7. Nachtrag zum Ortsßatut sm die Stadt Ischopa». o<xxx> In 8 5 des Ortsstatutes in der Fassung des Nachtrages vom 1. November 1888 wird hinter Absatz 3 folgende Bestimmung ein geschoben: Stadtverordnete, welche im Laufe des Geschäftsjahres ihre Eigenschaft als ansässige oder unansüssigc Bürger verlieren, haben unbeschadet der Bestimmung in 8 4o Absatz 1 der Revidierten Städteordnung regelmäßig bis zur nächsten ordnungsmäßigen Ergänzmigswahl und Einweisung der Ncngcwählten ihre Aemter weiter zu verwalten. Zschopau, am 22. Juni 1903. Oer !^> t a d t r a t. Z.) Rudolph, Bürgermeister. Oie Stadtverordneten. (1^. Z.t Weber, I. Vorsteher.