Stange 600 — 5 = 595 cm und der Abstand a t der Kraft % von demselben Punkte 600 — 5 — 24 = 571 cm.