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lerc Festigkeit, die Bruch- oder irregulairen Steine gehörige Lager- haftigkeit besitzen und die regelmäßig bearbeiteten (behauenen) Steine wenigstens auf Lager und Stoßfuge so bearbeitet sind, daß sic keiner Ausfüllung (Auözwickung) der Fugen mit anderen Stei nen (Zwicksteinen und dergl.) bedürfen, auch die sämmtlichen Um fassungen eine gute Verankerung (durch eiserne, an den durchgehen den Balken befestigte Anker) erhalten. Für alle Raume, welche besondern Schutz gegen die Einwir kung der Witterung (der Wärme, Kälte und Feuchtigkeit) erfor dern, als alle Wohnräume und dergl-, sind selbst die 14zolligen Um fassungen von natürlichen Steinen, wenn diese nicht an sich sehr schlechte Wärme- und Feuchrigkeitsleiter sein sollten, entweder zu verstärken, oder innen mit einer mindestens 3 Zoll starken Verblen dung von Mauerziegeln oder auf andere gleich entsprechend schützende Weise zu verwahren, was auch selbst für 18zollige Bruchsteinmaucrn von sehr leitungsfähigem Material zu empfehlen ist. Für größere Slockwerkshöhen, mehr als mittlere Gebäudetie fen und starke Belastungen, oder wo cs sonst der Zweck und die Consiruction des Gebäudes erfordern, sind die freistehenden Umfas sungen an sich oder durch Schäfte gehörig zu verstärken. Insbeson dere sind die nur 12- bis lOzolligen Umfassungsmauern, dafern ih nen die gehörige innere Verbindung durch Scheidewände abgcht, und sic über 5 Ellen Höhe haben, durch Schäfte von mindestens 18 Zoll lü zu verstärken, welche nicht über 6 Ellen, von Schaftmille zu Schaftmiltc gemessen, von einander entfernt stehen dürfen. Für Gebäude von geringer Tiefe und nur einem Stockwerke von nicht über 4 Ellen lichter Höhe, welche keine oder nur eine sehr geringe Belastung erhallen, als: kleine Stall- und Schuppenge bäude und dergl.,' können die Umfassungen von regelmäßig bearbei teten Slcincn, 8 bis 10 Zoll, von Mauerziegeln 6 Zoll mit 12- bis 18zolligen Schäften, soweit dies nach dem vorher Bestimmten erfor derlich, aufgeführt werden. Die Dachgiebel, Rück- und Versenkungsmauern sind minde stens s. 10" stark, wenn regelmäßig bearbeitete Steine, d. 6" - wenn gebrannte Ziegeln und v. 18" - wenn Bruchsteine angewendet werden, herzustcllen, auch müssen überdies die lOzolligen Mauern aus bear beiteten Steinen wenigstens bis auf 18 Zoll und die 6zolligen 3*