I. Zweck des Vereins. 8 1- Der Chorgesangvcreim ist eine aus Musikfreunden beiderlei Geschlechts gebildete geschlossene Gesellschaft von unbeschränkter Mitglicderzahl, deren Zweck in der Pflege des gemischten Chorgcsangs wie des Einzclgesangs, in der Aufführung guter Musikwerke und in der Veranstaltung geselliger Vergnügungen besteht. II. Zusammensetzung des Vereins. 8 2. Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehren mitgliedern. 8 3. Wer als aktives oder passives Mitglied in den Verein ausgenommen zu werden wünscht, hat dies schriftlich oder mündlich dem Vorsteher zu melden, welcher dann eine Abstimmung des Gesamtvorstandes über Aufnahme bez. Abweisung des Betreffenden zu veranlassen und ihm das Ergebnis derselben mitzuteilen hat. Anmerkung: Alleinstehende Damen in selbständigen Stellungen können für ihre Person Mitglieder werden; bei allen andern ist die Mitgliedschaft eines der Eltern oder Pflcgeeltern erforderlich.