74 Gebühren - Taxe in Dansachcn. 1. Für bie Erlaubniß zu einem Baue, resp. Abänderung, Berichtigung und Genehmigung des Riffes, sowie Ab steckung der Baustellen nach Verhällniß der Größe des Baues 4 Thlr. bis 5 Thlr. L. Kür die Erbaubniß zum Aussetzen einzelner Stockwerke, zu Anbauen und anderen Veränderungen und Haupt- reparaluren 15 Ngr. bis 1 Thlr. 3. Für die Prüfung eines, Riffes, wenn die Erlaubniß zum Baue wegen dessen Mangelhaftigkeit verweigert und solcher zurückgegeben wird . nck 1. 15 Ngr. bis 2 Thlr. rrcl 2. 6 Ngr. bis 20 Ngr. Anmerkung: Von den Gebühren 1. bis 3. erhält der ver pflichtete Techniker für seine Bemühungen die Hälfte. 4. Für den wegen ertheiltcr Erlaubniß auszuferligendcn Recognitionsschein, oder für sonstige Bescheidung 5 Ngr. bis 15 Ngr. 5. Für eine Localbesichtigung durch ein Mitglied der Lo- calbaupolizcibehörde 10 Ngr- bis 1 Thlr. 6. Für die deshalb nölhige Registratur. . 10 Ngr. bis 1 Thlr. 7. Für eine Localbesichtigung oder Erörterung durch den verpflichteten Techniker, mit Einschluß der darüber zu erstattenden Anzeige, nach Verhältniß der größeren oder geringeren Bemühung . . .10 Ngr- bis Th r-