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Deutsche Industrie-Zeitung
- Bandzählung
- 30.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A124
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id393590488-188900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393590488-18890000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393590488-18890000
- Sammlungen
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Bemerkung
- Unvollständig: Heft "Nr. 25. 19. Juni 1889" fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Industrie-Zeitung
-
Band
Band 30.1889
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Alphabetisches Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nr. 1. 2. Januar 1889 1
- Ausgabe Nr. 2. 9. Januar 1889 11
- Ausgabe Nr. 3. 16. Januar 1889 21
- Ausgabe Nr. 4. 23. Januar 1889 31
- Ausgabe Nr. 5. 30. Januar 1889 41
- Ausgabe Nr. 6. 6. Februar 1889 51
- Ausgabe Nr. 7. 13. Februar 1889 61
- Ausgabe Nr. 8. 20. Februar 1889 71
- Ausgabe Nr. 9. 27. Februar 1889 81
- Ausgabe Nr. 10. 6. März 1889 91
- Ausgabe Nr. 11. 13. März 1889 101
- Ausgabe Nr. 12. 20. März 1889 111
- Ausgabe Nr. 13. 27. März 1889 121
- Ausgabe Nr. 14. 3. April 1889 131
- Ausgabe Nr. 15. 10. April 1889 141
- Ausgabe Nr. 16. 17. April 1889 151
- Ausgabe Nr. 17. 24. April 1889 161
- Ausgabe Nr. 18. 1. Mai 1889 171
- Ausgabe Nr. 19. 8. Mai 1889 181
- Ausgabe Nr. 20. 15. Mai 1889 191
- Ausgabe Nr. 21. 22. Mai 1889 201
- Ausgabe Nr. 22. 29. Mai 1889 211
- Ausgabe Nr. 23. 5. Juni 1889 221
- Ausgabe Nr. 24. 12. Juni 1889 231
- Ausgabe Nr. 26. 26. Juni 1889 251
- Ausgabe Nr. 27. 3. Juli 1889 261
- Ausgabe Nr. 28. 10. Juli 1889 271
- Ausgabe Nr. 29. 17. Juli 1889 281
- Ausgabe Nr. 30. 24. Juli 1889 291
- Ausgabe Nr. 31. 31. Juli 1889 301
- Ausgabe Nr. 32. 7. August 1889 311
- Ausgabe Nr. 33. 14. August 1889 321
- Ausgabe Nr. 34. 21. August 1889 331
- Ausgabe Nr. 35. 28. August 1889 341
- Ausgabe Nr. 36. 4. September 1889 351
- Ausgabe Nr. 37. 11. September 1889 361
- Ausgabe Nr. 38. 18. September 1889 371
- Ausgabe Nr. 39. 25. September 1889 381
- Ausgabe Nr. 40. 2. Oktober 1889 391
- Ausgabe Nr. 41. 9. Oktober 1889 401
- Ausgabe Nr. 42. 16. Oktober 1889 411
- Ausgabe Nr. 43. 23. Oktober 1889 421
- Ausgabe Nr. 44. 30. Oktober 1889 431
- Ausgabe Nr. 45. 6. November 1889 441
- Ausgabe Nr. 46. 13. November 1889 451
- Ausgabe Nr. 47. 20. November 1889 461
- Ausgabe Nr. 48. 27. November 1889 471
- Ausgabe Nr. 49. 4. Dezember 1889 481
- Ausgabe Nr. 50. 11. Dezember 1889 491
- Ausgabe Nr. 51. 18. Dezember 1889 501
- Ausgabe Nr. 52. 25. Dezember 1889 511
-
Band
Band 30.1889
-
- Titel
- Deutsche Industrie-Zeitung
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Nr. 16. CliemnM den 17. April 1889 Deutsche Industrie -Jeitnng. Vxglin der Dnndels- »iid Vriurrtirsiaiiimeril pl Elmiinch, Dresden, Pinnen nnd Man. ?!0. Jahrgang. Erscheinen: In Wochenhesten, jeden Mittwoch. — Preis des Blattes: Jährlich 18 ./t. — Alwnnementsverbindlichteit: Halbjährlich. Preis der Inserate: Für den Ranm der Spnltzeile in Petit 20 Ptg. — BezustSstclleil: Sämnitliche Postanstaltcn nnd Buchhandlungen des Jn- nnd Auslandes. — Einsenduilflen sind an die Redaktion und Inserate an das Jnseratenbüreau der Deutschen Industrie-Zeitung in Chemnitz, Theaterstraße 6/8, zu richten. Inhalt: Cin handelopolitiicheo ztometenjahr. 7 Hambnrgische Gewerbe nnd Jndnstneanostcllnng 1889. i Der Vinpterring nnd sein Ende, i Tie deutschen Interessen auf den Samoainfeln nnd die Zustände daselbst. 1 Ein nnd Ansinhrhandel Südafrikas. 7 Wettbewerb zwischen England und Rußland in Asien. 7 Zur britischen „.Vlsrcbsnäise iVIarKs st Wendel-stlutsche nnd -Verlade-Vorrichtnng. Po» August Dauber. (Acit o Abbildungen.) 7 Größte Tanipfmaichine. 7 Neue Patente. — Literarisches: „Neueste Erfindungen und Erfahrungen" auf den Gebieten der praktischen Technik, der Gewerbe w. 7 Popper, Tie Fabrikation der nichttrübenden ätherischen Essenzen nnd Extrakte. — Technische Notizen. 7 Jnvuitrtelle Notizen. 7 Personalnachrichten. 7 Bcrinischte Notizen. 7 Fragen. 7 Beanrwortnngc». 7 .aorrcspvndenz. l5in handelspolitisches Kometenjahr. (Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet.) Für die internationalen Handelsbeziehungen der Kulturvölker wird das Jahr 1892 eine besondere Bewandtnis haben und im Hinblick auf den Umstand, daß mit diesem Jahre oder kurz vor demselben die meiste» zwischen den europäischen Staaten selbst und zwischen solchen und über seeischen Ländern abgeschlossenen Zoll- nnd Handelsverträge ablanfe», bezw. zu diesem Termine bereits gekündigt sind, bezeichnete der öster reichische Handelsminister gelegentlich der dortige» Kainniervcrhandlnngen über einen mit der Schweiz nach langen Vorbereitungen zu Stande ge brachten Handelsvertrag das Jahr 1892 als ein „handelspolitisches Konietenjahr". Thatsüchlich läßt sich auch in diesem Augenblicke noch in keiner Weise ein Urtheil darüber gewinnen, wie sich von jenem Zeitpunkte ab die internationalen Verkehrsbeziehnngen gestalten werden; namentlich auch nicht darüber, ob das jetzt im Vordergründe der internationalen Handels politik immer noch stehende Meistbegünstigungsprinzip diese Stellung be haupten nnd welche Grundsätze eventuell an seine Stelle treten werden. Dieses Meistbegünstigungsprinzip, welches besagt, daß sich die einen Handelsvertrag abschließenden Länder verpflichten, jede einem dritten Staate gemachte handelspolitische Konzession auch dem mit dem Meist- begünstignngsrechte ausgestatteten Kontrahenten zugute kommen zu lassen, ist zum Eckstein der internationalen Handelspolitik bekanntlich in jener Zeit geworden, in welcher Frankreich an der Spitze des Freihandels marschirte und Ende der fünfziger und Anfang der sechsziger Jahre durch eine Reihe von Handelsverträgen, welche säniintlich die Meist- begünstignngsklansel enthielten, jene freihändlerische Aera einleitete, an deren Segnungen die wenigen übrig gebliebenen abstrakten Freihändler heute noch glauben. Noch im Jahre 1870 war es denn allerdings ebenfalls Frankreich, welches als eines der ersten dem Prinzip des radikalen Freihandels un tren wurde. Bevor jedoch in Frankreich die Umkehr zum Schutzzoll erfolgte, hatte es seine Handelsbeziehungen zum neuen Deutschen Reiche durch Artikel 11 des Frankfurter Friedens ausschließlich ans Grund der Meistbegünstignngsklausel geordnet. Im Frankfurter Friede» wurde nämlich, und zwar ausdrücklich ohne jede Zeiteinschrünknng, bestimmt, daß an Stelle der durch den Krieg aufgehobenen Handelsverträge zwischen Frankreich und den einzelnen deutschen Staaten (zwischen diesen und nicht etwa zwischen Frankreich nnd dem Zollverein waren die Ver träge geschlossen) als „Grundlage der Handelsbeziehungen die gegenseitige Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation" treten solle. In Frankreich fühlt man sich nun durch das dem Deutschen Reiche eingeräumte Meistbegünstignngsrecht geschädigt. Ob mit Recht oder mit Unrecht, kann hier füglich dahin gestellt bleiben; man will in Frankreich die eigentliche Ursache der bitter empsnndenen, wirthschafllichen Störungen im Artikel I I des Frankfurter Friedens finden, nnd da man dessen Meistbegünstignngsklausel ohne Krieg oder Vertragsbruch nicht fortschaffen kann, hat man beschlossen, wenigstens den, Anscheine nach, ans Handels verträge überhaupt zu verzichten, wodurch dann allerdings ja auch das deutsche Meistbegünstignngsrecht fortfallen würde. Mit diesem Ziel im Deutsche Jndnstric-Ztg. Nr. >o. 1889. Auge hat Frankreich alle seine Handelsverträge gekündigt, und da deren letzter, irren wir nicht, der mit Spanien geschlossene, am 1. Febr. 1892 ablänst, so bildet dieser Zeitpunkt den Termin, an welchem Frankreich der handelspolitischen „Fesseln" der Meistbegünstignngsklanscl entledigt sein ivird nnd dann einen ihm beliebenden Generaltarif aufstellen kann. Frankreichs Vorgehen hat aber die Nachbarländer genöthigt, eben falls das Jahr 1892 als Endtermin ihrer Handelsverträge anzunehmen. So ist durch besonderen Zusatzvertrag der Deutsch-spanische Handels vertrag ebenfalls bis zum 1. Februar 1892 verlängert worden, aller dings mit der Maßgabe, daß, wen» von keiner Seite gekündigt wird, das Vertragsverhältnis immer für je ein Jahr fortbestehen soll. Mit derselben Maßgabe ist der Deutsch-rumänische Handelsvertrag bis zum 10. Juli 1891 geschlossen. Ebenfalls bis zum 1. Februar 1892 erstreckt der erst kürzlich vom Reichstage genehmigte, am 1. Januar d. I. in Kraft getretene Zusatzvertrag zum deutsch-schweizerischen Handelsverträge die Giltigkcitsdaner des letzteren. Unser Vertrag niit Oesterreich ist überhaupt alljährlich kündbar nnd nur eine Reihe von Vertrügen mit überseeischen Ländern, wie z. B. Paraguay, Guatemala, Honduras, Ecuador, laufen von 1887, bezw. 1888 ab auf 10 Jahre. Hieraus ergiebt sich zur Genüge, daß sich die deutsche Handels politik darauf eingerichtet hat, zu jenem Zeitpunkte sich der Vortheile der freien Hand für weitere handelspolitische Transaktionen bedienen zu können. Des Weiteren ergeben aber die angeführten, übrigens keines wegs vollständigen Date», daß der österreichische Handelsminister nicht Unrecht hatte, das Jahr 1882 als ein „handelspolitisches Kometenjahr" zu bezeichnen. Sv berechtigt nun vom Standpunkte der Wahrnehmung der eigenen wirthschaftlichen Interessen die Politik des Schutzes der nationalen Arbeit ist, so dürfte dieselbe doch nicht der handelspolitischen Entwickelung letzten Schluß enthalten. Die Schutzzolltarife, so nothwendig sie sind, stehen, darin haben die Freihändler nicht Unrecht, in einem gewissen Gegensätze mit der ans Welthandel gerichteten wirthschaftlichen Entwickelung unserer Epoche. Jeder nationale Zolltarif richtet aber gewisse Schranken für den Welthandel ans, er will es aus wohlerwogenen Gründen thnn; aber es sind immerhin Schranken, nnd so ist dann die handelspolitische Theorie dazu übergegangen, zu erörtern, ob nicht der Gedanke großer, geschlossener Handelsgebiete, in denen Industrieländer, Ackerbauländer nnd Tropengebiete zusainmenznfassen wären nnd sich wirthschastlich zu ergänzen hätten, als eine Fortbildung des Schntzzollprinzips unter Er weiterung der Gebiete, also Wegräumung nicht »othwendiger, den Welt handel beengender Schranken zu realisiren wäre. Bisher ist diese Erörterung kaum über das Stadium der theoretische» Erwägung hinaus gekommen, wenigstens nicht, soweit es sich um Zusammenfassung ver schiedener Länder zu solchen Wirthschaftsgebieten handelt. Aber wie der österreichische Nationalökonom I)r. Alexander Peez kürzlich in einem geist vollen, von der Gesellschaft österreichischer Volkswirthe in Wie» gehaltenen Vortrage ausführte, sind thatsüchlich bereits drei solcher großen ge schlossenen Handelsgebiete entstanden, bezw. im Entstehen begriffen: 1. England mit Indien nnd allen britischen Ansiedelungen, 2. das russische Gesainmlreich, 3. die Staaten Amerikas. Ter thatsüchlich bereits bestehende englische Zvllbnnd, auch „Zrsatsr
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