Volltext Seite (XML)
52 I. Allgemeines. B. Hanstelegraphen-Anlagen. I. Allgemeines. Haustelegraphen-Anlagen haben im Allgemeinen den Zweck, an einem von der Rufstelle entfernten Punkte eines Hauses oder Gebäude-Comp]exes auf elektrischem Wege ein Signal zu er zeugen. Die Signalgebung kann in beabsichtigter Weise (durch Drücken eines Knopfes, Ziehen an einem Griffe etc.) oder in unbeabsichtigter, gelegentlicher oder selbsttätiger Weise (durch Oeffnen einer Thür, eines Fensters, durch Be treten einer Treppenstufe, durch die Schwankungen des Fuss- bodens etc.) hervorgerufen werden. In Bezug auf die Art der Signalgebung bestehen mancherlei Verschiedenheiten. Allgemein angewendet werden Glocken mit anhaltendem Läuten (Rassel wecker), mit einfachem Schlag (Einschläger), mit langsamem Schlag (Langsam Schläger), Glocken mit sichtbarem Signal (Markir- und Signalscheiben), Tableaux, Klappenschränke etc. Das Signal kann dazu dienen, eine Person (Bedienung) herbei zurufen oder, je nach Verabredung, zu einer bestimmten Thätig- keit, z. B. zur Einschaltung des Telephons (siehe unter ><X), zu veranlassen, unerlaubtes Betreten bestimmter Räume (Ein bruch etc.) oder das Oeffnen verschlossener Behältnisse (Geld schränke etc.) selbstthätig nach einem entfernten Orte zu melden, in Fabriken, Krankenhäusern, Gefängnissen etc. Feuer sowie sonstige Gefahren und Unfälle anzuzeigen, um auf diese Weise schleunigst Hilfe herbeizuholen. II. Apparate. Zum Betriebe eines Haustelegraphen sind, ausser der Batterie und der Leitung, erforderlich: Contactvorrichtungen zum Schliessen oder Oeffnen des Stromkreises, Signalapparate mit hörbaren Zeichen (Klingeln) und solche mit sichtbaren Zeichen (Tableaux).