Verschiedenheit stattfindct, abstimnicn, wobei sie in Fällen der Stimmengleichheit entscheidet, und besorgt die Schriften des Vereins sowohl in als außer den Versammlungen. Fiir diese letztere Obliegenheit kann sie jedoch mit Zustimmung des Ausschusses einen Schriftführer sich wählen, wenn nicht ein Vereinsmitglied diese Function übernehmen will, welches das Protokoll führt und die sonstigen nöthigen Schriften verfaßt. 2. Die Stellvertreterin der Vorsteherin über nimmt alle Obliegenheiten der letzteren, so oft und insoweit sie ihr von derselben übertragen werden und steht der Vorsteherin auch sonst hülfreich zur Seite. 3. Die Kassirerin verwaltet die Vereinskasse, be sorgt alle Einnahmen und Ausgaben nach Maß gabe der Statuten und der Beschlüsse des Ver eins, führt Rechnung darüber und legt am Schluffe des Vereins-(Kalender-)jahres Rech nung ab. 4. Die Wirthschaftsführerin besorgt die ökono mischen Angelegenheiten, hauptsächlich die Einkäufe oder Bestellungen für die Zwecke des Vereins und die Vertheilung der dazu nöthigen Arbeiten. Alle vier Borstandsfrauen haben stets in Ueberein- stimmung mit einander zu handeln und übernehmen in Behinderungsfällen die Function der anderen. 8 11- Der Ausschuß hat uicht mir alle ihm vom Vor stande unterbreiteten Fragen zu begutachten, sondern kann auch selbstständig alle ihm im Interesse des Vereins zweckmäßig erscheinende Anträge an den Vorstand bringen.