84 der unterzeichneten Königlichen Kreisdireetion wird vorstehende für die Stadt Zschopau entworfene Bauordnung sammt dem ihr angehefletcn Schema, einer Anzeige unter D, und einer Gebührentaxe, sowie einem die Bauart der Düngergruben und Ab tritte betreffenden Anhang, jedoch soviel die gedachte Bauordnung anlangt, im Hinblick auf §. 39. des Gewerbegesetzes vom 15. Okto ber 1861, mit Ausschluß von §. 156. wie hiermit geschieht, be stätigt. Zwickau, den 20. März 1862. (L. 8.) Königliche Kreis-Direktion. Fkrug Vtvrvi. Anger.