Vehufs einer zweckmäßigen, den polizeilichen und technischen Erfordernissen entsprechenden Ausführung der Bauten innerhalb des Stadtbezirks von Zschopau ist folgende BaNVrdNNAg fcstgestellt worden. I. Abschnitt. Don der Wirksamkeit und Anwendung der Dauordnung im Allgemeinen. s L Umfang und Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bauordnung. Diese Bauordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung derselben in dem ganzen Umfange des Stadtbezirks von Zschopau in Kraft. § 2 Publicationsmvdus. Damit sich Niemand mit Unkenntniß entschuldigen kann, so ist diese Bauordnung nicht nur zur Nachachtung für Alle, die solche 1*