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Gegen die nachlässige Einbringung des geringen Schulgeldes bei der Bürger schaft fordert der General-Jnspector endlich die obrigkeitliche Hilfe. Man sieht aus diesem Allein, wie schlimm die Zustände der Stadt im Ganzen und Ein zelnen noch in diesen Jahren nach dem Frieden waren. tS5g d. Juli forderte das Eonsistorium vom damaligen Gen. Sup. Lellarius und dem Rathe der Stadt einen Bericht über die Helmstädter Stadt schule, die Zahl der Lollegen, deren Besoldung und etwaige Mängel der Schule. In dem eingesandten Bericht heißt es, daß, da sich in iuüma olasse über too Knaben befänden, dieselbe mit einem Informators nicht zum Besten versehen sei. Ls wird also vorgeschlagen, daß Inhalts der Alosterordnung von dem Kloster Marienthal den beiden ersten Lollegen, als dem Rector und Lonrector, ein erkleckliches Augmentum geschehe, weil hiesigen Vrts sich hierzu keine Mittel ereignen wollten, daß man dagegen von Seiten des Raths auf des Jnfimi Be soldungsverbesserung bedacht sein und sich bemühen werde, wenn die allgemeine Beschwerung sich in Etwas gelindert, noch einen Lollegen anzunehmen, der mit dem Jnfimo die Arbeit theile und nach vermögen und Gelegenheit der Zeit belohnt würde. Der Lantor könne sich nicht beklagen, da ihm neben seinem Gehalte (28 Thlr.) auch an seiner Braunahrung vor andern Bürgern ein ziem licher vortheil gegönnt werde. Der Forderung eines Sten Lollegen ward t6S( vom Rathe genügt, indem der i66O „gch einer vacanz als Baccalaureus ein getretene Joh. Hummel i6St den Titel Subconrector erhielt, und Joach. Rieke aus Seggerde als Baccalaureus und 5 ter Lollega eintrat. Nach erneuter Auf forderung des Lonsistoriums v. Vct. l6S2 schritt der Rath endlich zu einer Reparatur des ganz verfallenen Gebäudes. Bei der schlechten Besoldung suchten die Lollegen wohl außer dem Privat unterricht noch andere Nahrungsquellen. In einem Rechtfertigungsschreiben des Raths an das Lonsistorium gegen gewisse Ansprüche des damaligen Gen. Sup. Busmann v. tK88 kommt Folgendes vor: .Ebensowenig ist uns auch erinnerlich, daß wir die Schulcollegen, guatsnus tales, unter säcularen Gerichtszwang gezogen, daß aber hiesiger Lonrector — es war Joh. Jac. Severin — oder vielmehr dessen Frau neulich zu Rathhause citirt worden, solches rührt daher, weil sie die Braunahrung, deren sich sonst hie bevor kein Lonrector angemasset, mittreibet, ratious deren sie nicht anderster als eine Brauersfrau considerirt werden mag, und wäre es wohl zu wünschen, daß dieser Lonrector gleich seinen autsosssoridus sich mit solcher bürgerlichen Nahrung nicht bemenget, alsdann es verhosfentlich um die Information der lieben Jugend in der Schule besser znstehen möchte.' Der Generalinspector Scbradcr starb i680, sein Nachfolger war p. Hei- gel (ch,690.)" Für die Stadt Braunschweig war die herzogliche Schulordnung infolge der Streitigkeiten mit dem Landesfllrsten ohne Einfluß; dort blieb die i5yö vom Rathe erlassene ausführliche Schulordnung, der die Bugenhagen'sche vom Jahre t528 als Grundlage diente, in Geltung. Auffällig erscheint es, daß die nur Jahre später erschienene „Vrdnung für die Schulen auf dem Lande in dem Herzogthum Braunschweig-lvolfenbüttel, und Fürstenthum Blankenburg (Braunschweig, 22. Sept. t?5Z)" des Herzogs Karl, die „erste, eigentliche und vollständige Volksschulordnung" (Heppe Gesch. d. deutsch, volksschulw. III, 2H5) der Schulordnung von isst mit keiner Silbe gedenkt.