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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Wrk des Amtsgerichts Weich» ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. S3. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 38. Jasr««»,. Dienstag, den 5. Mai L8SL. Grlatz, das diesjährige Aushebungsgeschäft in den Aushebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Nach dem Geschäftsplane der Königlichen Ober-Ersatz-Commission im Be zirke der 3. Infanterie-Brigade Nr. 47 findet die diesjährige Aushebung i) im Auskeöungsöezirke Schneeberg am 18., 19. und 20. Juni 1891 im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg, 2) im Ausheöungsöezirke Schwarzenberg am 22., 23. und 24. Juni 1891 im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, jedesmal von früh 8 Nhr an statt. Den zu dem Aushebungsgeschäfte heranzuziehendcn Militärpflichtiges geht noch besondere Vorladung durch die Ortsbehörden zu. Diejenigen, zu deren Gunsten bei dem letzten Musterungsgeschäfte reclamirt worden ist, deren Reclamationen jedoch abgewiesen worden sind, sowie Diejenigen, zu deren Gunsten nachträglich reclamirt worden ist, haben sich am Aushebungs tage im Aushebungslocale persönlich einzufinden. » Ueberdies ist jeder in den Grundlisten des AushebungSbezirkcs geführte Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungstermine zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzubringen. Schwarzenberg, am 28. April 1891. Der Civilvorsitzcnde der Ersatz-Commission in den Aus- ' hebungsdczirken Schneeberg und Schwarzenberg. Frhr. v. Wirsing. St. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt 1887 Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat März c. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den resp. Ouartierwirthen im Monat April e. an Militärpferde zur Verab reichung gelangende Marsch-Fourage beträgt: 8 M. 40 Pf. für 50 Ko. Hafer, 4 „ 20 „ ,, 50 ,, Heu und 4 „ 20 „ „ 50 „ Stroh. Schwarzenberg, am 2. Mai 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Ocsscntlichc Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Mittwoch, den 13. Mai 1891, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaalc der unterzeichneten Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 2. Mai 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Kr. Bekanntmachung. Nach 8 138 der ReicbSgewerbe-Ordnung ist jeder Arbeitgeber, welcher beabsichtigt, jugendliche Arbeiter ZN beschäftigen, verpflichtet, dies der Ortspolizeibehörde vor dem Beginn der Beschäftigung schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die Fabrik, die Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen, sowie die Art der Beschäftigung anzugebcn. Eine Aenderung hierin darf nicht erfolgen, bevor eine entsprechende, weitere Anzeige der Behörde gemacht ist. Da wir des Oefteren die Wahrnehmung gemacht haben, daß diese, sowie die übrigen gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Ar beiter, welche zuletzt in Nr. 52 dieses Blattes vom Jahre 1887 abgedruckt worden sind, nicht allenthalben beobachtet werden, so bringen wir dieselben hierdurch erneut mit dem Bemerken in Erinnerung, daß es der Einreichung vierteljährlicher Verzeichnisse der jugendlichen Arbeiter nicht bedarf, und daß Zuwiderhandlungen gegen die mehrgedachten Vorschriften nach 88 146, 149 und 150 der Gewerbe- Ordnung strafrechtlich zu ahnden sind. « Eibenstock, am 29. April 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Wsch. Erledigt hat sich die auf den 5. Mai 1891 anberaumte Versteigerung rücksichtlich der Spieltische. Eibenstock, am 4. Mai 1891. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Liebmann. Das Börsenspiel in Nahrungsmitteln. Leider gehen wiederum allerlei Nachrichten durch die Presse, welche eine erhebliche Preissteigerung für Korn und Kartoffeln, also die Haupt nahrungsmittel, betreffen, und leider ist diese Preis steigerung durch Vertheuerung des Brodes auch tharsächlich eingetreten. Man sagt, der außerordent lich lange und strenge Winter habe die in Mieten (Gruben) aufgespeicherten Kartoffeln meistens ver nichtet und die Vorräthe sollen ungewöhnlich knappe sein. Diese Hiobspost hat natürlich die Forderung wegen Aufhebung bezw. Herabsetzung der Zölle auf Nahrungsmittel verstärkt; von anderer Seite wird aber darauf hingewiesen, daß preisbestimmend nicht der Zoll, sondern die Börsenspekulation in den betreffenden Artikeln wirkt. So liegt jetzt dem Reichstage eine mit 24,000 Unterschriften versehene Petition wegen gesetzlicher Einschränkung des Börsenspiels in Nahrungsmitteln vor und es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Gesetz gebung dieser Angelegenheit näher treten wird. Man führt gegen das Börsenspiel in Maaren an, daß es zu ungewohnten Preisschwankungen der betreffenden Artikel und zur PreiSvertheuerung führe, deren Kosten die Konsumenten zu Gunsten der Spe kulanten zu tragen hätten. Die moderne Waaren- börse solle zwar der große Waarcnmarkt sein, wo Erzeuger und Verbraucher zusammenkämen, um zu kaufen und zu verkaufen, wo Angebot und Nachfrage für große Gebiete klar hervorträten und die Preise regelten; aber dieses legitime Geschäft sei längst in den Hintergrund gedrängt worden: In den achtziger Jahren wurden etwa 100,000 Tonnen Getreide jährlich an die Berliner Börse gebracht und dort verkauft. Nach den amtlichen Feststellungen sind daselbst indessen jährlich Geschäfte von über zwei Millionen Tonnen abgeschlossen worden. ES wurden demnach 1,900,000 Tonnen Getreide verkauft und gekauft, welche gar nicht vorhanden waren, oder es wurden jene 100,000 Tonnen etwa zwanzigmal ge kauft und wieder verkauft. Aehnlich liegt die Sache bei zahlreichen anderen Massenerzeugnissen des Verbrauchs, bei Kaffee, Zucker, Eisen, Kupfer usw. Seit einigen Jahren hat ins besondere das Spiel in Kaffee überhand genommen. Im Jahre 1888 wurden an den europäischen Waaren- börsen gegen 65 Millionen Ballen Kaffee umgesctzt, mährend Brasiliens Ernte nur 6 Millionen Ballen betragen hatte. Im Jahre 1889 brachte Brasilien seine größte je dagewesene Ernte von 7 Millionen Ballen ein, und gerade in dieser Zeit gelang e» einem Ringe von Spekulanten, die Preise auf einer künst lichen Höhe zu halten, so daß nach einer Berechnung der Münchener Handels- und Gewerbekammer die Kaffeeverbraucher infolge des Eingreifens jener Spe kulanten etwa 300 Millionen Mark mehr für ihren Kaffee zu bezahlen hatten. Damals haben sich die meisten deutschen Handelskammern gegen dieses Spiel ausgesprochen und gesagt, eS unterscheide sich in nichts von den gesetzlich verbotenen Glücksspielen, wirke entsittlichend, bringe ungesunde Verhältnisse in das reelle Waarengeschäft und überliefere dasselbe dem Machtkampf zwischen Hausse und Baisse. Ins besondere bedauerte die Handelskammer von Frank furt a. M., daß „gegen dieses frevelhafte Ausbeuten des Schwächeren durch den Stärkeren" noch kein Gesetz gefunden sei. Ein Beispiel der letzten Tage zeigt, wie nöthig es wäre, daß die Auswüchse im Spekulationsgeschäft an der Börse von denen beschnitten werden, die zu nächst dazu berufen sind. Da giebt e« an der Ge treidebörse eine Clique (Ring), die darauf auSgeht, den Preis des Getreides an den Börsenmärkten in Deutschland so hoch als möglich zu treiben. Dem „Forst. Wochenbl." wird folgender Fall als genau den Thatsachen entsprechend mitgetheilt: Ein Erz-Spekulant, der seinen Wohnsitz in einem Vorort bei Berlin hat, läßt für seine Rechnung große Mengen von Getreide aus überseeischen Häfen verfrachten. Gleichzeitig „kauft" er an der Börse auf Zeit, als ob er ein „Differenzgeschäft" machen wolle. Die Spekulanten „verkaufen" ihm auch, denn er „zahlt" einen guten Preis, d. h. er verpflichtet sich, sagen wir: zum 30. März, 20,000 Tonnen ü 175 Mark zu übernehmen. Die Spekulanten wissen, daß große Mengen Roggen auf hoher See schwimmen und gegen Ende März auf den Markt geworfen, also den Preis drücken werden. Jeder ver kauft also auf dem Papier im Voraus gerne für den hohen Preis von 175; jeder denkt natürlich, der Preis werde höchsten« 162 bis 164 stehen, bis der 30. März herankommt und dann müsse der erwähnte Erz-Spekulant die „Differenz" bezahlen. ES handelte sich um eine „Differenz" von 20,000x12 Mk., an dem „Geschäft" von 240,000 Mk. hätte jeder gern etwas verdient. Der Erz-Spekulant war aber schlau genug, die Leute nickt erfahren zu lassen, daß er schon die Hand auf allen in Schiffen schwimmenden Roggen gelegt hatte. Der 30. März kommt heran, der Preis ist thatsächlich ungefähr derselbe, wie zuvor, sagen wir I741„- Die Differenz von 20,000xV, Mark — 10,000 Mark zu bezahlen, wäre also nicht bedenklich für den Erz-Spekulanten und kein besonderes „Ge schäft" für die anderen gewesen. Aber am 29. März sagt der Erz-Spekulant: er habe kein Differenzgeschäft machen, sondern wirkliche Maare kamen wollen, man müsse ihm Morgen die ganze Maare liefern. Pardautz! Nun liegen die anderen auf dem Rücken. Woher Maare nehmen? Die in den Häfen auSgeladenen Vorräthe sind nicht feil! Und somit müssen rie Verkäufer vom Käufer erst die Maare kaufen, um sie ihm liefern zu können. Und jetzt macht natürlich er den Preis, d. h. er