70 ansprüche stets mit Gcfängniß von 3 Tagen bis zu 4 Wo chen zu bestrafen. 8 ISS Verschärfung der Strafe bei wiederholten Contraventionen. In Wiederholungsfällen tritt eine Verschärfung der Strafen innerhalb der im §. 154 festgesetzten Grenzen ein. K. 136. *) Besondere Maaßregeln gegen die Baugewerken. Wenn sich bei einer Contravention gegen die Bauordnung ein, die allgemeine Sicherheit im hohen Grade gefährdender Leicht sinn der Baugewerken darthut, so hat die Localbaupolizeibehörde denselben anzudrohen, daß ihnen in Wiederholungsfällen die Aus übung des Meisterrechts im Stadtbezirke auf eine bestimmte Zeit, oder für immer werde untersagt werden, diese Maaßregel auch, wenn wiederholte Beweise groben Leichtsinns vorkommen, unnachsichtlich in Ausführung zu bringen. Glaubt die Localbaupolizeibehörde, daß der Fall geeignet sei, um dem betreffenden Baugewerken das Recht zur Ausübung seiner Profession als Meister überhaupt zu entziehen, so hat sie deshalb zur vorgesetzten Regierungsbehörde Bericht zu erstatten. tz IS? Verantwortlichkeit der Baugewcrken für ihre Gesellen und Arbeiter. Jeder bausührende, oder bei dem Baue angestellte Meister ist ohne Ausnahme für alle bauordnungswidrigen Handlungen seiner Gesellen, Lehrlinge und Handlanger, sowie aller Gesellen, (auch der Scharwerksgesellen), von denen er die Meistergebühr erhält, verant wortlich. *) Dieser Paragraph ist ungültig zufolge des am Schluffe heigedruckten Bc- stätiguugsdccrctes.