B. Haustelegraphen-Anlagen I. Allgemeines. Haustelegraphen-Anlagen haben im Allgemeinen den Zweck, an einem von der Rufstelle entfernten Punkte eines Hauses oder Gebäude-Complexes auf elektrischem Wege ein Signal zu erzeugen. Die Signalgebung kann in beabsichtigter Weise (durch Drücken eines Knopfes, Ziehen an einem Griffe etc.) oder in unbeabsichtigter, gelegentlicher oder selbstthätiger Weise (durch Oeffnen einer Thür, eines Fensters, durch Be treten einer Treppenstufe, durch die Schwankungen des Fuss- bodens etc.) hervorgerufen werden. In Bezug auf die Art der Signalgebung bestehen mancherlei Verschiedenheiten: all gemein angewendet werden Glocken mit anhaltendem Läuten (Rasselwecker), mit einfachem Schlag (Einschläger), mit lang samem Schlag (Langsamschläger), Glocken mit sichtbarem Signal (Markir- und Signalscheiben), Tableaux, Klappenschränke etc. Das Signal kann einfach dazu dienen, eine Person (Bedienung) herbeizurufen, oder je nach Verabredung, zu einer bestimmten Thätigkeit, z. B. zur Einschaltung des Telephons (siehe unter C.) zu veranlassen; unerlaubtes Betreten bestimmter Räume (Ein bruch etc.), das Oeffnen verschlossener Behältnisse (Geldschrank etc.) selbstthätig nach einem entfernten Orte zu melden; in Fabriken, Krankenhäusern, Gefängnissen etc., Feuer und sonstige Gefahren und Unfälle zu melden und auf diese Weise schleunigst Hilfe herbeizuholen. II. Apparate. Zum Betriebe eines Haustelegraphen sind, abgesehen von der Batterie und der Leitung, erforderlich: Contactvorrichtungen zum Schliessen oder Oeffnen des Stromkreises, Signalapparate mit hörbaren Zeichen (Klingeln) und solche mit sichtbaren Zeichen (Tableaux).