— 3 -- 8 s. Die Vereinsangclegenheiteu besorgen: u. ein Vorstand aus vier Mitgliedern, als: eine Vorsteherin, eine Stellvertreterin der Vorsteherin, eine Kassirerin, eine Wirthschaftssührerin, welche volljährig sein müssen; I>. ein Ausschuß von sechs Mitgliedern (Bezirks frauen). Bei Bekämpfung außergewöhnlicher Nothstände bleibt nach dem Ermessen des Vorstandes eine Vermehrung dieser Zahl überlassen. 8 6. Die Vorstands- und Ausschußmitglieder werden für drei Jahre gewählt und scheidet in jeden: Collegium alljährlich ein Drittel aus, in den beiden ersten Jahren durch das Loos, später nach dem Amtirungsalter. Mit der Wahl der Vorsteherin ist auch die Neuwahl der Stell vertreterin bedingt. Ausgeschiedene sind sofort wieder wählbar. 8 7. Die Ersatzwahlen der regelmäßig ausscheidcnden Vor stands- und Ausschußmitglieder finden in der ersten Ver einsversammlung des neu begonnenen Rechnungsjahres statt. Außergewöhnliche entstehende Vacanzen, wohin auch der Fall gehört, das; eine von dem Vereine getroffene Wahl nicht angenommen wird oder ein amtirendes Mit glied sein Amt niederlegt, werden durch gemeinschaftliche Wahl der beiden Collegien, Vorstand und Ausschuß, wieder ergänzt und dauert die Amtirung des somit ge-