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ard Wapplcr ler hier l S. g hier I T. >crt Lein in i hier. 19) Wildenthal i in Wilden tier mit der i Härtel hier Der Restau- nna Marie, Wilhelmine Maschinen- . M. 19 T. in Blauen- ! Ver ledigen edrich Paul, st Neef hier hinenstickerL l M. 13 T. : Friederike Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement seMK -es Amtsgerichts Eibenstock WWL sertionspreis: die kleinsp. teu, sowie bei allen Reichs- Z-u. w PI und dessen Umgebung. .z° «o. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. Sonnabend, den 23. Mai -ibtzr^. großem, men und end s.w. eiten der Ar groß i. S-, rer. ter fri- itwurst ergebens »IS. Uhr bei iäsr. rechung. iulsin lönitr nnru- 5 »eidung, Stntt- lschaft tret sei. nächste aupt- 00 re. 10,50 »«ich. ttgart. Wt gerap- gen ra ch ohne ne Bc- Brie- beizu- mssatt Vaden. «'N Zock, initvd. In», 0. NLafvr. Extra- i Kraft Staats- Verordnung, die Revision der Wahllisten siir die Landtagswahlen bcttcsicnd. Mit Rücksicht auf die im Lause dieses Jahre« vorzunehmenden Ergänzungs wahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung werden alle nach 8 23 des Wahlgesetzes vom 3. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni dieses Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und sofort am Anfänge genannten Monats die in 8 II der Ausfübrungsverordnung zu dem erwähnten Wahlgesetze, vom 4. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Hierbei wird zu Vermeidung irriger Auffassungen, welche bei früheren Wahlen zu Tage getreten sind, noch darauf aufmerksam gemacht, daß zu Begründung der Stimmberechtigung für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung nach 8 18 Absatz l sub k des obenerwähnten Wahlgesetzes die Abentrichtung eine« Betrages von mindestens 3 M. an Grundsteuer oder an Einkommensteuer, oder an beiden zusammen, erforderlich ist, der Betrag von 3 M. aber schon ge nügt und nicht überschritten zu sein braucht. Dresden, am 14. Mai 1891. Ministerium des Innern. v. Metzfch. Paulig. Auf Antrag der Erben > rivsierlire» verw geb. Unger hier, sollen die zu deren Nachlasse gehörigen Grundstücke, nämlich 1) das Hausgrundslück Fol. 163 deS Grundbuchs Nr. 174 des Brand- catasters für Eibenstock, 2) das Feldgrundstück Fol. 436 des hiesigen Grundbuchs am 29. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Amtsstelle öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen können vor dem Termine hier eingcsehen werden. Außerdem sollen auf Antrag der Erben die zum Nachlasse gehörigen Möbel, Hausgeräthe, Landwirthschaftsgeräthe, ferner ein Vorrath an Kartoffeln, Brenn holz und Haserstroh, endlich die Kleidungsstücke und Wäsche am 30. Mai 1891, Vormittags 0 Uhr im Nachlaßhause versteigert werden. Eibenstock, am 16. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. H. Bekanntmachung. In Gemäßheit von 8 12 Absatz 4 der Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 zum Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Die öffentlichen Impfungen finden in diesem Jahre wie folgt statt: I Zur Erft-Impfung sind Montag, den 25. Mai und Dienstag, den 26. Mai im Saale zum „Feldschlötzchen" hier von Nachmittags 3 bis 5 Uhr alle diejenigen Kinder vorzustellen, a. welche im Jahre 1890 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben, d. welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Hierzu wird noch bemerkt, daß am Montag, den 25 Mai die Kinder von ä bis am Dienstag, den 26. Mai aber die Kinder von 0 bis 2 de« Anfangsbuchstaben« vom Familiennamen vorgestellt werden müssen. Dienstag, den 2. Juni von Nachmittags 2 bis 4 Uhr sind alle zur Erst-Jmpfung gekommenen Kinder im Saale de« „Feldschlötzcheu" hier und zwar in derselben Reihenfolge wie in dem Impftermine zur Nachschau vorzustellen. II. Zur Wieder-Jmpsung sind Sonnabend, den 30. Mai im Saale zum „Ftldschlötzchen" hier Nachmittags von 3 bis 5 Uhr alle diejenigen Kinder vorzustellen, u. welche im Jahre 1879 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugniß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern über standen haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren er folglos wiedergeimpft worden sind. Acht Tage später und zwar Sonnabend, den 6. Juni, Nachmittags von 3 Uhr ab sind alle zur Wiederimpfung gekommenen Kinder im Saale zum „Ftldschlötzchen" hier zur Nachschau vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn Ist'. mell. Schlamm vorge nommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Alle Eltern, Pflegceltern und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 >4 Abs. 2 des ReichSimpfgesctzcs an gedrohten Strafen hierdurch aufgcfordert, in den anberaumten Impfterminen mit ihren unter l u und i> bezeichneten Kindern oder Pflegebefohlenen zur Im pfung derselben zu erscheinen und die geimpfte» Kinder zur Nachschau zu bringen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre impfpflichtigen Kinder oder Pflegebefohlenen bei der Erst- oder Wiederimpfung, wie ihnen freigestellt ist, durch Privatärzte impfen lasse», sind verpflichtet, bis Ende September lau fenden Jahres mitlelst der vorgeschricbenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus einem gesetzlichen Grunde zu unterbleiben hat. Diese Bescheinigungen sind in der Rathsexpedition vorzuzeigen. Diejenigen, welche die Führung dieses 'Nachweise« unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Eibenstock, den 5. Mai l89I. Der Stadtrath. »r. Körner. Wsä>. Bckann 1 machnii g. Der unterzeichnete Stadtrath beabsichtigt, sofort oder am I. Juni eine im Hochparterre des hiesigen Krankenhauses gelegene freundliche Wohnung, bestehend aus geräumiger Wohnstube, Schlafkammer und Holz raum, an ruhige, ordentliche Leute zu vermiethen. Miethzins nach Uebereinkunft. Wegen Besichtigung der Wohnung wolle man sich an den Krankenhausverwalter, Herrn Reibetanz, wenden. Miethgesuchc sind unter Angabe des Micrhzinses bis zum 3V. Mai 1891 in unserer Raihsregistratur mündlich oder schriftlich einzureichen. Eibenstock, am 8. Mai 1891. Der Stadtrath. »i-, Körner. Wsch. Dienstag, den 26. Mai 18»1, Nachmittags 2 Uhr sollen im hiesigen Amtsgerichtsgebäude 1 Sopha, 1 Glasschrank, 1 Stand- nhr, 1 Schreibsekretär, 1 grotzer Spiegel mit goldbroncenem Rahmen und 2 Taschenuhren gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 19. Mai 1891. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Liebmann Auktion. Montag, 24. Mai 1891, Vormittags von 10 Mr aö sollen die zum Nachlaß OI>i-l8tI»i> «S<»t1II«l» Fkvki>ei-1» gehörigen Gegen stände, al«: Möbels, Kleider, Wäsche, Velten, eine Ziege, ein Stamm Hühner, eine Partie Ken und Krümmt, Kartoffel«, Diingervorrätke rc. im Hanse Nr. 384 des Brandcatasters ^ür Schönheide (Schwarzwinkel) meist bietend versteigert werden. Der Ortsrichter zn Schönheide. Hagesgeschichte. — Deutschland. Eine interessante Aeußer- ung MoltkeS über die Verabschiedung des Fürsten Bismarck wird jetzt durch deutsch-amerikanische Zeitungen bekannt. Als der Maler Lenbach im vor igen Jahre an einem Moltkebilve malte, wurde er von dem Korrespondenten des „Westen" in Chicago interviewt. In dem Gespräch über den großen Feldherrn fragte der Amerikaner u. A.: „Wie renkt denn Moltke darüber, daß Bismarck verabschiedet wurde?" Lenbach antwortete: „Den alten Moltke wird das, was passirt ist, sehr wenig gewundert haben. Er sagte mir schon vor 5 oder 6 Jahren: „Ich be greife nicht, warum Bismarck noch immer nicht geht. Er hat doch die höchste Stufe des menschlichen Da seins erreicht. Er kann zu seinem Lorbeer kein Blatt mehr hinzufügen. Ein einziger unglücklicher Krieg kann ihm seinen ganzen Ruhm rauben." Len bach, der den Fürsten Bismarck bekanntlich abgöttisch verehrt, fügte noch hinzu, daß er über diese Acußer- ung MoltkeS sehr verstimmt gewesen sei. — Zu den BertragSverhandlungen mit