8 l Allgemeine Verfassung. (Zn 8 1 der revidirtcu Städtcordnung.) Die Stadt Zschopau steht unter der revidirtcu Städteorduuug vom 24. April 1873 und hat ihre Verfassung nach der letztem zu ordnen. 8 2. Abgrenzung des Gemeindebezirks. (Zu K 6 der revidirtcu Städteordnung.) Den Gemeindebezirk der Stadt Zschopau bilden alle im Flur buche für die Stadt und die Flnr Zschopau verzeichneten Grundstücke mit Einschluß des Königlichen Schlosses Wildcck hier. 8 3- Gemeindeleistnngen. (Zu 88 25—36 der revidirtcu Städteordnung.) Die Gemeindeleistungen werden in besonderen Statuten geordnet. 8 4- Gemeindevertretung. (Zu 37 der revidirtcu Städteorduuug.) Die Stadtgcmeinde wird gegenüber dem Stadtrathe durch die Stadtverordneten vertreten. 8 S. Stadtverordneten. — Deren Zahl, Wahl, Zusammensetzung und Wechsel. (Zu 88 39—49 der revidirten Städtcordnung.) Das Stadtverordnetencollegium besteht aus 12 ansässigen und 6 unansässigen wählbaren Bürgern als Stadtverordneten.