Die dem Ausschüsse angehörcuden sechs Frauen, unter dem Namen „Bezirksfrauen", haben die Bedürftigkeit der zu Unterstützenden zu untersuchen, der Vorsteherin des Vereins darüber Auskunft zu geben, auch derselben Arme nöthigen Falls zu sofortiger Unterstützung zu em pfehlen und die vom Vereine unterstützten Wöchnerinnen und Kranken zu besuchen. Die Stadt wird daher in sechs Bezirke getheilt, dem jedem eine Bezirksfrau vorsteht. Auf den Wunsch der Wirthschaftsführerin haben die Bezirksfraueu dieser auch bei Einkäufen und anderen ihr obliegenden Geschäften Hülfe zu leisten. K 12. Vereinsversammlungen finden in der Regel aller 5 dis 6 Wochen statt, wenn nicht besondere Fälle einen Auf schub nöthig machen, was dem Ermessen der Vorsteherin überlassen wird. Doch hat die Vorsteherin das Recht, auch außerordentliche Versammlungen oder nur den Aus schuß zusammeuzuberufen, uni mit diesem zu berathen. Geschieht Letzteres, so haben die von dem Ausschüsse gefaßten Beschlüsse dieselbe Geltung, als wenn sie von dem ganzen Verein gefaßt worden wären, nnd sind dem Vereine in nächster Versammlung zur Kenntnis; mitzu- theilen. 8 13. Zu den Vereinsversammluugen wird durch das Amts und Wochenblatt fiir Zschopau eingeladen. Außergewöhn liche Versammlungen des Vorstandes oder des Ausschusses oder beider Collegien zusammen zu einer gemeinschaft lichen Besprechung und Beschlußfassung anzuordnen, bleibt, ebenso wie die Form der Einladung, dem Ermessen der Vorsteherin überlassen.