3. Regelmäßige Unterstützung an arbeitsunfähig gewordene Alte, durch Verabreichung warmer Speisen. 4. Bekämpfung unverschuldeter, vorübergehender Nothstände durch Ausgabe von Brot- und Speise marken au zeitweilig Bedrängte, im Anschlüsse einerseits an die städtische Armenpflege, anderer seits an die Orts-Wohlthätigkeitsvereine und sonstigen Unterstützungs-Anstalten. 8 3. Zur Erfüllung dieses Zweckes besteht eine Vereins kasse, in welche folgende Zugänge fließen: 1. Die Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien, die dem Vereine gehören. . 2. Die jährlichen Beiträge der Mitglieder. 3. Der Ertrag von dann und wann zu veranstal tenden Verloosungen freiwillig gelieferter weib licher Arbeiten und anderer Knnsterzeugnisse, sowie von besonderen Collecten u. dergl. mehr. 4. Alle außerordentliche Geldgeschenke, Legate von Verstorbenen und dergleichen. 8 4. Mitglied des Vereins ist jede in oder bei Zschopau wohnhafte oder von da fortgezogene Ehegattin, Wittwe oder Jungfrau, welche eiuen jährlichen Beitrag Pon drei Mark (monatlich 25 Pf.) an die Kasse zu entrichten und zur Folgeleistung aller übrigen statutarischen Be stimmungen und Vereinsbeschlüsse sich verbindlich macht. Zum Ausscheiden aus dem Vereine genügt die Rück gabe des Diploms (Anfnahmescheins) beziehungsweise eine einfache schriftliche Erklärung.